Heftige Gewitter sorgen dieser Tage für zahlreiche Notrufe bei der Feuerwehr oder der Polizei. Umso schlimmer, wenn die Leitungen unnötig blockiert sind. Das beschäftigt regelmäßig auch die Gerichte.

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Böswilliges Alarmieren von Feuerwehr und Polizei oder das Beeinträchtigten derer Arbeit hat im vergangenen Jahr zu zahlreichen Verurteilungen geführt.

  • Beispiel Niedersachsen: 2022 waren es 36 Verurteilungen und damit zwar 19 weniger als noch ein Jahr zuvor, wie das Justizministerium in Hannover mitteilte. Die Zahl schwankt jedoch: 2018 waren es noch 73, ein Jahr später mit 37 etwa halb so viele.

Laut Ministerium wird in der Strafverfolgungsstatistik nicht aufgeschlüsselt, ob die Verurteilten häufiger die Polizei böswillig alarmierten oder die Feuerwehr. Sicher ist nur: Notrufleitungen sind für Notfälle freizuhalten.

Freiheitsstrafe und Geldbuße drohen

Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalls oder wegen Gefahr die Hilfe anderer erforderlich ist, kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldbuße bestraft werden.

Sebastian Timke, stellvertretender Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): "Solche Anrufe kommen immer wieder vor und stellen natürlich eine Störung der wichtigen Arbeit dar, die in den Leitstellen geleistet wird, denn jeder unrichtige Notruf blockiert eine Notrufleitung." Wenn die Polizeiarbeit vorsätzlich gestört und bewusst behindert werde, handele es sich nicht um harmlose Telefonstreiche, sondern um Straftaten, sagte Timke. Es sei wichtig, dass Menschen, die diese begehen, auch entsprechend bestraft werden.

"Ebenso wie bei Anrufen, die aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit an die 110 gerichtet werden, weil die Amtsnummern nicht bekannt sind, plädieren wir darüber hinaus für mehr Aufklärung der Bevölkerung darüber, wann der Notruf zu wählen ist", betonte Timke.

Lesen Sie dazu: 110 oder 112: Wann darf ich den Notruf wählen?

(dpa/af)

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