Die Steuererklärung noch nicht abgegeben? Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, sich endlich aufzuraffen – selbst für die, die länger Zeit haben als bis zum 31. Oktober. Ich motiviere mich mit dem Monopoly-Prinzip – so ist die Erklärung selbst für Steuermuffel zu schaffen.

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Dieses Jahr habe ich mir vorgenommen, dass es besser laufen soll mit der Steuererklärung: Keine Abgabe in allerletzter Minute, keine Nachtschicht kurz vor Toresschluss. Coronabedingt liegt der Abgabetermin für Menschen wie mich, die eine Steuererklärung abgeben müssen, gnädig spät: am 31. Oktober. Das heißt: Wenn ich jetzt anfange, könnte ich ohne Hektik fertig werden.

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Aber auch wer nicht zwingend abgeben muss, sollte sich überlegen, etwas Zeit zu investieren. Denn häufiger als viele denken, lässt sich Geld zurückholen. Rund 1072 Euro betrug die durchschnittliche Steuererstattung im vergangenen Jahr. Wegen der Homeoffice-Pauschale, höherer Entfernungspauschale für Fernpendler und anderen Neuerungen lohnt sich die Abgabe auch für viele Arbeitnehmer, die nicht dazu verpflichtet sind.

Wer muss auf jeden Fall mit dem Finanzamt abrechnen? Achtung, auch das sind - unter anderem durch die viele Kurzarbeit - mehr Menschen als in anderen Jahren. Alle, die im Jahr 2021

  • ganz oder nebenberuflich selbstständig gearbeitet haben,
  • als Angestellte mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld bekommen haben,
  • mehrere Arbeitgeber hatten und daher in Lohnsteuerklasse VI waren,
  • eine Abfindung erhalten haben,
  • als Rentnerinnen und Rentner über dem Grundfreibetrag von 9.744 Euro liegen,
  • Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III und V oder IV plus Faktor,

müssen bis 31. Oktober abgeben, es sei denn, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein arbeiten an der Erklärung mit, dann haben sie länger Zeit.

Statt Steuerberater bemühe ich, als eher einfacher Steuerfall, ein Steuerprogramm. Die digitalen Helfer gibt es für Computer oder Handy - ganz nach Geschmack. Stiftung Warentest hat 25 Programme geprüft: Nur fünf davon rechnen sehr gut, vor allem manche Handy-Apps zeigen Schwächen.

Das wäre geklärt, jetzt geht es an die Steuererklärung. Aber wie fange ich an, wo lohnt es sich, die Belege durchzugucken und vielleicht sogar auszurechnen, wie hoch der Anteil des Arbeitszimmers an der Miete ist? Woran sehe ich, ob ich vielleicht ein einfacher Fall bin und meine Steuererklärung mit dem kostenlosen ELSTER-Tool der Finanzämter machen kann?

Ich gehe dabei nach dem Monopoly-Prinzip vor: Ich sichere mir zuerst die dicken Brocken – quasi die Schlossallee meiner Steuererklärung. Soll heißen: Zuerst gucke ich mir an, wo ich die höchsten Ausgaben hatte, die eine üppige Steuerersparnis versprechen. Finde ich nur wenige dicke Brocken, bin ich (dieses Jahr) vermutlich ein einfacher Fall.

Je nach Lebenslage können große Posten sein:

  • Entfernungspauschale, falls der Arbeitsweg länger als 15 Kilometer (einfacher Weg) ist
  • Arbeitszimmer, falls es dafür ein eigenes Zimmer in Haus oder Wohnung gibt
  • Homeoffice-Pauschale und privat angeschaffte Arbeitsmittel
  • Kinderbetreuungskosten
  • Riester-Vertrag
  • Pflege- und Gesundheitskosten
  • Handwerkerkosten und Haushaltshilfe
  • Klimafreundliche Sanierung einer Immobilie
  • beruflich bedingter Umzug

Nehmen wir beispielsweise privat angeschaffte Arbeitsmittel: Zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale (5 Euro für maximal 120 zu Hause gearbeitete Tage – sind schon mal 600 Euro) kann ich den Schreibtischstuhl (bis zu einem Preis von 952 Euro) und den großen Monitor, die ich fürs Homeoffice gekauft habe, im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen.

Zusammen mit der Entfernungspauschale für die Tage, die ich ins Büro gefahren bin, komme ich damit auf einen Betrag, der über der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro liegt, die ohnehin jede Arbeitnehmerin bekommt. Hier lohnt es sich also, die Belege für Stuhl und Monitor rauszukramen.

Natürlich liegt die Schlossallee für jeden Steuerzahlenden in einem anderen Feld der Steuererklärung: Was dem einen die Entfernungspauschale, sind dem anderen die Kinderbetreuungskosten. Strategisch wichtig ist vor allem, sich zu Beginn darüber klar zu werden, wo man die besten Karten hat, und vor allem dort Mühe zu investieren.

Welche Möglichkeiten es zum Steuersparen gibt, hat Finanztest hier gut verständlich zusammengetragen – neben vielen anderen Infos zum Thema Steuern.

Jetzt habe ich Schlossallee und Parkstraße gekauft, der eine oder andere Bahnhof gehört mir auch. Also geht es weiter mit den mittleren Lagen:

  • Nebenkostenabrechnung: Bei Mietern sind hier häufig Handwerkerkosten enthalten, die abgesetzt werden können,
  • für die dienstliche Nutzung meiner privaten Handy- und Internetanschlüsse kann ich pauschal 20 Prozent der Kosten absetzen, maximal 20 Euro im Monat (240 Euro im Jahr),
  • Spenden bis 300 Euro ohne Nachweis,
  • Kirchensteuer

Das war es auch schon fast. Nun noch überprüfen, ob die Posten aus der Lohnsteuerabrechnung richtig übertragen sind, insbesondere bei den Zahlungen für die Altersvorsorge. Dann heißt es auch schon: Abschicken – oder, wie ich sage: über Los gehen und Geld einziehen.

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Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von Finanztest und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen. Das Verbrauchermagazin Finanztest gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und Finanztest sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.

Verwendete Quellen:

  • test.de: Fünf digitale Helfer rechnen sehr gut
  • test.de: Cashback vom Finanzamt
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