Alles neu macht der Mai? Für Verbraucher jedenfalls ändert sich zum Monatswechsel wieder einiges. Steigende Preise für Flugtickets, höhere Löhne in der Altenpflege – ein Überblick.

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Luftverkehrsteuer steigt: Fliegen wird ab Mai teurer

Um die Finanzierungslücke im Bundeshaushalt 2024 zu schließen, hat die Bundesregierung das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Eine der Maßnahmen ist die Anhebung der Luftverkehrsteuer. Dadurch will die Bundesregierung im Jahr 2024 rund 45 Millionen Euro mehr Steuern einnehmen. Die entstehenden Mehrkosten können Flugunternehmen auf Verbraucher übertragen. Fliegen wird also erneut teurer.

Ab Mai 2024 steigen die Sätze wie folgend:

  • Kurzstrecke: von 13,03 Euro auf 15,53 Euro
  • Mittelstrecke: von 33,01 Euro auf 39,34 Euro
  • Langstrecke: von 59,43 Euro auf 70,83 Euro

Höhere Mindestlöhne in der Altenpflege

Für rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege ist der Mai 2024 ein erfreulicher Monat. Einheitlich im gesamten Bundesgebiet steigen die Mindestlöhne in der Altenpflege – gestaffelt nach der Qualifizierungsklasse:

  • Hilfskräfte: von 14,15 Euro auf 15,50 Euro Stundenlohn (brutto)
  • qualifizierte Pflegehilfskräfte: von 15,25 Euro auf 16,50 Euro Stundenlohn
  • Pflegefachkräfte: von 18,25 Euro auf 19,50 Euro Stundenlohn

Außerdem können sie über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus zusätzlich bezahlten Urlaub beantragen. Bei einer 5-Tage-Woche sind neun zusätzliche Urlaubstage im Jahr möglich – wenn zusätzlicher Urlaub nicht bereits tariflich, betrieblich oder arbeitsrechtlich geregelt ist.

Neues Pkw-Label – mehr Transparenz beim Neuwagenkauf

Bereits im Februar trat die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in Kraft. Diese regelt, wie Verbraucher über ökonomische und technische Fakten eines Neuwagens informiert werden müssen. Im Rahmen der Novellierung wird im Mai 2024 ein neues Pkw-Label verpflichtend eingeführt, das für mehr Transparenz bei der Suche nach einem Neuwagen sorgen soll.

Eine Farbskala von A bis G informiert über die absoluten CO2-Emissionswerte des Wagens. Dabei steht die grüne Klasse A für null Emissionen, die rote Klasse G für hohe Emissionen. Für die neue Klassifizierung darf das Fahrzeuggewicht nicht mehr einbezogen werden. So soll verhindert werden, dass besonders große und schwere Autos eine klimafreundlichere Klasseneinteilung als kleinere Autos mit gleichen Emissionswerten erhalten. Zudem werden Verbraucher über spezifische Angaben zum Modell informiert, etwa über die Antriebsart, elektrische Reichweite eines E-Autos und die ungefähren langfristigen Betriebskosten.

Krankenhaus-Atlas erleichtert die Suche nach einem geeignetem Krankenhaus

Auch das Krankenhaustransparenz-Gesetz tritt im Mai in Kraft. In einem interaktiven Krankenhaus-Atlas können Patienten oder Angehörige online bestimmte Informationen über ein Krankenhaus einsehen. Neben Auskünften zur Häufigkeit von bestimmten Eingriffen oder Spezialisierungen werden auch Angaben zur Ausstattung von Ärzten und Pflegepersonal oder Komplikationsraten bereitgestellt. Der digitale Krankenhaus-Atlas soll die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus vereinfachen.

Bußgelder aus der Schweiz vollstreckbar

Wer ab dem 1. Mai 2024 für einen Verkehrsverstoß ein Knöllchen in der Schweiz bekommt, muss damit rechnen, dass das Bußgeld ab einer Höhe von 80 Schweizer Franken in Deutschland eingetrieben wird, warnt der ADAC. Umgekehrt soll das auch für Verkehrssünder aus der Schweiz gelten, die sich in Deutschland ein Bußgeld ab 70 Euro eingefahren haben. Grundlage für das neue Verfahren liefert der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag.

Neue Regeln auf dem Wasser

Mit der "Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts" treten ab Mai 2024 auch auf dem Wasser viele neue Regeln in Kraft. So wird etwa die Wasserskiverordnung dahingehend verändert, dass nur Wasserfahrzeuge Wasserskifahrer ziehen dürfen, die über genügend Platz für die Versorgung einer verunglückten Person und für einen Beobachter haben, der sicher mit dem Rücken zum Bootsführer sitzen kann. Auch muss eine fest am Wasserfahrzeug installierte Aufstiegsstufe oder Leiter vorhanden sein.

Korrektur: In einer früheren Version stand, dass das neue Namensrecht (Details lesen Sie hier und hier) im Mai 2024 in Kraft tritt. Das ist leider falsch, angestrebt wird Mai 2025. Wir haben den Absatz daher entfernt.

Verwendete Quellen

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