Für einige Bevölkerungsgruppen bringt der Juli mehr Geld: Für Rentner, Familien mit Kindern und für Midijobber. Einiges wird aber auch teurer – nämlich das Porto und künftig vielleicht auch Energie aus verflüssigtem Erdgas.

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Zum 1. Juli bekommen die deutschen Rentner mehr Geld. In den alten Bundesländern sind es 3,18 Prozent mehr, in den neuen Bundesländern 3,91 Prozent.

Die Anhebung ist ein weiterer Schritt zu gleichen Renten im Westen wie im Osten. Rentner in den neuen Bundesländern erhalten nun 96,5 Prozent des Betrages, den Rentner in den alten Bundesländern bekommen. 2024 sollen 100 Prozent erreicht sein.

10 Euro mehr Kindergeld

Auch das Kindergeld steigt zum 1. Juli. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern nun 204 statt 194 Euro vom Staat, für das dritte 210 statt 200 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind werden fortan 235 statt 225 Euro gezahlt.

Kinderzuschlag wird erhöht

Darüber hinaus wird ein bislang relativ wenig bekannter Zuschuss erhöht: der Kinderzuschlag. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll verhindern, dass Alleinerziehende oder Familien mit kleinem Einkommen durch die Geburt eines Kindes ins ALG II rutschen. Der Kinderzuschlag lag bislang bei maximal 170 Euro pro Monat und Kind, ab dem 1. Juli sind es maximal 185 Euro.

Neben der reinen Zahl wurden auch einige Bedingungen verändert, unter denen der Kinderzuschlag gezahlt wird. So werden zum Beispiel Unterhaltszahlungen nicht mehr voll angerechnet, so dass künftig mehr Alleinerziehende berechtigt sein sollten.

Der Kinderzuschlag wird ab einem Paar-Einkommen von 900 Euro brutto und einem Alleinerziehenden-Einkommen von 600 Euro brutto gezahlt. Bislang gab es auch einen Maximalbetrag, ab dem dann plötzlich nicht mehr gezahlt wurde.

Mitunter führte das offenbar dazu, dass eine Familie bei einer Einkommenssteigerung trotzdem am Ende weniger Geld übrig hatte, weil der Kinderzuschlag wegfiel.

Das soll anders werden, indem es nun keine Grenze mehr gibt, sondern vielmehr ein "Ausschleichen" der Unterstützung. Dabei wird jeder Euro mehr an den Kinderzuschuss angerechnet.

Pfändungsfreibetrag steigt

Alle zwei Jahre wird auch der monatliche unpfändbare Grundbetrag erhöht. Das ist der Betrag, den Schuldner gegenüber Gläubigern jeden Monat sicher behalten können.

Dieser Betrag lag bislang bei 1.139,99 Euro, ab dem 1. Juli sind es dann 1.178,59 Euro. Er gilt für Einzelpersonen ohne Unterhaltsverpflichtungen. Wer Unterhalt zahlt, für den steigt der unpfändbare Grundbetrag um rund 440 Euro bei einem Unterhaltsempfänger, bei zweien oder mehr um jeweils rund 240 Euro.

Weniger Sozialabgaben für Midijobber

Vergrößert wird zum 1. Juli auch die Einkommensspanne, für die es eine Entlastung bei den Sozialabgaben gibt. Bislang war es so, dass Erwerbstätige mit einem Einkommen zwischen 450 und 850 Euro weniger Sozialabgaben gezahlt haben. Künftig sind es alle mit einem Einkommen zwischen 450 und 1.300 Euro.

In der Regel bedeutet "weniger Sozialabgaben" später auch weniger Rente. Laut Bundesregierung wird das jedoch kompensiert, so dass die geringeren Rentenbeiträge "nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen".

Briefe verschicken kostet jetzt 80 Cent

Die Post erhöht die Preise für das Verschicken von Postkarten und Briefen. Das Porto für eine Postkarte steigt von 45 auf 60 Cent, das Porto für einen normalen Brief von 70 auf 80 Cent. Auch das Versenden von Kompakt-, Groß- und Maxibriefen wird 10 Cent teurer.

Deutschland soll "zentraler Umschlagplatz" für verflüssigtes Erdgas werden

Laut der Bundesregierung macht flüssiges Erdgas - oder auch liquefied natural gas (LNG) - bereits rund 25 Prozent des Energiemixes hierzulande aus, dieser Anteil soll gesteigert werden. Deutschland solle in Europa sogar zu einem "zentralen Umschlagplatz" für flüssiges Erdgas werden.

Allerdings gibt es bislang wenig Infrastruktur, deswegen hat die Große Koalition eine Verordnung verabschiedet, die interessierten Firmen die Entscheidung für ein Investment in dieser Richtung erleichtern soll, und die bereits am 20. Juni in Kraft trat.

Es geht dabei unter anderem um Anlagen, mit denen LNG ins Fernleitungsnetz eingespeist werden soll. Nach der Verordnung soll die Kosten für den Bau einer solchen Anlage künftig nicht mehr der Anlagenbetreiber tragen, sondern der Netzbetreiber.

Der Netzbetreiber wiederum soll diese Kosten (wie auch die Kosten für den Betrieb) auf die Netznutzer umlegen können. Spürbare Auswirkungen auf den Geldbeutel der Verbraucher soll das aber nicht haben.

Erste Energieausweise für Nichtwohngebäude laufen aus

Anfang des Jahres liefen schon die ersten Energieausweise für Wohngebäude aus, nun folgen die Nichtwohngebäude, also zum Beispiel Bürogebäude und Schulen. Ein gültiger Energieausweis muss immer dann vorgelegt werden, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Er zeigt an, wie energiesparend ein Gebäude ist.

Für Hausbesitzer lohnt es sich also, mal zu schauen, wie lange der eigene Energieausweis noch gültig ist. Die ersten wurden 2009 ausgegeben, weshalb einige von ihnen in diesem Jahr ihre Gültigkeit verlieren.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Gebrauchsausweise und Bedarfsausweise. Die Deutsche Energieagentur (dena) rät zu Letzteren. Weil bei ihnen die gesamte Bauweise und ein Teil der Infrastruktur des Hauses mit einbezogen wird, seien sie einfach zuverlässiger.

Verwendete Quellen:

  • Webseiten der Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2019
  • Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familienleistungen: Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Stellungnahme des Sozialverbandes VdK Deutschland zum "Starke-Familien-Gesetz"
  • Infodienst Schuldnerberatung: Neue Pfändungstabelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
  • Webseite der DGB Rechtsschutz: Das ändert sich 2019 für Arbeitnehmer und Versicherte
  • Webseite der Deutschen Post: Brief / Postkarte
  • Pressemitteilung der Deutschen Energieagentur (dena) vom 4. März 2019: Ältere Energieausweise werden ungültig
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