Bei den Ermittlungen gegen den früheren Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) hat sich kein Nachweis für ein subjektiv pflichtwidriges Verhalten feststellen lassen.

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Das gezeigte Warnverhalten von Pföhler und des damaligen Leiters der Technischen Einsatzleitung seien aber hinter dem gebotenen Standard zurückgeblieben, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler am Donnerstag in Koblenz.

Das Verhalten sei bemüht, aber nicht ausreichend gewesen, das sei objektiv pflichtwidrig gewesen. Es spreche viel dafür, dass bei den Warnungen mehr hätte gemacht werden können und müssen, sagte Mannweiler. Allerdings lasse sich kein sicherer Nachweis dafür führen, dass mit einem optimaleren Warnverhalten der Tod von Menschen hätte vermieden werden können. Warnungen ließen Menschen Handlungsspielräume, bei der Ahr-Flut 2021 hätten sich auch Menschen Warnungen widersetzt, Einsatzkräfte hätten mit renitentem Verhalten zu tun gehabt.

Es sei zudem unklar, welche Menschen mit weiteren Warnungen erreicht worden wären, sagte Mannweiler. Einige Betroffene hätten keine Warn-Apps gehabt, andere seien im Schlaf von der Flut überrascht worden. Genauso unklar sei, wie andere Evakuierungsanordnungen gewirkt hätten. Aufgrund von Wahrscheinlichkeiten werde in Deutschland kein Mensch strafrechtlich verurteilt, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt.   © dpa

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