Eine 25-jährige Beschuldigte hat ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Störung der Totenruhe zurückgenommen. Damit wurde das Verfahren eingestellt.

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Ein Verfahren vor dem Amtsgericht Ansbach wegen Störung der Totenruhe und Sex auf dem Friedhof ist eingestellt worden. Die 25-jährige Beschuldigte nahm am Mittwoch ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, in einer Nacht Ende Oktober 2017 zwei Bekannte zum Sex auf einem Grabstein auf dem Alten Friedhof von Rothenburg ob der Tauber (Bayern) angestiftet zu haben.

Außerdem sollen die insgesamt zwei Frauen und drei Männer dabei laut Musik gehört, reichlich Alkohol getrunken und zwischen den Gräbern getanzt haben. Offenbar wollten die Freunde auf dem Friedhof eine Art vorgezogene Halloween-Party feiern, die aus dem Ruder lief, wie die Staatsanwältin sagte.

Die Sache flog auf, weil die zweite Frau, eine 18-Jährige, später den sechs Jahre älteren Sexpartner der Vergewaltigung bezichtigte. Dieser Vorwurf konnte ihm zwar nicht nachgewiesen werden, allerdings akzeptierte der damals 24-Jährige einen Strafbefehl wegen Störung der Totenruhe in Höhe von ebenfalls 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. Die Verfahren gegen die 18-Jährige sowie zwei andere Beteiligte wurden gegen Geldauflage beziehungsweise wegen geringer Schuld eingestellt.  © dpa

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