Nach der Verurteilung des ehemaligen Bundesverkehrsministers und späteren "Dschungelcamp"-Teilnehmers Günther Krause wegen Bankrottdelikten und versuchten Betrugs haben beide Seiten Revision eingelegt. Anträge hätten Staatsanwaltschaft und Krauses Verteidiger fristgerecht eingereicht, sagte ein Sprecher des Landgerichts Rostock am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Mehr Panorama-News

"Wenn mein Mandant das will, in dieser Konstellation, als Anwalt muss ich das machen", sagte Krauses Verteidiger Peter-Michael Diestel der dpa. Er werde die Urteilsbegründung lesen und seinen Mandanten entsprechend der Erfolgsaussichten der Revision beraten. Er selbst sei mit dem Urteil "sehr zufrieden". Diestel nannte es ein "schmeichelndes Urteil."

Der 70 Jahre alte ehemalige CDU-Politiker war vergangene Woche zu einem Jahr und elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht 75 Stunden gemeinnütziger Arbeit und den Einzug von mehr als 70 000 Euro an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Krause während seines Insolvenzverfahrens Vermögen verschleiert und falsche Angaben gemacht hat. Allein bei Einnahmen aus seiner Mitwirkung bei der RTL-Show "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus" ging es um eine sechsstellige Summe.

Der Staatsanwalt hatte unter anderem zwei Jahre Haft auf Bewährung und außerdem die Einziehung einer höheren Summe gefordert. Grundlage des Urteils war ein Verständigungsvorschlag des Gerichts mit einem bestimmten Strafrahmen gewesen, den beide Seiten angenommen hatten. Voraussetzung dafür war ein umfassendes Geständnis Krauses zu Beginn des Prozesses.

Krause hatte als Chef-Unterhändler der DDR 1990 den Einheitsvertrag mitunterschrieben. Von 1991 bis 1993 war er Bundesminister für Verkehr, trat nach mehreren Affären zurück und verschuldete sich als Unternehmer. Wiederholt landete er vor Gericht und wurde rechtskräftig zu Geldstrafen und einer Bewährungsstrafe verurteilt. In Haft musste er laut seinem Anwalt nie.

Laut Gerichtssprecher hat das Gericht nun mehrere Wochen, um das Urteil ausführlich zu begründen. Nach der Zustellung haben demnach wiederum beide Parteien einen Monat Zeit, um ihre Revisionen zu begründen, um die sich dann der Bundesgerichtshof kümmern muss.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.