Ende Juni erregte eine Kolumne in der Berliner Tageszeitung "taz" Aufsehen und rief sogar den Bundesinnenminister auf den Plan. Die Autorin hatte Polizisten scharf kritisiert. 382 Beschwerden gingen ein. Jetzt hat der Presserat sein Urteil gefällt.

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Die umstrittene polizeikritische Kolumne in der Tageszeitung "taz" verstößt laut dem Presserat nicht gegen den Pressekodex. Das Gedankenspiel der Autorin, dass bisherige Polizisten am besten auf einer "Mülldeponie" als Arbeitsplatz aufgehoben seien, sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, teilte der Presserat am Dienstag mit.

Presserat: Das muss die Polizei sich gefallen lassen

Das Gremium wies 382 eingegangene Beschwerden als unbegründet zurück. Die Polizei als Teil der Exekutive müsse sich gefallen lassen, von der Presse scharf kritisiert zu werden.

Demnach waren unter den Beschwerdeführern wegen des "taz"-Artikels "etliche" Polizeivertreter. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer von der CSU hatte sich laut Presserat an das Gremium gewandt.

Mit überwiegender Mehrheit seien die Mitglieder des Rats zu dem Schluss gekommen, dass der Text nicht gegen die im Pressekodex festgeschriebene Menschenwürde verstößt, erklärte der Presserat weiter. Der Text beziehe sich auf eine Berufsgruppe und nicht auf einzelne Menschen.

"Drastisches Gedankenspiel" der Autorin

Auch sei die Polizei eine gesellschaftlich anerkannte Berufsgruppe, die nicht unter den Diskriminierungsschutz falle. Es handle sich bei der Kolumne um ein "drastisches Gedankenspiel", das aber Raum für unterschiedliche Interpretationen biete und daher unter die Meinungsfreiheit falle.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigte "massives Unverständnis" angesichts der Entscheidung des Presserats. "Damit wurde das Empfinden einer ganzen Berufsgruppe zutiefst verletzt, auch wenn wir die Pressefreiheit in unserem Land als ein hohes Gut betrachten", erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek.

Am Montag hatte der "Tagesspiegel" berichtet, auch die Berliner Staatsanwaltschaft wolle mangels Anfangsverdachts voraussichtlich keine Ermittlungen einleiten.

Horst Seehofer verzichtete auf eine Anzeige

In der Kolumne aus dem Juni mit dem Titel "All cops are berufsunfähig" war es in Verbindung mit Rassismusvorwürfen um eine mögliche Abschaffung der Polizei gegangen. Seehofer drohte daraufhin, wegen der Kolumne Anzeige zu erstatten. Nach breiter Kritik verzichtete er darauf. (AFP/hau)

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