Weil ein BMW mit Goldfolie potenziell andere Verkehrsteilnehmer blendet, kassiert ihn die Düsseldorfer Polizei ein. Ob das güldene Gefährt so noch einmal auf die Straße darf, muss nun ein Gutachter klären.

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Angezeigt wegen eines goldenen Autos: Das ist einem 30-Jährigen in der Düsseldorfer Innenstadt passiert. Der mit Goldfolie überzogene SUV "blendete bei entsprechendem Sonnenlicht deutlich", wie die Polizei mitteilte - und den Wagen aus diesem Grund sicherstellte.

Woher der Mann den Gold-BMW eigentlich hatte, konnten die Beamten vorerst nicht sagen. Eventuell habe er ihn nur ausgeliehen.

Immer wieder lassen Fahrer für viel Geld ihre Autos mit glänzenden Folien überziehen. Laut Harald Schmidtke, Geschäftsführer des Verbands der Automobil-Tuner, kostet so eine Folierung "wenn sie gut gemacht ist, 2.500 bis 3.000 Euro".

Gutachter muss feststellen, ob die Folie zulässig ist

"Ob sie zulässig ist, wird ein Gutachter entscheiden müssen", sagt der Tuning-Experte. "Blendet sie andere Verkehrsteilnehmer, ist das allerdings ein K.-o.-Kriterium."

Die Düsseldorfer Polizei hat nach eigenen Angaben bereits einen Sachverständigen eingeschaltet. Der Fahrer des BMW X5 sagte laut der Behörde, ihm sei überhaupt nicht bewusst gewesen, was an dem Auto verändert worden sein könnte.

Allerdings "wies der X5 auch dunkel lasierte Rückleuchten sowie eine manipulierte Abgasanlage auf", so die Polizei. So schnell wird der Wagen damit nicht wieder auf der Straße rollen.

Goldener Porsche in Hamburg abgeschleppt

Der Fall in Düsseldorf ist nicht der erste, in dem Glitzer-Tuning ein unrühmliches Ende fand. In Hamburg stoppte die Polizei im April den Fahrer eines goldfolierten Porsches.

Zunächst blieb es bei einer Verwarnung. Die Beamten forderten den Mann auf, die Folie abzuziehen. Wenige Tage später wurde der 31-Jährige aber wieder mit dem Gold-Porsche gestoppt. Diesmal schleppte die Polizei den Wagen ab.

Auch der TÜV Rheinland kennt das Phänomen. In einem ähnlichen Fall hatte ein Gericht den TÜV-Experten Thorsten Rechtien zurate gezogen. Ergebnis damals, nach ausführlichen Untersuchungen: Die Folierung war nicht zulässig.

"Über den aktuellen Fall sagt das allerdings nichts aus", betont Rechtien. Hier müsse der Gutachter einzeln entscheiden.

Grundsätzlich gelte Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO): Fahrzeuge müssen demnach "so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt".

Polizei Düsseldorf geht gegen "Auto-Poser" vor

Die rechtliche Regelung bezieht sich freilich nicht nur auf die Farbe von Autos, weshalb die Düsseldorfer Polizei schon vor mehr als einem Jahr die "AG Tuning" gründete. Die Ermittler bremsen regelmäßig die "Auto-Poser"-Szene aus, die Wagen teilweise illegal tiefer legt, Motoren verändert oder unerlaubte Reifen aufzieht. An der Düsseldorfer Königsallee (Kö) legen sich die Polizisten vor allem bei Sonnenschein und an Wochenenden auf die Lauer.

Die Kö zieht mit ihrem mondänen Charme offenbar Menschen an, die mit ihren Autos protzen wollen. Obwohl inzwischen bekannt ist, dass dort regelmäßig kontrolliert wird, fischte die Polizei am vergangenen Sonntag neben dem goldenen BMW zwischen 12:00 und 18:00 Uhr noch 37 weitere verdächtige Fahrzeuge heraus.

Neben dem Glitzer-Gefährt wurden drei weitere Autos und ein Motorrad der Marke Harley Davidson sichergestellt. Darüber hinaus erhoben die Beamten 17 Verwarnungsgelder und schrieben 25 Ordnungswidrigkeitsanzeigen. (ank/dpa)

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