Frankreichs oberstes Gericht hat die Verurteilung von Ex-Premierminister François Fillon und seiner Frau Penelope wegen Scheinbeschäftigung bestätigt. Das Kassationsgericht in Paris ordnete am Mittwoch allerdings einen neuen Prozess an, um über das Strafmaß für den Ex-Premier sowie über die gegen das Paar verhängten Geldstrafen erneut zu verhandeln.

Mehr Panorama-News

Fillons Frau war jahrelang als parlamentarische Mitarbeiterin in der Nationalversammlung angestellt - zunächst für Fillon und dann für dessen Nachfolger. Schon die Vorinstanzen waren von einer Scheinbeschäftigung ausgegangen. Penelope Fillons Vergütung habe in keinem Verhältnis zu ihren Aktivitäten gestanden. Die Fillons hatten die Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen.

2022 hatte ein Berufungsgericht Fillon (70) zu vier Jahren Haft verurteilt, von denen drei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen seine Frau Penelope (68) wurde eine zweijährige Bewährungsstrafe verhängt. Zudem sollten die Eheleute beide jeweils 375 000 Euro Strafe zahlen. Nach einer Klage beim Staatsrat prüfte das Kassationsgericht die Verurteilung nun.

Wie die höchsten Richter urteilten, habe die Vorinstanz nicht deutlich gemacht, dass es für die Haftstrafe für Fillon keine Alternative gebe. Die Geldstrafe müsse neu berechnet werden, denn bislang sei das Ehepaar zur kompletten Zurückzahlung der Vergütung von Penelope Fillon verurteilt worden. Berücksichtigt werden müsse aber, dass die Ehefrau - wenn auch in einem geringeren Umfang - tätig gewesen sei.

Fillon war von 2007 bis 2012 unter dem damaligen konservativen Präsidenten Nicolas Sarkozy Premier. 2017 kandidierte er für die konservativen Republikaner bei der Präsidentschaftswahl. Kurz vor der Abstimmung enthüllten Medien Penelopes jahrelange Anstellung auf Parlamentskosten. Die Vorwürfe belasteten Fillons letztlich erfolglose Kandidatur schwer.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.