• Agrarverbände und Geflügelwirtschaft haben sich auf ein Maßnahmenpaket gegen die Geflügelpest geeinigt.
  • Künftig sollen keine Geflügelschauen und -märkte stattfinden. Halter sind zur Rücksprache mit einem Tierarzt verpflichtet.

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Agrarverbände und Geflügelwirtschaft haben sich auf ein Maßnahmenpaket gegen die Geflügelpest geeinigt. "Die Gefahr des weiteren Auftretens von Geflügelpestfällen ist nach wie vor nicht gebannt. Alle müssen weiterhin außerordentlich wachsam sein", warnte Agrar-Staatssekretär Heinrich Bottermann am Samstag. Die Tierseuchensituation sei derzeit "dramatisch".

Auf Geflügelschauen und -märkte werde bis auf Weiteres verzichtet. Besucherkontakte werden auf ein Minimum beschränkt. Betriebsfremde müssen Einwegschutzkleidung und Schuhüberzieher tragen, wenn sie eine Geflügelhaltung betreten. Kontakt zu Wildvögeln und ihrem Kot sei so gut wie möglich zu verhindern.

Besondere Gefahr gehe von "fliegenden Händlern" aus: Bevor deren Tiere angekauft werden und in einen Bestand kommen, müssen sie nun untersucht werden.

Seit Oktober: Infektionen bei hunderten Wildvögeln in Deutschland - aktuell drei Verdachtsfälle

Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste auf von mindestens drei Tieren in kleinen Beständen bis zu 100 Tieren, oder mehr als einem Prozent der Tiere bei einem größeren Bestand, seien die Halter verpflichtet, einen Tierarzt mit der Abklärung zu beauftragen. Auch Abweichungen bei der Legeleistung seien tierärztlich abzuklären.

Seit Mitte Oktober 2021 seien in Deutschland Hunderte von infizierten Wildvögeln aus mindestens zwölf Bundesländern sowie mehr als 50 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet worden. Nordrhein-Westfalen hatte im vergangenen Winter neun Ausbrüche der Geflügelpest zu verzeichnen. Aktuell werden drei Verdachtsfälle bei Wildvögeln untersucht. (dpa/tar)

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