Renate Künast erreicht vor Gericht einen kleinen Erfolg: Das Berliner Landgericht hat seine Entscheidung darüber, welche Beleidigungen die Politikerin ertragen muss, in Teilen revidiert. Zufrieden ist Künast damit aber noch nicht.

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Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg erreicht.

Das Berliner Landgericht teilte am Dienstag mit, dass die Kommentare zu einem Post der Politikerin im Lichte höchstrichterlicher und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft worden seien.

In 6 von 22 Fällen sehe man anders als in einem Beschluss vom September 2019 nun eine Beleidigung. Damit bekam die Politikerin in diesen Fällen Recht. Der neue "Abhilfebeschluss" ist noch nicht rechtskräftig.

Künast will, dass die personenbezogenen Daten aller 22 Nutzer herausgegeben werden dürfen, um gegen sie zivilrechtlich vorgehen zu können. In sechs Fällen hat sie dies nun erreicht. "Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren", hatte die Grünen-Politikerin betont.

Gericht: "Stück Scheiße" keine Beleidigung

Nach dem damaligen Gerichtsbeschluss waren alle Kommentare keine Diffamierung der Person und damit keine Beleidigung. Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheiße" und "Geisteskranke" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Beiträgen geschrieben. Die Entscheidung war auf Unverständnis gestoßen.

Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden, hätten einen "ehrherabsetzenden Inhalt", der nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen sei, hieß es vonseiten des Gerichts.

Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht immer noch keine Straftat der Beleidigung. Da Künast eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung vorgelegt. (dpa/dh)

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