Muss der Konzern Bayer in dem Beipackzettel des Medikaments Iberogast vor möglicher Beeinträchtigung und Schädigung der Leberfunktionen warnen? Dieser Streit schwelt schon lange. 2018 wurde der Hinweis aufgenommen – aber erst nachdem ein Mensch an Leberversagen nach der Einnahme von Iberogast starb. Nun soll die Staatsanwaltschaft ermitteln ob es dabei einen Zusammenhang gab.

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Nicht jeder möchte bei Magen- oder Darmbeschwerden gleich zum Arzt gehen und sich ein Medikament verschreiben lassen. Daher geht der Griff vieler zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten wie zum Beispiel Iberogast von Bayer. Doch dieses Mittel steht nun erneut scharf in der Kritik.

Bayer weiß nichts von dem Verfahren

Im Juli 2018 wurde ein Fall von Leberversagen mit Lebertransplantation bekannt, der tödlich endete. Nun soll geprüft werden, ob die Einnahme von Iberogast maßgeblich dazu beigetragen hat. Laut "Handelsblatt" ermittelt die Staatsanwaltschaft in Köln im Fall des Bayer-Produkts. Dabei soll es um fahrlässige Tötung und Körperverletzung gehen. Bei Bayer wisse man von einem Verfahren bisher nichts, heißt es weiter.

In den 1950er Jahren wurde das Präparat von der Firma Steigerwald Arzneimittelwerk erfunden und kam Anfang 1960er auf den Markt. Es ist in mehr als 30 Ländern erhältlich. 2013 schließlich übernahm der Pharma-Konzern Bayer das Produkt.

Eine der neun in der Arznei enthaltenen Heilpflanzen, namentlich Schöllkraut, kann laut Experten Leberschäden verursachen. Eine Warnung im Beipackzettel suchte der Verbraucher aber bis 2018 vergeblich.

Forderungen des BfArM ignoriert

Seit 2008 waren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zahlreiche Meldungen hinsichtlich Nebenwirkungen bei der Einnahme von Iberogast eingegangen. Eine Forderung, die Warnung in den Beipackzettel aufzunehmen, blieb von beiden Firmen unerhört - bis zu dem Todesfall im letzten Jahr.

Inzwischen kann man im Beipackzettel lesen: "Bei der Anwendung von Schöllkrauthaltigen Arzneimitteln sind Fälle von Leberschädigungen (Anstieg der Leberenzymwerte, des Bilirubins bis hin zu arzneimittelbedingter Gelbsucht (medikamentös-toxischer Hepatitis) sowie Fälle von Leberversagen) aufgetreten."

Ob und inwiefern das lange Fehlen einer Warnung nun ein Nachspiel für Bayer haben wird, bleibt abzuwarten. (awa)

Verwendete Quellen:

  • www.iberogast.de
  • Handelsblatt
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
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