Die lebenslange Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an einer Sechsjährigen in Baden-Baden ist rechtskräftig. Wie die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am Donnerstag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. August dieses Jahres die Revision des Angeklagten weitgehend verworfen.

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Der nun 35-Jährige war vom Landgericht Baden-Baden am 29. November letzten Jahres wegen Mordes, Störung der Totenruhe und versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auch wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der gelernte Straßenbauer das Mädchen in der Nacht zum 19. Dezember 2021 aus sexuellen Motiven mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen hat. Laut Gericht verstümmelte der Mann zudem den Leichnam auf schlimmste Weise. Die Sechsjährige hatte beim Sohn des Angeklagten übernachtet - er war ihr Spielplatzfreund. Das grausame Geschehen hatte überregional für Entsetzen gesorgt.  © dpa

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