• Wer eine Reise absagt (aus welchen Gründen auch immer), muss Stornierungsgebühren bezahlen – je kurzfristiger, desto teurer.
  • Reiserücktrittsversicherungen übernehmen diese Gebühren in vielen Fällen und helfen auch, wenn die Rückreise sich verzögert oder verfrüht angetreten werden muss.
  • Was eine gute Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung auszeichnet und was bei Reisen während der Coronapandemie zu beachten ist, verrät dieser Artikel.

Alle Bestenlisten hier in der Übersicht

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Mit Reiseabbruch?

Corona-Quarantäne abgedeckt?

SelbstbeteiligungBuchungsfirstPrämie für zweiwöchige Reise1
Allianz Travel Reiserücktritt-Vollschutz

ja

ja

optional, 20 % (mind. 25 €)

bis 30 Tage vor Reiseantritt, last minute bis 3 Tage nach Buchung

68,54 €

BarmeniaDirekt Travel Day

ja

nein

optional, 20 % (mind. 25 €)

bis 30 Tage vor Reiseantritt oder spätestens am 3. Tag nach der Reisebuchung

69,30 €

CosmosDirekt

ja

nein

optional, 20 % (mind. 25 €)

bis 30 Tage vor Reiserücktritt oder am Tag der Buchung53,90 €3
die Bayerische Travelprotect Reiserücktrittsversicherung

ja

nein (Corona-Schutz optional)

optional, 20 % (mind. 25 €)

bis 30 Tage vor Reisebeginn und bis 30 Tage nach der Buchung, last minute drei Tage nach der Buchung

59,00 €

HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie

ja

nein (Corona-Schutz optional)

nur bei ambulant behandelten Erkrankungen: 20 %, mind. 25 €

momentan: höchstens 30 Tage nach der Buchung

62,00 €3
ADAC Reiserücktritt Exklusiv

ja

ja

optional, 20 % (mind. 25 €) – entfällt bei Krankenhausaufenthalten

-

69,90 €/Jahr2

1Reisepreis 1.500 €, allein reisende Person (35 Jahre alt), kein Sebstbehalt, kein Corona-Schutz

2Reisen bis 2.000 €, mit ADAC-Mitgliedschaft, jährliche Zahlweise

Reiserücktrittsversicherung und das Coronavirus

Eine globale Pandemie macht das Reisen nicht gerade einfacher. Und viele Menschen sind verunsichert, weil sie nicht wissen, ob und wie sie noch verreisen können. Schließlich ändert sich die Lage ständig. Fakt ist: Die Angst vor einer möglichen Infektion oder der Reiserücktritt zur Vermeidung eines verpflichtenden PCR-Tests ist kein versicherter Stornierungsgrund. Anders sieht es aus, wenn der Versicherte an COVID-19 erkrankt ist und deshalb nicht verreisen oder aus dem Urlaub zurückkehren kann.

Wer eine Reise ins Ausland gebucht hat und dafür eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte, sollte vorher die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts prüfen und in Erfahrung bringen, ob für das Zielland Einreiseverbote gelten. Muss der Urlaub deshalb ausfallen, gibt es grundsätzlich keine Erstattung von der Versicherung.

Je nach Versicherung unterscheiden sich die Leistungen, falls die Reise durch angeordnete Quarantänemaßnahmen ausfallen oder verschoben werden muss und deshalb Mehrkosten entstehen. Einige Anbieter decken dies ab, andere nur, wenn eine Corona-Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Diese gilt übrigens ebenfalls nur in Ländern und Regionen, für die vor Reiseantritt keine Reisewarnung besteht. Es ist also wichtig, sich die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen.

Am besten ist es, zunächst mit seinem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen. Viele Anbieter ermöglichen es ihren Kunden, Buchungen kostenlos zu canceln oder zu ändern. Allerdings ist dabei Durchhaltevermögen gefragt, da die Veranstalter Tausende Anfragen bearbeiten müssen. Individualreisenden sei es ans Herz gelegt, zu überlegen, ob sie eine Unterkunft tatsächlich stornieren möchten, insbesondere, wenn es sich um kleine, von Einheimischen betriebene Homestays oder Hotels handelt. In vielen Ländern sind die Menschen auf Einkünfte aus dem Tourismus angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und können nicht auf staatliche Hilfen zurückgreifen, wenn ihre Gäste ausbleiben. Urlauber, die es sich leisten können, sollten in Betracht ziehen, ob sie mit ihrem Gastgeber eine kostenlose Umbuchung oder einen Reisegutschein aushandeln.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wer plötzlich aus dringenden Gründen eine Reise absagen muss, kann dies nicht umsonst tun. Reiseveranstalter, Hotels und Fluggesellschaften verlangen in solchen Fällen Stornierungsgebühren, meistens einen gewissen Anteil des Reisepreises, – und die sind umso höher, je näher der Rücktritt am geplanten Abreisetag liegt. Beispielsweise sind für die Stornierung einer bei TUI gebuchten Reise mit Flugbeförderung die folgenden Gebühren zu zahlen:

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Buchungspreises,
  • ab 30. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Buchungspreises,
  • ab 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts und bei Nichtantritt der Reise: 80 % des Buchungspreises.

Wenn man bedenkt, dass ein einwöchiger Pauschalurlaub auf Mallorca mit Flug rund 500 Euro pro Person kostet, sind bei einer Absage der Reise wenige Tage vor Abflug trotzdem 400 Euro fällig. Das ist ärgerlich, denn das Geld ist weg. Hier springt die Reiserücktrittsversicherung ein und übernimmt die Stornokosten. Außerdem bezahlt sie Mehrkosten, die durch eine verspätete Anreise oder Umbuchung entstehen. Es ist sinnvoll, die Police mit einer Reiseabbruchversicherung zu kombinieren, die eine aus bestimmten Gründen notwendige, verfrühte Heimreise bezahlt, indem sie beispielsweise für die Umbuchungsgebühren oder Neubuchung eines Flugs, Unterbringungskosten und nicht wahrgenommene Urlaubsleistungen aufkommt.

Genau wie andere Reiseversicherungen – etwa die Auslandskrankenversicherung – werden Reiserücktrittsversicherungen für einzelne Reisen oder als Jahresversicherungen angeboten. Bei Letzteren umfasst der Versicherungsschutz sämtliche Reisen, die innerhalb des Versicherungsjahres stattfinden, auch in Deutschland. Es gibt außerdem spezielle Reiserücktrittskostenversicherung, die ausschließlich für Flugreisen oder Hotelbuchungen gelten.

Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich insbesondere bei lange im Voraus gebuchten Reisen, da bis zum Urlaub durchaus ein unerwartetes Vorkommnis eintreten kann. Paare, die eine Schwangerschaft planen oder auf eine Adoption warten, sollten ebenfalls eine solche Reiseversicherung abschließen. Schließlich wissen sie zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch nicht, wann das freudige Ereignis eintritt und sie deswegen den Urlaub absagen müssen. Zudem ist der Abschluss dieser Versicherung allen Menschen empfohlen, die viel reisen oder ein erhöhtes Stornierungsrisiko haben: Familien mit kleinen Kindern, Rentnern oder Personen, die eine Prothese oder Implantate tragen. Bei Pauschal- und Last-minute-Urlauben lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung ebenfalls, da die Stornokosten häufig hoch sind. Das gilt ebenfalls für außergewöhnlich teure Reisen.

Wer mehrmals im Jahr verreist, sollte prüfen, ob die Jahresprämie günstiger ist (auch bei Einmalreisen!). In der folgenden Tabelle sind die Versicherungsbeiträge aufgeführt, die eine vierköpfige Familie (Eltern unter 40 Jahren und zwei minderjährige Kinder) im Tarif Allianz Travel Reiserücktritt-Vollschutz ohne Selbstbeteiligung für eine zweiwöchige Reise und ohne Selbstbehalt bezahlt. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine einmalig bzw. einmal jährlich zu zahlende Prämie handelt.

ReisepreisTarif für einmalige ReiseJahrestarif

1.000 €

65,00 €

108,00 €

2.000 €

106,35 €

108,00 €

3.000 €

141,85 €

125,00 €

4.000 €

174,02 €

143,00 €

Welche Gründe sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?

Es gibt viele Anlässe, aus denen eine lang geplante Reise abgesagt oder verschoben werden muss: Krankheit, Unfall oder ein Todesfall in der Familie sind einige davon. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt Ereignisse ab, die unerwartet eingetreten sind, also zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht vorhersehbar waren. Deswegen sind chronische Erkrankungen oft höchstens unter bestimmten Bedingungen mitversichert.

Dies sind die häufigsten Gründe für den Ausfall einer Reise, bei denen die Reiserücktrittskostenversicherung für die Umbuchungs- oder Stornierungskosten aufkommt:

  • Plötzliche schwere Krankheit, die den Reiseantritt unzumutbar macht. Psychische Erkrankungen sind meistens abgedeckt, bei einigen Versicherern gelten für sie besondere Regeln.
  • Schwere Unfallverletzung,
  • Tod,
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen,
  • Defekte an Prothesen, Implantaten und Herzschrittmachern,
  • Beschädigung am Eigentum, beispielsweise durch einen Sturm oder Einbruch,
  • Verlust des Arbeitsplatzes,
  • Impfunverträglichkeit,
  • Diebstahl der Reisedokumente,
  • Gerichtliche Ladung.

Manche Gesellschaften zahlen auch, wenn der Versicherte nicht verreisen kann, da er als Spender für eine Knochenmark- oder Organspende gebraucht wird oder weil er zur Adoption eines minderjährigen Kindes ausgewählt wurde. In bestimmten Tarifen sind außerdem Wiederholungsprüfungen in der Schule oder im Studium mitversichert, das unerwartete Angebot eines neuen Jobs nach Arbeitslosigkeit oder das Einreichen der Scheidung. Einige Versicherungen decken sogar das Risiko ab, falls ein mitversicherter Hund erkrankt, der eigentlich im Urlaub dabei sein sollte.

Da zwischen den einzelnen Versicherungen teilweise erhebliche Unterschiede bestehen, ist es ratsam, beim Vergleich der Reiserücktrittspolicen in den Versicherungsbedingungen nachzulesen, welche Ereignisse tatsächlich versichert sind.

Eine Reiseabbruchversicherung greift, wenn der Urlaub aus einem bestimmten Grund unverschuldet und unerwartet vorzeitig beendet oder der Aufenthalt vor Ort verlängert werden muss. Zu den versicherten Ereignissen gehören eine plötzliche schwere Erkrankung oder Unfallverletzungen, ein Todesfall, Schäden am Eigentum, der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Naturkatastrophe am Urlaubsort.

Erstattet werden zusätzliche Kosten, die durch die Rückreise entstehen. Manche Versicherer helfen zudem bei der Organisation der vorzeitigen Heimreise. Außerdem zahlen sie ihren Kunden den anteiligen Reisepreis zurück sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen vor Ort. Einige Gesellschaften tragen die Kosten, die verursacht werden, wenn Versicherte zum Beispiel ihren Anschlussflug verpassen und darum einen neuen Flug buchen müssen. Darüber hinaus erhalten sie einen Zuschuss für Unterbringung und Verpflegung, um die Wartezeit zu überbrücken.

Was zeichnet eine gute Reiserücktrittsversicherung aus?

Am wichtigsten ist, dass die Reiserücktrittsversicherung möglichst viele Ereignisse versichert. Zudem ist es ratsam, sie stets in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung abzuschließen, um im Falle einer ungeplant früheren Heimreise keine Extrakosten zu haben. Das ist bei den meisten Anbietern möglich und die Mehrkosten sind akzeptabel. Beispielsweise zahlt ein 35-Jähriger, der eine Einzelreise zum Preis von 500 Euro bei Allianz Travel versichert, für die Reiseabbruchversicherung knapp 3 Euro mehr.

Daneben kommt es auf die eigenen Umstände an. Wer eine bestehende Erkrankung, eine Prothese oder einen Herzschrittmacher hat, braucht eine Reiserücktrittsversicherung, für die solche Gründe kein Ausschlusskriterium sind. Insbesondere Reisende mit chronischen Krankheiten sollten das Kleingedruckte genau lesen, bevor sie einen Vertrag abschließen.

Weiterhin ist es empfehlenswert, einen Tarif ohne Selbstbehalt zu wählen. Zwar fällt dadurch die Prämie höher aus, doch im Schadensfall entstehen keine weiteren Kosten. Denn wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, möchte ja vermeiden, beim Reiserücktritt Geld ausgeben zu müssen.

In den Versicherungsbedingungen findet sich der Begriff Risikopersonen. Das sind alle Personen, für die der Versicherungsschutz gilt. In guten Tarifen ist ein möglichst großer Personenkreis inbegriffen. Denn so erhalten Versicherungsnehmer selbst dann ihre Stornokosten zurück, wenn ihr Enkelkind verunfallt oder das Betreuungspersonal pflegebedürftiger oder minderjähriger Familienmitglieder ausfällt.

Paare, die gemeinsam verreisen, kommen mit dem Familientarif günstiger weg. Und bei mehr als zwei Urlauben im Jahr lohnt sich ein Jahrestarif – insbesondere bei teuren Reisen. Wer Kinder mitversichern möchte, schaut besser nach, bis zu welchem Alter sie im Familientarif inbegriffen sind. Weiterhin ist der Geltungsbereich der Versicherung beachtenswert, da einige Policen nur in Europa gelten oder Reisen in die USA oder nach Kanada ausschließen.

Zudem ist es ratsam, die Reiserücktrittsversicherung direkt bei einer Versicherung abzuschließen und nicht über ein Reisebuchungsportal. Dort angebotene Tarife haben häufig ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis, es gilt eine Selbstbeteiligung und im Schadensfall ist nicht immer klar, wer der Ansprechpartner ist. Solche Portale zielen darauf ab, dass ihre Nutzer die Versicherung impulshaft dazu buchen, ohne sich zuvor mit den Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen.

Reiseversicherungen für das Gepäck sind übrigens meist unnötig für Urlauber, die eine Hausratversicherung haben. Darin sind nämlich sämtliche Gegenstände mitversichert, die mit in den Urlaub genommen werden.

Wann sollte die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

Da bei einer Reiserücktrittsversicherung nicht die Reise selbst abgesichert ist, sondern der Zeitraum vorher, ist es wichtig, die Police zum richtigen Zeitpunkt abzuschließen. Wer seine Reise mit Vorlaufzeit bucht und eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte, sollte unbedingt die Abschlussfrist des gewünschten Anbieters beachten. Bei den meisten Versicherungen ist der Vertrag bis spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Reise abzuschließen. Wer spontan eine Reise bucht, die in weniger als 30 Tagen beginnt, kann den Versicherungsschutz am Tag der Buchung oder sogar einige Tage später nachträglich erwerben.

Idealerweise buchen Reisende die Versicherung am selben Tag wie den Urlaub. Die Police endet in der Regel mit dem Antritt der Reise. Die Reiseabbruchversicherung beginnt mit der Reise und endet, wenn der Versicherte nach Hause zurückkehrt. Sollte sich der Aufenthalt unverschuldet verlängern, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum tatsächlichen Urlaubsende.

Richtiges Verhalten im Schadensfall

Wer eine Versicherung abschließt, hofft, dass er sie nicht braucht. Doch manchmal passiert es eben doch und man liegt im Krankenhaus, statt seine Koffer zu packen. Was nun?

Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt, einem Todesfall in der Familie oder einem Hausbrand ist es klar, dass es mit dem geplanten Urlaub nichts wird. In dem Fall ist es wichtig, den Reiseveranstalter so schnell wie möglich über die Stornierung in Kenntnis zu setzen, weil die Gebühren gestaffelt und umso höher sind, je näher die Absage am Tag der Abreise liegt. Manchmal sind sich Versicherte jedoch unsicher. Vielleicht sind sie bis zum Urlaubsbeginn wieder fit? Statt zu grübeln sollten sie die Stornoberatung ihrer Versicherung kontaktieren und nachfragen, ob sie die Reise besser absagen sollten oder nicht. Denn wer zu lange wartet und eigentlich schon eher hätte stornieren sollen, dem erstattet die Versicherung möglicherweise nicht die tatsächlichen Gebühren, sondern lediglich die, die zu einem früheren Zeitpunkt fällig gewesen wären.

Anschließend muss der Schaden an die Versicherung gemeldet werden. Der exakte Ablauf hängt von der Gesellschaft ab. Üblicherweise ist ein Schadens- oder Erstattungsformular auszufüllen, das als Download auf der Website des Anbieters bereitgestellt wird. Des Weiteren sind verschiedene Unterlagen einzureichen:

  • Kopie des Versicherungsscheins,
  • Nachweis über die Reisekosten (Buchungsbestätigungen, Hotelbuchungen, Flugtickets),
  • Stornorechnung des Reiseveranstalters.

Zudem müssen Versicherte, die Kosten geltend machen wollen, einen Nachweis für den Grund liefern, aus dem die Reise abgesagt oder abgebrochen wurde. Das kann beispielsweise ein ärztliches Attest, ein Arbeitsvertrag, ein Polizeiprotokoll oder eine Sterbeurkunde sein. Am besten ist es, alle Unterlagen vollständig und gleichzeitig einzureichen, um eine rasche Bearbeitung zu ermöglichen. Da deren Versand üblicherweise auf dem Postweg erfolgt, sollte das Einschreiben der normalen Briefmarke vorgezogen werden. Sofern es keine Komplikationen gibt, überweist die Versicherung die entsprechende Summe nach zwei bis drei Wochen.

Wer schon unterwegs ist und aus einem versicherten Grund die Reise abbrechen wird, sollte sich unverzüglich mit dem Reiseveranstalter und der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen, um Hilfe bei der Organisation der Heimreise zu erhalten. Zudem empfiehlt es sich im Falle eines Reiseabbruchs oder eines verlängerten Aufenthalts – etwa, weil eine versicherte Person stationär behandelt wird – Belege aller Ausgaben zu sammeln, weil Versicherungen nur nachweisbare Kosten erstatten.

Welche Reiserücktrittsversicherung ist die beste?

Allianz Travel – Reiserücktritt-Vollschutz

Die Allianz bietet mehrere Reiserücktrittsversicherungen an. Eine davon ist der Tarif Reiserücktritt-Vollschutz, der außerdem eine Reiseabbruchversicherung und eine Reise-Assistance mit rund um die Uhr erreichbarem Notrufservice enthält. Er kann für Einzelreisen oder als Jahresversicherung abgeschlossen werden und gilt für sämtliche Urlaubs- und Geschäftsreisen weltweit. Vorteil bei der Jahresversicherung: Verwandtenbesuche oder Städtetrips sind ebenfalls mitversichert, sofern sie entweder mindestens eine im Voraus gebuchte Übernachtung außerhalb des Wohn- oder Arbeitsorts enthalten oder mehr als 50 km von selbigem entfernt sind.

Die Reise-Assistance hilft zum Beispiel bei der Organisation der Rückreise, wenn der Urlaub aus einem versicherten Grund (schwere Erkrankung oder Unfallverletzung sowie Tod) früher als geplant endet. Außerdem unterstützt sie Versicherte, die auf Reisen in eine finanzielle Notlage geraten, ihren Pass verlieren oder im Gefängnis landen. Hinzu kommen Serviceleistungen wie Information der Angehörigen bei unerwarteten Änderungen des Reiseplans oder Assistenz bei Umbuchungen.

Wie teuer die Prämie der Reiserücktrittsversicherung ist, hängt von den Reisekosten und der Anzahl der versicherten Personen ab. Bei einer Jahresversicherung ist der Preis des teuersten Urlaubs entscheidend. Wahlweise kann die Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden, der pro Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens und mindestens 25 Euro beträgt. Dafür ist die Prämie geringer. Bei Abschluss einer Jahrespolice ist zu beachten, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, falls er nicht bis spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

Zusätzlich gibt es bei Allianz Travel Rücktrittsversicherungen speziell für Flugreisen, Reisen mit Bus, Zug oder Auto sowie Mietobjekte (Hotel, Ferienwohnung usw.).

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BarmeniaDirekt Travel Day

Mit dem Produkt Travel Day bietet BarmeniaDirekt eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung für private und berufliche Einzelreisen mit einer Länge zwischen 3 und 365 Tagen weltweit und innerhalb Deutschlands an. Als Reise gilt ein Aufenthalt an einem anderen als dem Wohn- oder Arbeitsort mit mindestens einer Übernachtung oder in 100 km (oder mehr) Entfernung zu selbigem. Die Police muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wer seine Reise kurzfristig und weniger als 30 Tage vor Abreise bucht, kann den Versicherungsschutz nachträglich bis zum 3. Tag nach der Buchung erwerben.

Versichert sind Stornierungskosten, Mehrkosten bei verspäteter Anreise und alle Kosten, die durch einen unplanmäßigen Abbruch oder längeren Aufenthalt entstehen. Die Reiserücktrittsversicherung kann zudem als Jahresversicherung unter dem Namen Travel+ abgeschlossen werden, dann gilt sie für die ersten acht Wochen aller Reisen innerhalb eines Versicherungsjahrs. BarmeniaDirekt verzichtet bei der Jahrespolice auf eine Kündigungsfrist.

Neben den üblichen versicherten Ereignissen leistet die Versicherung auch, wenn eine Reise aus einem der folgenden Gründe abgesagt wird:

  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit,
  • Nichtversetzung eines Schülers,
  • Ausfall eines Herzschrittmachers,
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder einer Wehrübung,
  • Einreichung der Scheidung.

Ferner erlaubt die BarmeniaDirekt die Mitversicherung mitreisender Hunde. Muss der Urlaub storniert werden, weil der Vierbeiner schwer erkrankt, einen Unfall oder eine Impfunverträglichkeit erlitt, erstattet sie die Gebühren.

Außerdem gehört eine Reise-Assistance zum Leistungsumfang der Reiserücktrittsversicherung. Diese unterstützt die Versicherten bei der Reiseplanung, indem sie sie mit Informationen zum Urlaubsland versorgt, sie zu benötigten Impfungen berät und ihnen Auskunft über Reisewarnungen sowie die Adresse der nächstgelegenen deutschen Botschaft gibt. Weiterhin hilft der Reise-Assistance-Service Versicherungsnehmer, die unterwegs in eine finanzielle Notlage geraten oder denen der Reisepass abhandengekommen ist. Und in akuten Notsituationen leistet BarmeniaDirekt psychologische Erste Hilfe übers Telefon.

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CosmosDirekt Reiserücktritts- und Abbruchversicherung

Die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung der CosmosDirekt muss wenigstens 30 Tage vor Reiseantritt oder am Tag der Buchung abgeschlossen werden. Es handelt sich um eine Jahresversicherung, die alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahrs abdeckt. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls sie nicht spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Zu den versicherten Ereignissen zählen ein Wechsel des Arbeitsplatzes, der Antritt eines neuen Jobs nach Arbeitslosigkeit, eine Wiederholungsprüfung an der Schule oder Universität (deren Termin unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von vierzehn Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll) sowie die unerwartete Einberufung der versicherten Person zu einer Wehrübung. Zu den Leistungen der Reiseabbruchversicherung gehört die Erstattung von Kosten, die durch eine frühere Heimreise, eine Verspätung während der Rückreise, die Unterbrechung einer Rundreise oder einen unplanmäßig verlängerten Aufenthalt entstehen.

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die Bayerische Reiserücktrittsversicherung

Unter der der Marke TravelProtect ist eine Reiserücktrittsversicherung der Versicherungsgesellschaft die Bayerische erhältlich. Sie kann für Einzelreisen oder als Jahresversicherung abgeschlossen werden, dazu stehen vier Tarife zur Wahl: für Einzelpersonen, Paare, Familien und Gruppen. Urlauber über 65 Jahren erhalten den Seniorentarif. Die Reiserücktrittsversicherung gilt für private und geschäftliche Reisen im In- und Ausland. Hauptsache, der Zielort liegt mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt. Eintrittskarten, einzelne Übernachtungen oder Wochenendtrips deckt die Reiserücktrittspolice ebenfalls ab. Zu den versicherten Rücktrittsgründen gehören Wechsel oder Neuaufnahme einer Arbeit, Wiederholungsprüfungen, Impfunverträglichkeiten, gerichtliche Ladungen oder Beginn des Bundesfreiwilligendienstes. Bei Reisen, die wegen der Einreichung einer Scheidungsklage oder des Diebstahls von Reisedokumenten abgesagt werden müssen, leistet die Versicherung. Ferner ist der Reiserücktritt durch Krankheit, Unfall, Impfunverträglichkeit oder Tod eines zur Reise angemeldeten Haustiers inbegriffen.

Muss die Hin- oder Rückreise aufgrund einer Quarantänemaßnahme verschoben oder ganz abgesagt werden, ist dies kein versicherter Grund. Reisende, die sich dagegen absichern möchten, können ihre Reiseversicherung um den Corona-Quarantäneschutz ergänzen.

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HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie

Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gilt für alle Reisen weltweit und innerhalb Deutschlands, sie kann entweder für eine einzelne Reise oder als Jahrestarif abgeschlossen werden. Und zwar angesichts der aktuellen Pandemie höchstens am 7. Tag nach der Reisebuchung. Wie hoch die Prämie ausfällt, hängt von der Art der Reise ab: Schiffsreisen kosten mehr, bei einer Last-minute-Flugreise ist ein geringerer Beitrag fällig.

Erstattungsfähig sind Stornokosten, Einzelzimmerzuschläge, Gebühren für die Teilstornierung eines Doppelzimmers, Mehrkosten bei verspäteter Anreise sowie Umbuchungsentgelte, sofern dies aus einem der versicherten Gründe notwendig ist. Ausgenommen sind Umbuchungen, die über 42 Tage vor dem Antritt der Reise erfolgen: In dem Fall erstattet die HanseMerkur alle Kosten bis 30 Euro, ohne nach dem Anlass zu fragen. Zu den versicherten Ereignissen gehören Organspenden, die Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, eine in den Reisezeitraum fallende Wiederholungsprüfung bei Schülern und Studierenden sowie Erkrankung oder Tod eines zur Reise angemeldeten Haustiers (Hund/Katze).

Zudem verzichtet die Versicherung auf einen Selbstbehalt, lediglich bei ambulant behandelten Erkrankungen müssen sich die Versicherungsnehmer finanziell beteiligen. Wird der Urlaub in der ersten Hälfte des Reisezeitraums oder maximal nach acht Tagen abgebrochen, erstattet die Versicherung den gesamten Reisepreis.

Die Reiserücktrittsversicherung kann um einen optionalen Corona-Schutz erweitert werden. Darin sind die Kosten inbegriffen, die entstehen, wenn die Beförderung oder der Zutritt zur Unterkunft verweigert wird oder die Versicherten in häusliche Quarantäne müssen.

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ADAC Reiserücktrittsversicherung

Die ADAC-Reiserücktrittsversicherung ist ausschließlich als Jahresversicherung erhältlich und gilt für private Urlaubsreisen. Sie kann jederzeit abgeschlossen werden, auch für bereits gebuchte Reisen und besitzt weltweite Gültigkeit. Insgesamt drei Tarife stehen – wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung – zur Wahl: eine reine Reiserücktrittsversicherung (Basis), eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung (Exklusiv) sowie eine Kombination aus Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung (Premium). Die ADAC-Reiseversicherung ist für jedermann erhältlich, allerdings zahlen Mitglieder des Automobilklubs eine geringere Prämie.

Die Selbstbeteiligung entfällt zudem bei Versicherungsfällen durch einen Krankenhausaufenthalt. Zu den versicherten Gründen zählen neben einem Arbeitsplatzwechsel (sofern die Reise in die Probezeit fällt) eine unerwartete Einberufung oder die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung. In der Reiseabbruchversicherung gehört ein Terroranschlag am Ort der Unterkunft zu den versicherten Ereignissen.

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In diesem Artikel berichten wir über verschiedene Produkte. Diese Produkte sind teilweise mit sogenannten Partner-Links versehen: Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt bestellen, bekommen wir in einigen Fällen eine Provision. Der Preis für Sie bleibt dabei unverändert. Um Provisionen zuordnen zu können, nutzen unsere Partner erforderliche Cookies, die bei Klick auf die Partner-Links gesetzt werden. Die Provisionen haben keine Auswirkung auf unsere Beurteilungen oder Testergebnisse. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Affiliate-Marketing in der Redaktion funktioniert.

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