Viele Autofahrer fürchten die zweijährliche Hauptuntersuchung ihres PKW, weil der Wagen Mängel haben könnte. Wer aber eine gültige neue TÜV-Plakette für sein Fahrzeug benötigt, der kommt um die notwendige Prüfung nicht herum.

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Jahr für Jahr veröffentlicht der Verband der TÜV e.V. die Prüfungsergebnisse der zugehörigen Technischen Überwachungs-Vereine im TÜV-Report.

Aus den jährlich aufs Neue erhobenen Ergebnissen lassen sich die am häufigsten auftretenden Mängelgruppen eindeutig herauslesen. Und anhand dieser Daten können wir feststellen, auf welche Mängel Autofahrer im Hinblick auf die eigene Hauptuntersuchung ganz besonders achten sollten.

Hierzu gehören immer wieder und vor allen Dingen die Mängelgruppen "Licht, Elektrik", "Umweltbelastung", "Achsen, Räder, Reifen" und "Bremsen".

Defekte Beleuchtung

Obwohl die Kontrolle der Beleuchtungsanlage relativ einfach zu bewerkstelligen ist, liegt die Mängelgruppe "Licht, Elektrik" im TÜV-Report immer weit vorne.

Da eine vorschriftsmäßig funktionierende und ordentlich eingestellte Beleuchtung sicherheitsrelevant ist, kennen die Sachverständigen bei der Hauptuntersuchung keine Gnade, wenn etwas nicht in Ordnung ist.

Immerhin: Die Quote der erheblichen Mängel in diesem Bereich sollte in Zukunft weiter zurückgehen. Ein Grund dafür ist die insgesamt zuverlässigere und langlebigere LED-Technik bei verhältnismäßig neuen Fahrzeugen, die sich mehr und mehr durchsetzt während anfälligere, alte Lampen verdrängt werden.

Bevor Sie zur Hauptuntersuchung fahren, sollten Sie die Beleuchtung ihres Wagens gründlich testen. Scheinwerfer, Bremslichter, Rücklichter, Rückfahrscheinwerfer und sämtliche Blinker sind ebenso zu überprüfen, wie auch selten gebrauchte Lichter wie die Nebelscheinwerfer oder die Nebelschlussleuchte.

Ölverlust an Motor und Antrieb

Ölverlust an Motor und Antrieb gehört direkt nach defekter Beleuchtung zu den am häufigsten festgestellten Mängeln bei der Hauptuntersuchung.

Tritt das Problem gravierend auf, dann wird Ihnen der Prüfer mit großer Wahrscheinlichkeit keine TÜV-Plakette ausstellen. Ist der Motor hingegen nur leicht ölfeucht, so gilt dies unter Umständen noch als geringer Mangel, bei dem die Prüfplakette trotz des Vermerks "Umweltbelastung" erteilt wird.

Beachten Sie aber, dass auch ein geringer Mangel innerhalb eines Monats behoben werden muss. Die Mängelbeseitigung liegt also allein in der Verantwortung des KFZ-Halters.

Ob bei Ihrem Auto ein Ölverlust am Motor oder auch am Getriebe vorliegt, können Sie häufig schon durch einen Blick auf den Boden unter Ihrem Fahrzeug feststellen. Wenn Sie einen festen Stellplatz haben und im Bereich unterhalb des Motors einen Ölfleck entdecken, könnte dies auf ein Problem hinweisen.

Ist der Fleck sogar noch frisch, dann sollten Sie – sofern Sie nicht beim Nachfüllen von Öl gekleckert haben – eine Werkstatt aufsuchen.

Dort kann genau geklärt werden, um was für Öl es sich handelt und wo es herkommt. Denn neben Motoröl kann es sich auch um Getriebeöl oder Hydrauliköl der Servolenkung handeln.

Mängel an Achsfedern und Stoßdämpfern

Egal, wie alt die bei der Hauptuntersuchung geprüften Fahrzeuge auch sind, die Mängelgruppe "Achsen, Räder, Reifen" ist regelmäßig weit vorne vertreten. Vor allen Dingen sind es Mängel an Achsfedern und Stoßdämpfern, welche die Prüfer bemängeln.

Sind die Federn schadhaft oder verschlissen, so gilt dies schon als erheblicher Mangel. Sind sie sogar gebrochen, ist das Fahrzeug ohnehin verkehrsunsicher.

In beiden Fällen wird keine TÜV-Plakette ausgegeben, schließlich verschlechtert ein Defekt an der Aufhängung die Straßenlage. Das ist insbesondere in engen Kurven und bei Ausweichmanövern gefährlich.

Wenn sich Ihr Wagen in den beschriebenen Fahrsituationen schwammig steuert oder aufschaukelt, dann kann dies auf ein Problem mit der Aufhängung hindeuten.

Vertrauen Sie dabei auch ein Stück weit auf Ihr Gefühl. Fühlt sich die Straßenlage in solchen Momenten für Sie "unsicher" an, dann lassen Sie Ihr Auto in einer Werkstatt kontrollieren.

Schauen Sie vor der Hauptuntersuchung auf jeden Fall auch auf Ihre Bereifung. Unzureichende Profiltiefe und falsche Größe oder Bauart sind erhebliche Mängel. Ist ein Reifen beschädigt, kann der Mangel sogar als "verkehrsunsicher" gewertet werden. In jedem Fall gibt es damit keine Prüfplakette.

Verschlissene Bremsen

Der letzte große Punkt hinsichtlich häufig auftretender Mängel bei der Hauptuntersuchung betrifft die Bremsanlage. Es ist ganz normal, dass Bremsscheiben verschleißen.

Deshalb ist geringer Verschleiß mit schwacher Riefenbildung auch noch kein Problem. Allerdings sind die Übergänge bei der Bewertung fließend, weshalb die Bewertung hierbei auch ein Stück weit vom Prüfer abhängt.

Übermäßiger Verschleiß der Bremsscheiben und starke Riefenbildung auf selbigen werten die Sachverständigen aber konsequent als erheblichen Mangel und verweigern die TÜV-Plakette.

Auch die Bremsleitungen und Bremsschläuche eines Autos stellen bei Wagen aller Altersklassen einen relativ häufigen Mangel bei der HU dar.

Zwar treten Probleme in diesen Bereichen deutlich seltener auf, als beispielsweise bei den Bremsscheiben. Dennoch stellen defekte Bremsleitungen einen erheblichen Mangel dar, was der Erteilung einer neuen Plakette im Wege steht.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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