Rettungsgasse, Abstand, Rechtsfahrgebot: Auf unseren Autobahnen gibt es einige Regeln, an die wir uns halten und auch Dinge, die wir auf keinen Fall tun sollten. Hier erfahren Sie alles über die wichtigsten Autobahn-Regeln.

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Das Fahren auf der Autobahn will gelernt sein. Schon in der Fahrschule bekommt man deshalb das richtige Verhalten auf den Autobahnen beigebracht, um andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst nicht zu gefährden. Aufgrund der hohen Geschwindigkeiten kann ein Unfall schwerwiegende Folgen haben. Es gilt deshalb, immer besonders vorausschauend zu fahren und sein Fahrverhalten der Verkehrssituation anzupassen.

Autobahnauffahrt: Auffahren und Einfädeln

Autobahnauffahrten haben in der Regel einen Beschleunigungsstreifen, über den man seine Geschwindigkeit an den fließenden Verkehr anpassen kann, um dann sicher auf die Autobahn zu fahren. Bei diesem Vorgang sollte man sich immer zuerst einen Überblick über das aktuelle Verkehrsaufkommen verschaffen. Danach fädelt man über eine ausreichend große Lücke auf den rechten Fahrstreifen ein.

Vor dem Auffahren behält man über den Schulterblick und den Blick in Außen- und Rückspiegel den nachfolgenden Verkehr im Auge. Übrigens: Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man schneller fahren, als die Fahrzeuge links von einem selbst.

Die Fahrzeuge auf der Autobahn haben allerdings Vorrang und müssen nicht abbremsen oder andere Autos auffahren lassen. Wer keine Lücke findet, um gefahrlos aufzufahren, darf noch für ein kurzes Stück den Standstreifen verwenden, um dann in den fließenden Verkehr einzuscheren.

Rechtsfahrgebot

Wer kennt sie nicht – die Dauer-Mittelspur-Fahrer. Sie sind ein Ärgernis vieler Autofahrer. Vor allem, weil auf deutschen Autobahnen das Rechtsfahrgebot gilt. Dieses besagt allerdings auch, dass Autofahrer, deren nächster Überholvorgang bereits absehbar ist, nicht gleich zurück auf die rechte Spur wechseln müssen.

Kann die rechte Spur nach einem Überholvorgang länger als 20 Sekunden befahren werden, muss wieder gewechselt werden. Nicht jede Lücke, die es auf der rechten Fahrspur gibt, muss also genutzt werden, um einen häufigen Spurwechsel zu vermeiden.

Voraussetzung für ein längeres Fahren auf der Mittelspur ist jedoch immer, dass durch die eigene Fahrweise kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Neben den Dauer-Mittelspur-Fahrern gibt es auch die notorischen Linksfahrer. Der äußerst linke Fahrstreifen darf jedoch lediglich zum Überholen genutzt werden. Nach einem Überholvorgang muss man sich deshalb direkt wieder rechts einordnen.

Autobahnregeln: Rechts überholen

Grundsätzlich ist ein Überholvorgang immer nur links gestattet. Es gibt laut StVO § 7 Abs. 2a jedoch eine Ausnahme: "Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen." Ist das nicht der Fall und man überholt dennoch rechts, droht ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Vor allem auf Autobahnen wird streng durchgegriffen, denn das Rechts-Überholen kann aufgrund der hohen Geschwindigkeiten sehr gefährlich sein. Bei einem Unfall ist es sogar möglich, dass der Versicherungsschutz des Rechtsüberholers erlischt und er den Schaden selbst tragen muss.

Spurwechsel

Gerade auf drei- oder vierspurigen Autobahnen kann es zu Missverständnissen kommen, wenn mehrere Autofahrer gleichzeitig die Spur wechseln wollen. Ein Autofahrer möchte überholen, der andere nach rechts fahren – und schon wird es brenzlig. Damit es nicht zu einem Unfall kommt, müssen die Verkehrsteilnehmer untereinander klären, wer vorgelassen wird.

Es gilt gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht. Dafür ist natürlich das Betätigen des Blinkers schon einmal die Grundvoraussetzung, um überhaupt einen Spurwechsel anzuzeigen. Der Autofahrer, der die Spur wechselt, hat außerdem keinen Anspruch darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer ihm eine Lücke lassen. Der Vorgang kann also nur durchgeführt werden, wenn es die Situation zulässt.

Reißverschlussverfahren

Dieser Vorgang ist ein Sonderfall beim Fahrspurwechsel. Bei einer Fahrbahnverengung muss für andere Verkehrsteilnehmer eine Lücke gelassen werden. Das ist laut StVO so vorgesehen: "Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)."

Damit dieser Vorgang reibungslos funktioniert, sollte man immer bis zum Beginn der Fahrbahnverengung vorfahren und erst dann die Spur wechseln. Wer schon früher einfädelt, kann den Verkehrsfluss erheblich behindern.

Sicherheitsabstand

Wenn der Autofahrer auf der Spur vor einem "schleicht", kann das durchaus nervig sein. Deshalb dicht aufzufahren ist jedoch nicht nur verboten, sondern auch extrem gefährlich. Gerade aus diesem Grund werden auf Autobahnen häufig Abstandsmessungen durchgeführt.

Der Mindestabstand muss so groß sein, dass man auch trotz eines plötzlichen Bremsmanövers des vorderen Fahrers noch gefahrlos sein Fahrzeug anhalten kann. Daher ist der Abstand von der Fahrgeschwindigkeit und den Verkehrsverhältnissen abhängig.

Als grobe Faustregel für den Abstand zum Vordermann gilt: Abstand gleich halber Tacho. Wer mit 120 km/h unterwegs ist, sollte also mindestens 60 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug haben.

Stau und Rettungsgasse

Wer auf ein Stauende zufährt, sollte die Warnblinkanlage einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu warnen. Außerdem sind bei einem Stau alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse freizumachen. Sie wird immer zwischen dem linken und den anderen Fahrstreifen gebildet.

Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht also so weit es geht nach links aus. Auf den übrigen Fahrstreifen einfach ein Stück nach rechts fahren. Der Standstreifen muss auch dabei immer frei bleiben – außer es besteht aus Platzgründen keine Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen mitzubenutzen.

Durch die Rettungsgasse dürfen nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge wie Krankenwagen, Feuerwehrautos und Abschleppfahrzeuge nach vorn fahren. Auch für Motorradfahrer gibt es hier keine Ausnahmeregelung. Wer keine Rettungsgasse bildet, den erwartet ein saftiges Bußgeld von mindestens 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Bei einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Strafe noch höher ausfallen und es drohen Fahrverbote.

Elefant macht Nickerchen auf Highway

"Entschuldigen Sie bitte die Verspätung, aber auf der Autobahn lag ein Elefant und machte ein Nickerchen." Was klingt, wie eine schräge Ausrede, ist am Dienstag einem 57-jährigen Autofahrer im Nordosten Thailands wirklich passiert.

Mindest- und Richtgeschwindigkeit

Auf deutschen Autobahnen wird seit 1978 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Wenn anders beschildert und es die Witterungsverhältnisse zulassen, darf man natürlich auch schneller oder muss ggf. sogar langsamer fahren.

Passiert ein Unfall und man ist schneller als mit Richtgeschwindigkeit unterwegs, kann man eine Teilschuld durch die Versicherung zugesprochen bekommen – auch wenn man den Unfall nicht verschuldet hat. Aber auch zu langsam sollte man nicht unterwegs sein. Laut StVO darf ein Fahrzeug nicht grundlos so langsam fahren, dass es den restlichen Verkehr behindert.

Dass auf Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gilt, ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Die StVO schreibt nur vor, dass Autobahnen lediglich von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, „deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“. Mit einem E-Roller, Mofa oder gar mit dem Fahrrad hat man auf der Autobahn also gar nichts verloren.

Standstreifenbenutzung

Zugegeben, es ist schon sehr verlockend, den Standstreifen zu befahren, wenn man gerade in einen Stau hineinfährt, obwohl die gewünschte Ausfahrt nur noch wenige Meter entfernt ist. Allerdings ist es verboten, den Standstreifen als vorzeitige Ausfahrt in einem Stau oder gar für eine kurze Pinkelpause zu benutzen. Er ist lediglich für Rettungsfahrzeuge gedacht und dafür, das Auto bei einer Panne abstellen zu können.

Auf dem Seitenstreifen darf man ansonsten nur dann am Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt fahren, wenn es explizit von der Polizei angewiesen oder der Standstreifen als Spur freigegeben wurde. Wer den Standstreifen ohne Berechtigung benutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Panne

Wer auf der Autobahn eine Panne mit dem Fahrzeug hat, muss einige Regeln beachten, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Das Fahrzeug muss zunächst möglichst sicher in einer Haltebucht oder auf dem Standstreifen abgestellt werden. Beim Ausrollen sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Beim Verlassen des Autos immer eine Warnweste überziehen und nur über die zur Fahrbahn abgewandte Seite aussteigen.

Ein sicherer Warteplatz auf den Pannendienst ist zum Beispiel hinter der Leitplanke. Das Warndreieck wird auf der Autobahn mindestens 150 Meter entfernt vom Pannenfahrzeug aufgestellt. Das entspricht dem Abstand zwischen vier Leitpfosten.

Sollten Fahrzeugteile, verlorene Ladung oder das stehende Fahrzeug den Verkehr gefährden, muss die Polizei zur Absicherung und Bergung verständigt werden. Das sollte niemals der Autofahrer selbst übernehmen, denn ein Überqueren oder Nähern der Fahrbahn ist absolut lebensgefährlich. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht vergessen, auch bei einem stehenden Fahrzeug das Standlicht angeschaltet zu lassen.

Abfahren

Für das Verlassen der Autobahn dürfen nur gekennzeichnete Ausfahrten verwendet werden. Eine blaue Bake steht dafür jeweils 300, 200 und 100 Meter vor Beginn des Ausfädelungsstreifens. Erst wenn man sich auf diesem Fahrstreifen befindet, sollte man die Geschwindigkeit verringern.

Weil Ausfahrten meist sehr kurvig sind, sollte rechtzeitig runtergebremst werden. Wer die richtige Ausfahrt verpasst, sollte auf keinen Fall wenden oder rückwärtsfahren. Das ist verboten - und lebensgefährlich. Dann gilt: Weiter bis zur nächsten Ausfahrt und auf der anderen Seite der Autobahn wieder zurückfahren.

Auch wenn die Abfahrt durch Rückstau komplett voll ist, muss man bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren. Man darf sich nicht auf den Standstreifen stellen oder auf der Fahrbahn warten.

Verwendete Quellen:

  • ADAC
  • Bußgeldkatalog
  • StVO
  • Autoscout24
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