Nach seinem Sturz beim Joggen trägt der Bundeskanzler über dem rechten Auge eine Augenklappe, die sein geschwollenes Auge verdecken soll. Dürfte Scholz sich damit hinters Steuer setzen und aktiv am Verkehr teilnehmen?

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StVO zur Sichtbeeinträchtigung

Nein, die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt im § 23 Absatz 1 eindeutig vor: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Die Besetzung des Fahrzeugs schließt den Fahrer mit ein, die Sicht darf nicht beeinträchtigt sein. Durch den Wegfall des einen Auges ist das räumliche Sehen entsprechend eingeschränkt.

Übrigens, nicht nur nach einem Malheur wie bei Olaf Scholz gilt dieses Fahrverbot, auch wer zu Karneval oder auf dem Weg zu einem Kostüm-Fest mit einer Augenklappe als Pirat oder einem anderen sichteinschränkenden Kostümteil am Steuer erwischt wird, muss eine Geldbuße von 10 Euro bezahlen. Bei einer Gefährdung zum Beispiel durch einen Unfall gibt es ein erhöhtes Verwarngeld, unter Umständen erlischt der Versicherungsschutz. Natürlich kommt das für den Bundeskanzler selten in Frage, der ist dank der Fahrbereitschaft mobil.

Blindheit auf einem Auge, was gilt?

Doch was ist, wenn ich mit einer Sehbehinderung Autofahren will? Bei einer angeborenen Blindheit auf einem Auge kann ein Gutachten eines Augenarztes die Fahreignung nachweisen. Je nach Schwere der Behinderung ist das Fahren mit Auflagen verbunden – zum Beispiel mit einer Begrenzung der maximal erlaubten Geschwindigkeit. Dies wird im Führerschein mit einer entsprechenden Code-Nummer versehen (siehe Fotoshow).

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Wer im Laufe seines Lebens auf einem Auge erblindet, zum Beispiel durch eine Erkrankung, einen Unfall oder vorübergehend nach einer Operation, darf nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV Anlage 6) für mindestens drei Monate kein Auto fahren. Im Anschluss an diese Frist stellt ein Augenarzt die Fahreignung fest. Bei einem positiven Ergebnis darf man sich wieder hinters Steuer setzen – dann auch mit Augenklappe.  © auto motor und sport

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