Der 59-Jährige aus dem Breisgau hatte das Expeditionswohnmobil in der Schweiz gekauft und wollte es mit einem Trick zoll- und steuerfrei nach Deutschland einführen. Wie das Zollfahndungsamt in Stuttgart am Montag (25.3.2024) mitteilte, hatte der Käufer eine Wohnung bei der Ehefrau des Schweizer Verkäufers angemietet und meldete seinen Lebensmittelpunkt dort an. Er blieb indes wohnhaft in Deutschland.

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126.000 Euro Einfuhrabgaben

Nach dem Ablauf seines 12-monatigen "Scheinaufenthalts" so die Zollfahndung, meldete der Mann sein Luxus-Wohnmobil als "Übersiedlungsgut" an. Damit wollte er 126.000 Euro Einfuhrabgaben sparen.

"Stuttgarter Zollfahnder hatten jedoch erhebliche Zweifel, dass der 59-Jährige seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in die Schweiz verlegt hatte, und leiteten gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein," so der Pressesprecher des Zollfahndungsamts Stuttgart, Maximilian Obermaier. "Die Zöllner konnten nachweisen, dass er sich nie länger in der Schweiz aufgehalten, geschweige denn dort seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt eingenommen hatte" so Obermaier weiter. Gegenüber www.auto-motor und sport.de spezifizierte Obermaier das Modell: Es handelt sich um ein Expeditions-Wohnmobil auf Basis eines MAN TGM 4x4 mit 16,5 Tonnen Gesamtgewicht (Anm. d. Red: Das im Artikel dargestellte Fahrzeug ist ein ähnliches Fahrzeug).

Strafe wegen Steuerhinterziehung

Neben den Einfuhrabgaben musste der Geschäftsführer eines Unternehmens zudem eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 20.000 Euro bezahlen.

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Bei Umzügen aus einem Drittland in ein Mitgliedsland der EU kann Übersiedlungsgut oder umgangssprachlich auch Umzugsgut unter bestimmten Voraussetzungen von Einfuhrabgaben befreit werden. So gilt, dass man unter anderem für mindestens ein Jahr einen Wohnsitz im Ausland haben musste.  © auto motor und sport

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