Mit großem Gepäck in den Urlaub, mal schnell im Baumarkt Baumaterial holen, das Motorrad in die Werkstatt bringen, beim Umzug helfen oder den Grünschnitt entsorgen. Autos und Anhänger bieten viele Vorteile. Das Thema Ladungssicherung im Pkw wird dabei allerdings von vielen Verkehrsteilnehmern eher belächelt und sträflich vernachlässigt, dabei ist in Deutschland jeder Autofahrer gesetzlich dazu verpflichtet, gefährliche Gegenstände sicher zu verstauen.

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Der § 22 StVO sieht vor, dass die Ladung so zu sichern ist, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen darf. Verantwortlich dafür ist der Fahrzeugführer. Grundsätzlich gelten damit für den Privatmann dieselben Vorschriften zu Ladungssicherung wie für den professionellen Gütertransport.

Maximale Abmessungen und Kennzeichnungen

Die STVO regelt aber auch, wie weit Ladung über das Fahrzeug oder den Hänger hinausragen darf. Die maximale Breite darf 2,55 Meter nicht überschreiten, die maximal erlaubte Höhe bei 4 Meter. Ragt die Ladung mehr als 40 Zentimeter seitlich über das Fahrzeug hinaus, muss bei Dunkelheit eine Warnleuchte, ansonsten eine mindestens 30×30 Zentimeter große rote Warnfahne angebracht werden. Anstelle des Schildes können auch hellrote zylindrische Körper, mindestens 30 cm hoch, mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm, senkrecht angebracht werden. Fahne und Schild dürfen Sie maximal 1,5 m über der Fahrbahn befestigen.

Wenn nötig, ist zusätzlich mindestens eine rote Leuchte vorgeschrieben. Außerdem ein roter Rückstrahler, der nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn montiert sein muss. Es ist jedoch gemäß § 22 Absatz 5 StVO grundsätzlich verboten, beispielsweise einzelne Stangen, Pfähle oder waagerecht liegende Platten seitlich überstehen zu lassen, da sie für andere Verkehrsteilnehmer schlecht zu erkennen sind.

Beim Überhang nach hinten sind bis zu 1,50 Meter erlaubt. Auch hier ist eine Absicherung mit Warnleuchte oder Warnfahne vorgeschrieben. Beträgt die geplante Fahrstrecke weniger als 100 Kilometer sind sogar bis zu 3 Meter Überhang zulässig, allerdings nur, wenn sich die überstehende Ladung dann noch gut sichern lässt. Bei Überhängen von bis zu einem Meter ist keine zusätzliche Kennzeichnung notwendig. Ladung kann auch bis zu 50 cm nach vorn überstehen, allerdings ist dies erst ab einer Höhe von 2,50 Metern erlaubt, die ein Pkw in der Regel nicht erreicht. In allen Fällen darf dabei weder die erlaubte Zuladung noch das zulässige Gesamtgewicht (gilt für Auto und Anhänger) überschritten werden. Auch darf die Ladung die Sicht des Fahrers nicht einschränken, sprich nicht das Blickfeld der Außenspiegel verdecken.

Wo es so viele Vorschriften gibt, gibt es natürlich auch Strafen. Die Bußgelder reichen von 10 bis 240 Euro, in vielen Fällen kommt auch noch ein Punkt dazu.

Ladung sicher sichern

Ist die Ladung im richtigen Messfenster platziert, gilt es sie auch ausreichend zu sichern. "Falsch gesicherte Ladung entwickelt bei einem Unfall eine Aufprallwucht, deren Gefahr häufig unterschätzt wird. Bei einer Kollision mit Tempo 45 wirkt eine 145 kg schwere Ladung kurzzeitig mit über sieben Tonnen auf die Sicherheitsgurte – das entspricht dem Gewicht eines ausgewachsenen Elefanten", erklärt Volker Sandner, Leiter Fahrzeugsicherheit im ADAC-Testzentrum Landsberg.

Für Ladungen im Kofferraum eignen sich Gepäcknetze sowie Spann- und Zurrgurte in Kombination mit den fahrzeugeigenen Zurrpunkten. Zur Ladungssicherung von losem Material (Grünschnitt, Sand, Erde, ...) auf Anhängern eignen sich Abdecknetze oder Abdeckplanen. Große Gegenstände werden am besten mit Gurten gesichert. Dabei wird die Ladung wahlweise mit den Gurten auf die Ladefläche gepresst oder – falls Anlenkpunkte vorhanden sind – direkt mit dem Fahrzeug verspannt. An potenziellen Scheuerstellen sollten Unterlagen angebracht werden, damit die Gurte keinen Schaden nehmen. Weitere Sicherheit bringen rutschfeste Unterlagen. Ist genug Ladegut vorhanden, so kann dieses auch formschlüssig auf der Ladefläche platziert werden. Auf Sicherungsgurte sollte man aber auch hier nicht verzichten.

Gurte, richtige Gurte

Und wenn wir Gurte sagen, meinen wir Gurte und nicht Paketschnur oder elastische Gummibänder. Geeignete Zurr- oder Spanngurte erkennt man an der Prüfnorm, die auf einem auf den Gurt aufgenähten Label stehen muss. Die Kennzeichnung umfasst alle Daten des Gurtes (Spannkraft/STF, Handkraft SHF, Zurrkraft/LC). LC gibt die Belastungsgrenze des Gurtes an. STF ist die Vorspannkraft und gilt als Qualitätsmerkmal: je besser ein Zurrgurt qualitativ ist, umso höher ist seine Vorspannkraft. SHF ist die Kraft, die zum Spannen der Ratsche aufgebracht werden muss.

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Die Farbe des Kennzeichnungsetikettes gibt dabei auch Auskunft über das Material, aus dem der Zurrgurt gefertigt ist. Blau steht für Polyester (PES), Braun für Polypropylen(PP), Grün für Polyamid (PA) und Weiß für sonstige Materialien. Beschädigte Zurrgurte sollten nicht mehr verwendet werden, das gilt bei verbogenen Spannelementen oder beschädigten oder unleserlichen Kennzeichnungsetiketten. Zurrgurte sollten auch im Spannbereich nicht verknotet werden, sie verlieren dabei an Festigkeit.

Weitere Tipps zum Beladen zeigen wir in der Fotoshow.  © auto motor und sport

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