Mit steigenden Temperaturen steigt auch die Zahl der Fahrradfahrer auf und neben Deutschlands Straßen. Damit Radler und alle anderen Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sind, haben wir hier die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer zusammengestellt.

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Laut Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Fahrrad ein Fahrzeug, deswegen haben Fahrradfahrer viele Verkehrsregeln mit Autofahrern gemeinsam. Zum Beispiel müssen beide rechts fahren, dürfen in der Regel nicht rechts überholen, müssen in verkehrsberuhigten Zonen Schrittgeschwindigkeit fahren. Einige Sonderregeln für Radfahrer gibt es aber doch.

Wenn ich als Fahrradfahrer über den Zebrastreifen fahre, müssen Autos dann anhalten?

Beim Zebrastreifen hat ein Fahrradfahrer nicht die gleichen Vorrechte wie ein Fußgänger. Autos müssen also nicht anhalten, wenn sich ein Fahrradfahrer dem Zebrastreifen-Übergang nähert. Das müssen sie nur, wenn der Radfahrer vorher absteigt und sein Rad über den Zebrastreifen schiebt.

Darf ich an einer Ampel rechts an den wartenden Autos vorbeifahren?

Wie Autofahrer dürfen auch Radfahrer eigentlich nicht rechts überholen. Allerdings gibt es in der StVO (Paragraf 5, Absatz 8) eine Ausnahme: Wenn Autos an einer roten Ampel warten, darf der Radfahrer rechts an ihnen vorbeifahren - vorausgesetzt, es ist genügend Platz dafür. Eine weitere Einschränkung gibt es außerdem noch: Überholt werden darf nur ganz rechts auf der Fahrbahn, nicht zwischen zwei Autoreihen.

Habe ich auf einer Vorfahrtsstraße Vorfahrt, auch wenn ich auf der linken Straßenseite fahre?

Mitunter gibt es Radwege, die auf einer Seite in beide Richtungen gehen. Das heißt, einige Radler fahren dann aus Autofahrersicht in die falsche Richtung. Handelt es sich bei der Straße um eine Vorfahrtstraße, haben diese Radfahrer trotzdem Vorfahrt vor einem Auto, das aus einer Seitenstraße kommt.

Um Unfälle zu vermeiden, sollten aber auch die Fahrradfahrer aufmerksam sein. Denn die Autofahrer können zwar an einem "Vorfahrt gewähren"-Schild mit einem Zusatzschild mit Fahrrad und zwei gegenläufigen Pfeilen erkennen, dass Fahrradfahrer auch von links kommen könnten. Es hilft aber, wenn der links fahrende Radfahrer mit aufpasst.

Habe ich Vorfahrt, wenn ich aus der "falschen" Richtung aus einer Einbahnstraße komme, die für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben ist?

Ja. Allerdings gilt hier wie im obigen Fall: Es ist besser, langsam an die betreffende Einmündung zu fahren und gegebenenfalls zu warten. Zwar hat der Radfahrer etwa bei "rechts vor links" Vorfahrt, etwaige Hinweisschilder werden aber von Autofahrern auch schon mal übersehen.

Dürfen wir nebeneinander Fahrrad fahren?

Es ist nicht verboten, zu zweit nebeneinander zu fahren, wenn der Verkehr dabei nicht behindert wird. Wer aber das Klingeln und Hupen anderer Verkehrsteilnehmer einfach ignoriert, weil es eben so schön ist, beim Fahren miteinander zu reden, ist nicht nur nicht im Recht, sondern auch recht egoistisch unterwegs.

Für Fahrradstraßen gelten andere Regeln. Natürlich sollte auch hier Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer genommen werden, allerdings müssen Autofahrer auf diesen Straßen immer hinter den Fahrradfahrern bleiben und dürfen sie auch nicht dazu drängen, schneller oder beiseite zu fahren.

Übrigens sind Fahrradstraßen an sich für Autos gesperrt, allerdings haben viele Fahrradstraßen-Schilder ein Zusatzschild, das besagt, dass Anwohner (oder auch Pkw generell) hier fahren dürfen.

Darf ich beim Linksabbiegen die Linksabbiegerspur der Autos nutzen?

Ja. Der Radfahrer muss sich auch - anders als früher - nicht mehr rechts von den Autos hinstellen, sondern kann auch vor oder hinter ihnen stehen. Wem das gemeinsame Linksabbiegen zu unsicher ist, sollte einfach in zwei Etappen über die Geradeaus-Ampeln abbiegen.

Darf ich mir immer aussuchen, ob ich auf dem Radweg oder der Straße fahre?

Nein, nicht immer. Steht an einem Radweg das bekannte runde blaue Schild mit dem weißen Fahrrad drauf, muss dieser Radweg benutzt werden. Die Straße ist dann tabu. Ist dieses Schild nicht da, kann der Radfahrer sich aussuchen, wo er fahren möchte.

Das runde blaue Schild gibt es auch in Kombination mit Fußgängern (die Frau mit dem Kind an der Hand). Auch hier handelt es sich um einen sogenannten benutzungspflichtigen Radweg.

Darf ich denn auch auf dem Gehweg fahren?

Nein. Das ist nicht erlaubt. Es sei denn, man ist ein Kind unter acht Jahren oder die Begleitperson eines solchen Kindes. Für alle anderen ist eigentlich nicht einmal das kurzzeitige Ausweichen auf den Gehweg erlaubt. Passiert bei solch einem Manöver ein Unfall, werde der Radfahrer vor Gericht fast immer als der Alleinschuldige angesehen, schreibt der ADFC.

Bis zu welchem Alter dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren?

Bis zum 10. Geburtstag dürfen sie sich aussuchen, ob sie auf dem Rad- oder Gehweg fahren. Bis zum 8. Geburtstag müssen sie sogar auf dem Gehweg fahren. Über die Frage, wo die begleitenden Jugendlichen oder Erwachsenen fahren, gab es jahrelang rechtliche Auseinandersetzungen und unterschiedliche Urteile.

Schließlich wurde aber festgelegt, dass sie mit auf dem Gehweg fahren dürfen (Paragraf 2, Absatz 5 der StVO). Wie immer gilt aber natürlich, dass aufeinander Rücksicht genommen werden sollte.

Müssen mein Kind und ich einen Helm tragen?

Beim Fahrradfahren einen Helm zu tragen, wird von den Fachverbänden und von vielen Experten empfohlen. Eine Helmpflicht gibt es aber nicht - auch nicht für Kinder. Deswegen kann es einem Radfahrer, der bei einem Unfall verletzt wurde, rechtlich auch nicht nachteilig ausgelegt werden, wenn er keinen Helm trug.

Das hat der Bundesgerichtshof am 17. Juni 2014 festgestellt (Aktenzeichen: VI ZR 281/13). Bei sportlichen Radlern wird die Situation oft anders bewertet. Wenn sie bei einem Unfall keinen Helm trugen, kann das durchaus ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld abschwächen.

Wenn es keine Fahrradampel gibt, gilt für mich dann die Fußgängerampel?

Nein, es gilt die Auto-Ampel.

Darf ich als Radfahrer Kreisverkehre nutzen?

Ja, manchmal gibt es auch Radwege, die um einen Kreisverkehr herumführen. Wichtig zu wissen ist, dass es echte und "unechte" Kreisverkehre gibt: Solche, in denen die Fahrzeuge im Kreisel Vorfahrt haben (blaues Schild mit weißen Pfeilen, dazu "Vorfahrt achten"-Zeichen an den Zufahrten zum Kreisverkehr), und solche, in denen die Fahrzeuge, die von rechts in den Kreisverkehr hineinwollen, Vorfahrt haben (kein Schild, wird auch "kreisförmiger Knotenpunkt" genannt).

Das gilt aber für Autofahrer und Radfahrer gleichermaßen. Davon abgesehen gibt es keine Sonderregelungen. Allerdings kann es zu kniffligen Situationen kommen, wenn ein Radfahrer auf seinem Radweg im Kreisverkehr bleiben und ein Auto hinausfahren möchte. Der Radfahrer hätte dann Vorfahrt, kann aber unter Umständen vom Autofahrer übersehen werden.

Ist die Promillegrenze für Radfahrer die gleiche wie bei Autofahrern?

Nein. Ein Promillegehalt von unter 0,3 hat für Radfahrer keine Konsequenzen. Ab 0,3 Promille muss ein Radfahrer allerdings haften, wenn er angetrunken oder betrunken einen Unfall verursacht. Mit 1,6 Promille und mehr Fahrrad zu fahren, ist eine Straftat.

Verwendete Quellen:

  • www.adfc.de: "Verkehrsrecht für Radfahrende"
  • www.adac.de: "Verkehrsvorschriften für Fahrrad, E-Bike und Pedelec"
  • gesetze-im-internet.de: " Gesetze im Internet"
  • www.bundesgerichtshof.de: "Terminhinweis in Sachen VI ZR 281/13 für den 17. Juni 2014"
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