• Sie sind eine schnelle und praktische Möglichkeit, um von A nach B zu kommen: Viele greifen bei Kurzstrecken zum E-Scooter.
  • Doch dabei sollten Nutzerinnen und Nutzer sich an die Verkehrsregeln halten: Das sollten Sie beim E-Scooter-Fahren beachten.

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E-Scooter gehören längst zum Alltag in Innenstädten. Sie sind beliebt, um sich schnell und spontan fortzubewegen. Doch manche nutzen sie recht unbedacht, mahnt der ADAC. Vielen Nutzerinnen und Nutzern sei nicht klar, auf welchen Strecken die elektronischen Tretroller überhaupt erlaubt sind - und welche Bußgelder bei Verstößen drohen. Ein Überblick über die Verkehrsregeln:

  • Zugelassen sind E-Scooter für alle Menschen ab 14 Jahren, einen Führerschein benötigt man nicht. Der ADAC rät, bei der Fahrt einen Helm zu tragen, verpflichtend ist er aber nicht.
  • Mit E-Scootern fahren darf man nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, dürfen Nutzerinnen und Nutzer auf die Fahrbahn ausweichen. Das bedeutet: Es gelten, sofern vorhanden, die Radampeln.
  • Verboten sind die elektrischen Tretroller auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung, wenn die Flächen nicht durch Zusatzzeichen freigegeben sind. Es drohen sonst 15 Euro und bei Sachbeschädigung 30 Euro.
  • Das Abstellen der E-Scooter ist nur am Straßenrand, auf dem Gehweg und - sofern freigegeben - auch in der Fußgängerzone erlaubt. Entscheidend ist laut ADAC, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer durch die Roller beeinträchtigt werden.
  • Auf einem E-Scooter stehen darf nur eine Person. Genauso wenig ist es außerhalb von Fahrradzonen erlaubt, nebeneinander zu fahren. Bei einer Sachbeschädigung werden bis zu 30 Euro fällig.
  • Besser nicht nach einem Barbesuch mit dem E-Scooter nach Hause fahren. Wie für Autofahrer gelten strenge Promillegrenzen. Selbst wer noch sicher fahren kann und mit 0,5 bis 1,09 Promille aufgehalten wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann teuer werden. Es drohen meist 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ab einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Aber Vorsicht: Auch bei weniger Promille können Fahrer zur Kasse gebeten werden, wenn sie nicht mehr fahrtüchtig sind. Dann liegt die Grenze bei 0,3 Promille. Wie beim Autofahren gelten für Fahranfänger und Unter-21-Jährige eine Null-Promille-Grenze.
  • Handys sind am Steuer verboten. Es drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wer zusätzlich andere Menschen gefährdet, zahlt 150 Euro Bußgeld und erhält zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Private E-Scooter müssen zugelassen werden

Möchte sich jemand privat einen E-Roller zulegen, sollten vor der ersten Fahrt ein paar Punkte beachtet werden. Die Halterin oder der Halter benötigt eine Haftpflichtversicherung, die auf der Versicherungsplakette des Rollers erscheint. Wer ohne Versicherung fährt, muss mit 40 Euro Verwarngeld rechnen.

Zusätzlich muss jeder E-Scooter zugelassen werden. Ohne gültige Betriebserlaubnis wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig - und ein möglicher Unfall kann sehr teuer werden, da man mit dem Privatvermögen haften muss. (sbi/dpa)

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