Die "Blitzer-Apps" sind hilfreiche Begleiter im Straßenverkehr. Doch wann sind diese Apps erlaubt? "Blitzer-Apps" sind während der Fahrt nämlich sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer tabu. Vor der Fahrt darf man sie allerdings installieren und benutzen.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
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"Blitzer-Apps" empfinden viele als nützliche Hilfe, um nicht in Radarfallen zu geraten. Die Installation dieser Apps ist nicht verboten. Man darf sie nur nicht nutzen, während man ein Fahrzeug führt. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet es nämlich Personen, die hinter dem Steuer sitzen, Gerätefunktionen zu verwenden, die "zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können".

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Nutzung während der Fahrt auch für Beifahrer untersagt

Wie ist es zu bewerten, wenn ein Beifahrer die App nutzt? In diesem Fall fehlt es ja an einer aktiven Verwendung hinter dem Steuer und was hat man schon mit dem Beifahrer zu tun, wenn man fährt? Außerdem heißt im Gesetz nur, "wer ein Fahrzeug führt".

Jedes "zunutze machen" reicht aus

Jedenfalls dann, wenn sich die fahrende Person die Information aus dem Gerät eines Beifahrers während der Fahrt zunutze macht, greift das Verbot auch. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Dem Gesetz komme es für das "Verwenden" durch Fahrzeugführer nicht auf eine aktive Nutzung der Blitzwarnfunktion in einer App an. Es genügt jedes Handeln, mit dem sich der Fahrende die verbotene Funktion zunutze macht. "Erfasst wird deshalb auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten Funktion", so das Gericht.

Vorsicht: Beschlagnahme droht

Dabei dürfte schon das Mitführen eines betriebsbereiten Mobiltelefons mit einer aufgerufenen – also geöffneten - "Blitzer-App"- gegen die StVO verstoßen. Weil damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbunden ist, kann das Smartphone dann von der Polizei gegebenenfalls beschlagnahmt, möglicherweise entzogen und gar vernichtet werden.

Nutzung vor der Fahrt ist erlaubt

Für die Praxis bedeutet das Folgendes: Man darf Blitzwarnapps auf dem Smartphone installieren. Allerdings darf man sie während der Fahrt weder selbst aktiv nutzen, noch darf man sie gewissermaßen "passiv" über Beifahrer nutzen. Nimmt man die Entscheidung genau, dann darf man allerdings vor Antritt der Fahrt in der App nach Radarfallen Ausschau halten und sich merken, wo mit Blitzern zu rechnen ist.

Verwendete Quellen:

  • www.burhof.de: "Entscheidungen OWi Blitzer-App, Nutzung, Beifahrer, Verwendung"
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