• Mit der dritten EU-Führerscheinverordnung sind die Führerscheinklassen vereinheitlicht worden und europaweit gültig, doch das ändert sich.
  • Bis 2022 sind jedoch noch alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gültig.
  • Wir erklären Ihnen die neuen Führerscheinklassen und was sich für Sie ändert.

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Aktuell gibt es rund 110 verschiedene Führerscheinmodelle innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie wird nun ein einheitlicher EU-Führerschein eingeführt. Damit geht auch eine Vereinheitlichung der Führerscheinklassen einher.

Das ändert sich mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie

Die wichtigste Neuerung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie ist die zeitlich befristete Gültigkeit: Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis. Das soll gewährleisten, dass die persönlichen Daten auf dem Führerschein aktuell bleiben.

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, behalten ihre Gültigkeit noch bis mindestens 2022. Anschließend müssen sie in den neuen, zeitlich befristeten EU-Führerschein umgetauscht werden. Erworbene Fahrerlaubnisse bleiben dabei unverändert bestehen und werden einfach in das neue Dokument übertragen.

Der einheitliche EU-Führerschein soll außerdem die Arbeit für Behörden und Polizisten erleichtern, Fälschungssicherheit gewährleisten und Fahrzeugkontrollen im In- und Ausland vereinfachen.

Alte und neue Führerscheinklassen: Ein Vergleich

Mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie wurden auch die bisherigen Führerscheinklassen neu geordnet und ergänzt: Bis zum Jahr 1999 waren sieben Führerscheinklassen in Kraft, gekennzeichnet mit Ziffern von 1 bis 5 sowie Zusatz-Kennziffern.

Die zweite EU-Führerscheinrichtlinie führte ein neues Ordnungssystem ein: Seitdem gab es Fahrlizenzen für die Klassen A bis E sowie M, L und T/S.

Die dritte EU-Führerscheinrichtlinie sieht nun 16 Klassen mit verschiedenen Unterklassen vor. Die neue EU-Führerscheinklasse AM ersetzt dabei die früheren Klassen M und S (gering motorisierte Quads/Trikes, Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor). Krafträder mit einer Motorleistung von unter 35 KW fallen in die leistungsbeschränkte Klasse A2.

Alte FührerscheinklassenNeue Führerscheinklassen

Motorrad

1

A

Motorrad mit
Beschränkung

1a

A2

Leichtkrafträder

1b

A1

LKW

2 / 3

C, CE, C1, C1E

PKW

3

B, BE

Bus

3*

D, D1, DE, D1E

Kleinkrafträder

4

AM

Land- und
forstwirtschaftliche
Zugmaschinen

5

L, T

Der neue EU-Führerschein: Kurze Erklärung der Klassen

Die Klassen der neuen Führerscheinverordnung sind ergänzt durch die Ziffer 1 und/oder den Zusatz E - wobei E für eine Fahrerlaubnisklasse mit Anhänger und die Ziffer 1 für eine Gewichtsbeschränkung steht. Daraus ergeben sich folgende gültige Klassifizierungen:

  • Motorräder, Mopeds, Trikes und Mofa: A, A1, A2, AM
  • PKW mit und ohne Anhänger: B, BE, B mit Schlüsselzahl 96 (integriert in Klasse BE)
  • LKW, Kleinlaster: C1, C1E, C, CE
  • Bus (mit Zusatzerlaubnis für Fahrgastbeförderung): D1, D1E, D, DE
  • Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen: T und L

Die Führerscheinklassen sind in dieser Form auch in anderen EU-Ländern gültig; dennoch steht es jedem Land frei, eigene nationale Fahrerlaubnisklassen zu etablieren.

Die Klassen A, B, BE, C, CE, D, DE und die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 sowie D1E sind international geregelt. L und T sind deutsche Klassen.

Die neuen EU-Führerscheinklassen: Das ändert sich für Sie

Mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie wird aus der alten Pkw-Lizenz Klasse 3 die neue Führerscheinklasse B. In der Praxis ändert sich damit für Sie kaum etwas. Zwar dürfen Inhaber einer Klasse-B-Lizenz nur noch Anhänger bis 750 Kilogramm ziehen. Schwerere Anhänger dürfen nur dann befördert werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Kraftfahrzeug und Anhänger nicht über 3,5 Tonnen liegt. Früher waren es 7,5 Tonnen.

Allerdings gilt für Führerscheinbesitzer mit alten Fahrerlaubnisklassen auch die Besitzstandsregelung. Demnach sind Inhaber der alten Klasse 3 berechtigt, auch mit Fahrzeugen der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E zu fahren.

Auch für andere Führerscheinklassen gilt: Wenn Ihre Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erteilt wurde, dürfen Sie alle Kraftfahrzeuge lenken, die in der neuen Klasse genannt sind - auch wenn das über die Bestimmungen Ihrer bisherigen Führerscheinklasse hinausgeht.

Das bedeuten die Schlüsselzahlen

Schlüsselzahlen für Fahrerlaubnisklassen

In Spalte 12 auf der Rückseite des neuen EU-Führerscheins sind die sogenannten Schlüsselzahlen vermerkt. Sie stehen für die Zusatzangaben, Beschränkungen und Auflagen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse und gelten europaweit. Lediglich die nationalen Schlüsselzahlen mit drei Ziffern gelten ausschließlich im Inland.

So steht die Eintragung "01.01" beispielsweise dafür, dass der Führerscheininhaber eine Brille trägt - oder nach Schlüsselzahl "78" nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe lenken darf.

Bezieht sich eine Schlüsselzahl konkret auf eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse, wird sie direkt in der Zeile der entsprechenden Klasse vermerkt. Soll sie für sämtliche erteilte Fahrerlaubnisklassen gelten, wird sie in Feld 12 eingetragen, also unterhalb von Klasse T.

Die neue EU-Führerscheinklasse AM

Die neue EU-Führerscheinklasse AM ersetzt die alten Klassen M und S. Mit ihr können folgende Fahrzeuge geführt werden:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • Krafträder

Die Führerscheinklassen A, A1, A2, B und T berechtigen ebenfalls zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse AM.

In Deutschland liegt das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM bei 16 Jahren. Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet zwölf Doppelstunden, theoretischen Unterricht sowie zwei Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben. Die Ausbildung wird mit einer 30-minütigen Fahrprüfung abgeschlossen.

Umtausch des Führerscheins in das neue EU-Format

Mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie ist auch ein Standardformat für alle EU-Führerscheine eingeführt worden: eine kreditkartengroße Plastikkarte mit Lichtbild und verbesserten Sicherheitsmerkmalen. Solch ein Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt.

Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine zeitlich gestaffelt in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Nach Ablauf der Frist wird der alte Führerschein ungültig. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes vor der Ablauffrist ist jederzeit bei der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes möglich.

Verwendete Quellen:

  • TÜV Nord: "Klassen A, A1, A2 und AM"
  • ADAC: "Schlüsselzahlen im Führerschein - was bedeuten sie?"
  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Europaweit gültige Fahrzeugklassen"
  • Fahrerlaubnisrecht.de: "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnis-Verordnung"

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