Jedes Frühjahr offenbart sich, welche Spuren der Winter auf Deutschlands Straßen hinterlassen hat. Unzählige Schlaglöcher und sonstige Straßenschäden sorgen dafür, dass Autofahrern angst und bange wird, wenn sie an die möglichen Folgen denken. Aber wer haftet eigentlich, wenn es durch kaputte Straßen tatsächlich zu Autoschäden kommt?

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Autos sind in der Regel robust gebaut und Schlaglöcher sorgen nicht automatisch für Schäden am Vehikel. Dennoch gibt es Bauteile, die bei besonders starken Straßenschäden oder beim häufigen Durchfahren von Schlaglöchern leiden. Dies sind vor allem die Reifen, Felgen und Stoßdämpfer Ihres Autos. Darüber hinaus können Querlenker, Federbeine oder Spurstangen beschädigt werden. Achten Sie daher insbesondere im Frühjahr verstärkt auf akustische Warnsignale wie Poltern oder optische Anzeichen für Autoschäden wie ein schief stehendes Lenkrad.

Mit einer Vollkaskoversicherung auf der sicheren Seite

Grundsätzlich sind Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung auf der sicheren Seite, was die Reparaturkosten für Autoschäden am eigenen Auto angeht. Allerdings müssen Sie die gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen, weshalb es immer besser ist, bei bekannten Straßenschäden besonders vorsichtig zu fahren. Dies schreibt auch die Allgemeine Straßenverkehrsordnung vor, wonach Sie Ihr Fahrverhalten den Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen anzupassen haben.

Haften Städte, Länder oder der Bund für Straßenschäden?

Grundsätzlich hat der Straßenbaulastträger - das sind entweder Privatpersonen, Gemeinden, Kreise, Länder oder der Bund - eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass er die Beschaffenheit der Straßen je nach Nutzungsgrad unterschiedlich oft kontrollieren und Autofahrer vor bekannten Straßenschäden warnen muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nach, haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Baulastträger.

In der Praxis ist der Anspruch jedoch nur schwer zu erwirken und stark vom Einzelfall abhängig. Vergangene Gerichtsurteile machten die Baulastträger bereits haftbar, mindestens ebenso viele Klagen von Geschädigten wurden aber auch abgewiesen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Sie bei allgemein schlechten Straßen mit ausreichender Beschilderung Ansprüche nur schwer geltend machen können. Hier sollten Sie vorsichtig fahren, um Autoschäden zu vermeiden.

Das können Sie bei entstandenen Autoschäden tun

Sind Sie durch ein Schlagloch gefahren und stellen unmittelbar einen Autoschaden fest, dann sollten Sie sowohl den Schaden als auch die Straße fotografisch festhalten. Informieren Sie die Polizei und sichern Sie sich die Kontaktdaten von eventuellen Zeugen. Reichen Sie bei dem Straßenbaulastträger eine Schadenmeldung ein und hängen Sie das Polizeiprotokoll an. Darüber hinaus benötigen Sie einen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt. Bekommen Sie den Schaden nicht ersetzt, müssen Sie unter Umständen einen Rechtsanwalt einschalten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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