Wenn seltsame Geräusche am Auto auftreten, schrillen beim Autofahrer regelmäßig die Alarmglocken. Vor allem Neuwagenkäufer sind an einem Auto interessiert, das frei von klappernden oder quietschenden Geräuschen ist. Wenn die Werkstatt keinen Ausweg mehr weiß, stehen die Chancen gut, sich vom Vertrag zu lösen.

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Geräusche am Auto sind ein großes Ärgernis. Häufig lässt sich die Störquelle nur schwer lokalisieren und treibt selbst erfahrene Werkstätten in den Wahnsinn. Das ist der Grund für Viele, zum Neuwagen zu greifen. Man erhofft sich ein Fahrzeug, das frei von Mängeln ist und bei dem alles noch wunderbar funktioniert. Wenn dann direkt nach dem Kauf trotzdem störende Geräusche auftreten, ist der Käufer ziemlich verärgert.

Händler ist verpflichtet, Geräusche zu beseitigen

Unbekannte Geräusche am Auto signalisieren dem Käufer, dass mit dem Fahrzeug etwas nicht in Ordnung nicht. Dass niemand mit solch einem Auto durch die Gegend fahren will, ist allzu verständlich. Sollten bei Ihren Neuwagen irgendwelche Geräusche auftreten, empfiehlt es sich, den Wagen direkt zum Händler zu bringen. Dieser ist verpflichtet, die Geräusche ausfindig zu machen und zu beseitigen. Geräusche am Auto stellen nämlich einen Mangel dar, der das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Kraft treten lässt. Auch steht Ihnen bei einem Neuwagen noch die Garantie des Herstellers zu.

Geräusche am Auto: Rücktritt vom Vertrag möglich?

Nicht selten kommt es vor, dass auch der zehnte Nachbesserungsversuch des Händlers keine Abhilfe schafft. Statt sich über den Neuwagen zu freuen, sind die Käufer dann einfach frustriert. Doch Sie müssen nicht immer und immer wieder beim Händler antanzen und sich von ihm vertrösten lassen.

Der Händler hat nur eine begrenzte Anzahl an Möglichkeiten, die Geräusche zu beseitigen. Sollte ihm die Fehlerbeseitigung auch nach mehreren Versuchen nicht gelingen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern die Geräusche den Verdacht erwecken, dass die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt sein könne. In diesem Fall bekommen sie gegen Rückgabe des Fahrzeugs Ihr Geld zurück. Allerdings müssen Sie sich dann den Nutzen anrechnen lassen, den Sie durch die Verwendung des Fahrzeugs gezogen haben.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt hatte am 28. Februar 2013 einen ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden. Dem Händler ist es auch beim 22. Versuch nicht gelungen, die Geräusche am Auto zu beseitigen. Es handelte sich dabei um klappernde Geräusche von der Vorderradaufhängung.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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