Am Donnerstag ist Weiberfastnacht und damit startet die neue Karnevalssaison. Wo die einen ausgelassen feiern, wird es für die anderen auf der Straße gefährlich. Was Autofahrer für die bunte Jahreszeit wissen sollten.

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Ab Donnerstag legen die Karnevalisten wieder los. Für alle Feierwütigen heißt das so viel Spaß wie möglich haben, aber bitte nicht auf Kosten anderer. Denn auch in der ausgelassenen Jahreszeit müssen vor allem Autofahrer ein paar Regeln beachten, damit die Feierei nicht ein jähes Ende findet. Erfahrungsgemäß wird außerdem auch die Polizei in der Karnevalssaison wieder verstärkt Verkehrskontrollen durchführen.

Kostümiert fahren ist mit Einschränkungen erlaubt

Die gute Nachricht zuerst: Wer mit dem Auto zur nächsten Karnevalsfeier fahren möchte und sich schon im Vorfeld in sein Kostüm schmeißt und sich schminkt, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Eine Kostümierung wird im Grundgesetz unter dem Recht auf freie Entfaltung und Freiheit der Kunst eingeordnet. Jecken können also erst einmal aufatmen. Allerdings gilt der Spaß mit Einschränkungen. Das Sichtfeld und die Hörfähigkeit des Fahrers dürfen dabei nicht negativ beeinflusst werden, zudem dürfen durch die Kostümierung auch keine anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt oder gefährdet werden.

Der Auto-Club-Europa (ACE) empfiehlt daher zumindest Kostümteile, die beispielsweise leicht verrutschen oder zu einer Behinderung führen könnte, besser erst nach der Fahrt anzuziehen. Bei einem Unfall kann ansonsten nicht nur der volle Versicherungsschutz in Gefahr geraten, sondern auch eine Teilschuld ist nicht auszuschließen.

Restalkohol nicht unterschätzen

Auch wer sich nach der Feierei brav ins Taxi oder die Bahn gesetzt hat, sollte am nächsten Morgen nicht den Restalkohol unterschätzen. Der ADAC warnt ausdrücklich vor diesem unterschätzen Risiko. Pro Stunde kann der Organismus 0,1 Promille abbauen - wer also am Vorabend auf einen Pegel von 1,1 Promille kommt, ist demnach erst nach elf Stunden wieder bei 0,0 Promille. Bereits ab 0,3 Promille sieht der Bußgeldkatalog aber eine Strafe bis hin zum Führerscheinentzug vor. Für Fahrer im Alter von unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.

Neben dem Promille-Wert hat der Kater am nächsten Tag aber noch weitere Folgen. Vor allem Übermüdung führt zu einem deutlich schlechteren Reaktionsvermögen. Neben der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer stellt der Restalkohol auch eine Gefahr für sich selbst dar. Kommt es zu einem Unfall, ist auch der Versicherungsschutz gefährdet - das gilt ebenfalls für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Vorsicht vor anderen Verkehrsteilnehmer

Auch wer selbst nicht am bunten Treiben der Karnevals-Saison teilnimmt, sollte in der Zeit der Jecken auf der Straße aufpassen. Neben Autofahrern, die noch Restalkohol intus haben, werden auch wieder zahlreiche Kostümierte vor allem nachts auf den Straßen herumtorkeln. Achten Sie daher immer auf den Fahrbahnrand und seien Sie besonders an Ampeln, Zebrastreifen und Kreuzungen vorsichtig.

Für die großen Karnevals-Umzüge werden außerdem wieder in vielen Innenstädten ganze Straßenzüge abgesperrt. Versuchen Sie diese Bereiche mit dem Auto zu meiden, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Außerdem sollten Sie auf temporäre Halteverbotsschilder achten, damit ihr Auto nicht abgeschleppt wird.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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