Alkohol und Autofahren - das passt nicht wirklich zusammen. Und dennoch erwischt die Polizei jährlich zahlreiche Sünder, die sich der Gefahren nicht bewusst sind oder sie schlichtweg ignorieren. Wer sich alkoholisiert hinter das Steuer setzt, gefährdet bei Weitem nicht nur seinen Führerschein.

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Immer wieder weist die Medienlandschaft auf die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss hin, und immer wieder gibt es ein paar Unbelehrbare, die den einschlägigen Warnungen nichts abgewinnen können. Laut einer Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ist der Alkohol für ein Viertel aller Verkehrstoten verantwortlich, wenn man die Untersuchungen auf die gesamte Europäische Union bezieht. Danach sterben 30.000 Menschen jährlich im Verkehr, 7.500 von ihnen deshalb, weil beim Autofahren Alkohol im Spiel war. Das ist ein erschreckender Wert, der jeden zum Nachdenken anregen sollte - doch dem ist nicht so.

Ab 0,3 Promille könnte man bereits im Bereich einer Straftat sein

Dabei sind die Strafen, die für Alkohol am Steuer drohen, erheblich. In Deutschland gilt die 0,5-Promillegrenze, die allerdings hinfällig wird, wenn der Autofahrer irgendwelche Ausfallerscheinungen an den Tag legt. Wer mit 0,3 Promille unterwegs ist, bei dem liegt nach der Rechtsprechung "relative Fahruntüchtigkeit" vor. Bei Ausfallerscheinungen wie zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien ist der Fahrer im Bereich einer Straftat - Trunkenheit im Verkehr. Wer dann noch einen Unfall baut, begeht eine weitere Straftat und muss - neben dem Entzug seiner Fahrerlaubnis für Minimum sechs Monate - mit Geld- und Haftstrafen rechnen.

Zehnmal erhöhte Unfallgefahr ab 1,1 Promille Alkohol

Wer mehr als 0,5 Promille Alkohol oder mehr intus hat, begeht auch ohne Ausfallerscheinungen eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro, einem Fahrverbot von einem Monat sowie vier Punkten in Flensburg abgestraft. Aber auch hier kommt es für den Fahrer schlimmer, wenn sich beim Autofahren Ausfallerscheinungen zeigen oder er einen Unfall baut. Ab 1,1 Promille fängt die "absolute Fahruntüchtigkeit" an, die eine strafrechtliche Verfolgung wegen Trunkenheit am Steuer nach sich zeiht - ungeachtet etwaiger Ausfallerscheinungen. Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist dann in Reichweite und, was für den Fahrer wichtiger sein sollte, die Unfallgefahr ist zehnmal höher als sonst.

Wenn es schlecht läuft, bezahlt der Autofahrer das Autofahren unter Alkoholeinfluss nicht mit einer Geld- oder einer Haftstrafe, sondern mit seinem Leben. Die Kombination zwischen Alkoholkonsum und Unerfahrenheit ist dabei besonders gefährlich - ein Grund, warum bei Fahranfängern die Null-Promillegrenze gilt.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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