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08.02.2012, 10:14 Uhr

Verfahren gegen Aargauer Staatsanwältin wegen fahrlässiger Tötung

Der Aargauer Regierungsrat hat eine ausserkantonale Staatsanwältin eingesetzt, die einen Autounfall untersuchen soll, in den eine Staatsanwältin verwickelt war. Mit der Untersuchung wurde Sara Schödler von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland beauftragt.

Die Einsetzung einer ausserkantonalen Staatsanwältin gewährleiste die Unabhängigkeit der Untersuchung, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Mittwoch mit. Sie übernimmt die Verfahrensherrschaft und leitet sämtliche weiteren Untersuchungen.

Nach einer Frontalkollision in Bözen am 17. Januar wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Die beschuldigte Staatsanwältin wurde beim Unfall selbst verletzt und ist bis auf Weiteres arbeitsunfähig. Ob die Frau weiterhin als Staatsanwältin arbeiten wird, ist unklar. Dies werde aufgrund der Ergebnisse des Strafverfahrens und unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu entscheiden sein, hielt der Regierungsrat fest.

Frontalkollision nach Überholmanöver

Die 46-jährige Staatsanwältin war einem anderen Auto gefolgt, das einen Lastwagen überholte. Während das erste Auto das Überholmanöver abschliessen konnte, prallte der Wagen der Staatsanwältin in ein korrekt entgegenkommendes Auto. Dessen 31-jähriger Lenker wurde mit einem Helikopter der Rega ins Spital gebracht. Mehrere Tage später erlag er im Spital seinen schweren Verletzungen.

© sda

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4 Meinungen zu "War es fahrlässige Tötung?"

  • veb
    Mittwoch, 08.02.2012, 15:05 Uhr
    was eingentlich traurig ist das ein mensch sein leben verloren hat ...und nur weil sie stattsanwältin ist wird sie nicht ins gefängnis kommen ...und paranoja jaaa zu recht von dem verstorbenen wie es den angehörigen geht und ob es für sie gerechtigkeit gibt wird sich zeigen ...was ich sehr bezweifle
  • karo12
    Mittwoch, 08.02.2012, 12:48 Uhr
    @veb Erst Anklage abwarten, dann palavern. So wie es aussieht war ein Verkehrsunfall mit Todesfolge wie es jedem von uns hätte passieren können. AUCH DIR ! Eine schreckliche Tragödie. Ob diese Frau Staatsanwältin ist oder nicht, hatte keinen Einfluss darauf. Es war kein Verbrechen und kein Mord, aber zweifellos Leichtsinn und Fahrlässigkeit Deshalb wurde ja auch eine unabhängige neutrale Untersuchung eingeleitet. Wärst du "Richter" so würde ich bei deinem Hass und deiner Paranoja um mein Leben fürchten.
  • dopero
    Mittwoch, 08.02.2012, 12:17 Uhr
    veb Was soll dieser Stuss?
  • veb
    Mittwoch, 08.02.2012, 11:36 Uhr
    also ich finde solche stattsweisenpuloverstricker sollte man richtig hart bestrafen ...im gericht gehen sie vor wie die wölfe und stellen die kriminellen ob klein oder gross regelrecht da als ob sie massenmörder sind . ..und die spielen immer die guten und tragen riesen verantwortung dem volk gegenüber was auch ihr job ist ob privat oder beruflich ..jetzt kommen wir zur urteilsverkündung...angeklagt wegen fahrlässiger töttung für 20 jahre unbedingter haftstrafe mit anschliesender sicherheitsverwahrung ...aber die realität ist das sie nicht mal ins gefängnis muss obwohl sie bewusst den menschen getötet hat liebe leute das ist wahre justiz der gerechtigkeit..
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