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27.10.2009, 12:12 Uhr

Touristin überrascht Dieb mit Karate-Attacke

(miwa) - Eine deutsche Touristin machte einem Angreifer in Australien das Leben schwer. Denn sein Opfer war gar nicht so wehrlos, wie er es annahm. Was der Mann nicht wissen konnte: Die junge Frau hat den Schwarzen Gürtel in Karate.

Wie der australische Radiosender "ABC" berichtet, war die 20-Jährige am Wochenende mit einer Touristengruppe in Alice Springs unterwegs. In der Stadt sprachen mehrere Männer die Urlauber an und einer von ihnen fragte nach Zigaretten. Nachdem die Touristen dieser Bitte nicht nachkamen, attackierte einer der Männer die 20-Jährige.

Der Schläger konnte nicht ahnen, dass er sich das falsche Opfer ausgesucht hatte. Polizeisprecher Sean Parnell bestätigte, dass die Frau sich zu wehren wusste: "Das Opfer schaffte es, den Angreifer mit einem Karate-Kick dreimal ins Gesicht zu treten." Selbst als die Angreifer flohen, konnte die Deutsche laut "ABC" noch mehrere Tritte und Schläge platzieren.

Der Sprecher ist sich sicher, dass mindestens einer der Männer durch die Tritte verletzt wurde. "Auch Diebe sollten aufpassen, mit wem sie sich anlegen", kommentierte Parnell das Verhalten der jungen Frau.

Dieser Vorfall war in Alice Springs schon der dritte Angriff auf Touristen innerhalb einer Woche. Vergangenen Donnerstag verprügelten Angreifer laut der Zeitung "The Australian" zwei Deutsche und eine 71-jährige Französin wurde verletzt, als sie das Opfer eines Taschendiebs wurde.

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48 Meinungen zu "Touristin überrascht Dieb mit Karate-Attacke"

  • rudiebee
    Donnerstag, 29.10.2009, 09:01 Uhr
    Wenn das in Alice Springs gewesen ist, war der Angreifer höchstwahrscheinlich ein Schwarzer und - unabhängig von der Tageszeit - besoffen. Ich weiß wovon ich rede, ich habe in Alice lange Zeit gearbeitet. Kein Touri würde freiwillig ohne Polizeischutz durch die Bronx oder durch Harlem laufen, Alice Springs entwickelt sich leider genau dahin, aber das steht in keinem Reiseführer. Die gute Frau soll froh sein, dass sie nicht von einem besoffenen Abo über den Haufen gefahren worden ist, da hätte ihr Karate auch nichts genutzt.
  • quichotte
    Mittwoch, 28.10.2009, 10:55 Uhr
    hans: ich habe mir das nicht ausgedacht, und doch ist es so: dem recht, sich selbst zu verteidigen, steht das recht auf körperliche unversehrtheit gegenüber. absurdes szenario: ein 10 jähriger klaut in einem kaufhaus wie ein rabe und wird vom hausdetektiv erwischt und gestellt. es will weglaufen. er will das kind packen und das kind wehrt sich mit händen und füssen und tritten und bissen.. dem hausdetektiv rutscht die hand aus und der junge lässt sich abführen.... rate mal, wer wegen körperverletzung dran war und wie unwichtig der ladendiebstahl plötzlich war?...
  • quichotte
    Mittwoch, 28.10.2009, 10:50 Uhr
    hans: und wo ziehst du die grenze ? wer soll darüber befinden, wann es selbstverteidigung und wann selbstjustiz ist ?
  • quichotte
    Mittwoch, 28.10.2009, 10:42 Uhr
    profiler: leider ganz die wahrheit, was du schreibst. der täter, der den mann in münchen getötet hat, hat ja bei der verhaftung nichts gesagt und stattdessen eine Visitenkarte eines Anwalts gezückt, den die Polizei dann kontaktiert hat/kontaktieren musste. sehr traurig das alles.
  • quichotte
    Mittwoch, 28.10.2009, 10:39 Uhr
    ich verstehe einige daumen runter hier nicht: es gibt eine gesetzliche sicht auf die sache (die ich nicht verteidige, die aber so ist) und eine moralische. moralisch hat sie richtig gehandelt und von mir aus hätte sie dem typ noch eine lektion fürs leben erteilen können. sie ist ja immerhin genau der typ frau, den wir uns in münchen und frankfurt gewünscht hätten, als die jugendlichen die männer getötet haben . ABER solche argumente zählen nicht vor gericht. zumindest nicht in deutschland. wenn sie einen angriff abgewehrt hat ist es notwehr, wenn sie ihm nachgelaufen ist und "noch ein paar tritte platziert hat", ist es keine notwehr, sondern wut. und da sie eine ausgebildete kämpferin ist, müsste sie sich im zweifelsfall in deutschland wegen körperverletzung belangen lassen.
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