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Kindstod: Prozess nach offenbar religiös motivierter Gewalttat

(mac) Einem 21-jährigen Rheinenser wird ab Mittwoch der Prozess gemacht. Der Mann soll im März 2011 seiner hochschwangeren Freundin mehrere Boxhiebe in den Bauch gegeben haben, an deren Folgen ihr ungeborenes Kind starb.

Von Jeannette Mayer für GMX

Auslöser für den brutalen Ausraster soll eine gynäkologische Untersuchung der Schwangeren bei einem männlichen Arzt gewesen sein, was der praktizierende Moslem nicht mit seinem Glauben vereinbaren konnte.

Durch die schweren Boxhiebe erlitt das ungeborene Baby noch im Mutterleib Hirnblutungen. Es konnte zwar per Notkaiserschnitt auf die Welt gebracht werden, erlag jedoch zwei Tage später im Krankenhaus den schweren Verletzungen.

Da das Kind zur Tatzeit noch nicht geboren war, lautet die Anklage gegen den 21-Jährigen auf "Schwangerschaftsabbruch" und nicht auf Tötung.

Urlaubsvertretung mit brutalen Folgen

Der Vorfall hatte sich im März 2011 zugetragen. Ausgangspunkt der verhängnisvollen Tat war eine gynäkologische Routineuntersuchung der Schwangeren. Da sich ihre sonst für sie zuständige Frauenärztin im Urlaub befand, wurde die Untersuchung ausnahmsweise von einer männlichen Vertretung durchgeführt. Für den damals 20-jährigen Freund der Hochschwangeren, einen praktizierenden Moslem, eine Horrorvorstellung.

Als der Rheinenser von der Untersuchung durch den Arzt erfuhr, kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem Paar. Dabei soll der Täter seiner im siebten Monat schwangeren Freundin mehrfach heftig in den Unterleib geschlagen haben, sodass sie in ein Krankenhaus gebracht werden musste, in dem der Embryo nach einer Notgeburt verstarb.

Vor Gericht räumte der Angeklagte zwar ein, seine Freundin wiederholt gestoßen zu haben und damit unter Umständen eine Mitschuld am Tod des ungeborenen Kindes zu tragen, ein vorsätzliches Vergehen stritt er jedoch ab. Auch an Drohungen, wie von der Klägerin zu Protokoll gegeben, könne er sich nicht erinnern.

Kein Einzelfall

Der Vorfall in Rheine ist keineswegs einzigartig. So gerieten etwa 2007 im niederländischen Den Haag eine Frau und ihr ungeborenes Kind in Lebensgefahr, weil sich ihr muslimischer Ehemann weigerte, einen männlichen Helfer bei der Entbindung zuzulassen. Um eine weitere Eskalation zu verhindern, ließ der leitende Arzt damals die Frau trotz einsetzender Wehen in ein anderes Krankenhaus bringen. Für die Mutter und das ungeborene Kind ein riskanter Transport - beide schwebten zeitweise sogar in Lebensgefahr.

Ein ähnlich gelagerter Vorfall sorgte im selben Jahr in Belgien für Schlagzeilen. Auch hier hatte ein muslimischer Ehemann während einer Entbindung darauf beharrt, einen hinzugerufenen männlichen Anästhesisten durch eine Frau ersetzen zu lassen. Ganze zwei Stunden musste der wegen eines Herzfehlers für das ungeborene Baby lebensnotwendige Eingriff unterbrochen werden. Schließlich einigte man sich darauf, die Patientin komplett mit Tüchern zu bedecken - nur die Stelle, wo der Anästhesist die Betäubung setzte, blieb unverhüllt.

Niederländischer Vorfall löst Diskussionen aus

Vor allem der Vorfall in Den Haag, der anschließend in der Ärzte-Fachzeitschrift "Medisch Contact" besprochen wurde, sorgte für eine heftige Debatte über die Behandlung von muslimischen Frauen durch männliche Ärzte. Die "Königlich Niederländische Ärztevereinigung" (KNMG) positionierte sich dabei strikt gegen die religiös motivierte Forderung einer ausschließlich männlichen Behandlung. In ihrer Stellungnahme hieß es: "Es kann nicht so sein, dass Patienten uns vorschreiben, dass wir einen Mann oder eine Frau zum Dienst einteilen müssen. Es kann auch nicht so sein, dass Patienten fordern, dass sie nicht von einem männlichen, einem weiblichen, einem schwarzen, einem homosexuellen oder einem chinesischen Arzt behandelt werden wollen."

Auch die niederländische Abgeordnete Kadjia Arib, selbst Marokkanerin, zeigt wenig Verständnis für derartiges Verhalten. Die Sozialdemokratin verwies darauf, dass auch in ihrem Geburtsland Frauen durchaus von männlichen Ärzten behandelt würden. Die strikte Trennung von Mann und Frau in der Gesellschaft sei für sie ein "Horrorszenario".

In der öffentlich ausgetragenen Diskussion über den Fall wurde auch immer wieder darauf verwiesen, dass es vor allem muslimische Männer seien, die auf eine Behandlung von Frauen durch Frauen beharrten. Die Muslima selbst hätten dagegen oft kein Problem mit einer Behandlung durch einen Arzt.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch zahlreiche Diskussionsverweise darauf, dass nichts dagegen einzuwenden sei, wenn Muslima die Behandlung durch eine Frau bevorzugten - zumindest solange die Frauen die freie Wahl hätten. Die "Christlich-islamische Begegnungs- und Dokumentationsstelle" (Cibedo) etwa mahnt auf ihrer Internetseite ein "besonderes Maß an Taktgefühl und Sensibilität" für Behandlungen von Muslima in Deutschland an, da die "moralisch zulässigen Formen des Umgangs zwischen Mann und Frau" religiös und soziokulturell unterschiedlich geprägt seien. Auch in anderen muslimisch geprägten Veröffentlichungen wird darauf verwiesen, dass sich eine muslimische Frau "zur Wahrung ihrer Würde und Scham" grundsätzlich von einer Ärztin behandeln lassen sollte. Grundsätzlich aber stehe in Notsituationen, wie etwa bei Unfällen oder Entbindungen, die Gesundheit der Frau an erster Stelle.

Eine Gewalttat, wie sie jetzt in Rheine verhandelt werden muss, wird von allen Seiten verurteilt.

© Leadsatz

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