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Privathaftpflicht

Leistungen

Nach dem Gesetz haftet derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen. Durch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen schützen.

Fallen

Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherte selbst odernahe Angehörige, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, verursacht haben. Keinen Ersatz gibt es bei Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen. Für vorsätzlich verursachte Schäden gibt es keinen Schutz.
In der Regel nicht versichert sind Schlüsselverlust (beispielsweise bei einer Hausschließanlage) sowie Schäden durch deliktsunfähige Kinder (untersieben Jahren).
Nur über Zusatzvereinbarung versicherbar sind grundsätzlich Sonderrisiken durch Motorboote, Aufsitzrasenmäher, Modellfahrzeuge.
Spezialpolicen gibt es für Öltanks, Hunde und Pferde, sowie Bauherren und Vermieter.

Kosten

Eine Jahrespolice für einen Single ist schon für weniger als 50 Euro (Beispiel: WGV, Europa, AXA Alternativ) zubekommen. Familienpolicen kosten kaum mehr, Spezialpolicen für Pferde und Motorboote können mehrere 100 Euro kosten.

Tipps

Auf eine Privathaftpflicht sollte niemand verzichten. Grundsätzlich gilt: Immer dann, wenn Schäden die Existenz gefährden können, ist eine Versicherung Pflicht. Selbst Hartz IV Empfänger sollten diese Police in der Schublade haben.

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  • Saltosch
    Donnerstag, 29.10.2009, 07:28 Uhr
    Die unter "Fallen" aufgeführten Fälle können teilweise mitverischert werden, wenn es nicht gerade um vorsätzlich verursachte Schäden geht. Eine PH deckt unzählige Schäden ab, solche hätte man zum besseren Verständnis auch aufzählen können. Um nur zwei "kapitale" Fälle aufzuführen; - Du stichst jemandem mit dem Regenschirm ausversehen ein Auge aus. - Du bist Verursacher eines Unfalls im Straßenverkehr, während dem Du auf Deinem Fahrrad sitzt. (oder als Fußgänger) Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Mio pauschal betragen, für Personen und Sachschäden. Eine Haftpflicht ist gleichzeitig ein passiver Rechtsschutz. In einem Schadenfall prüft die Versicherung, ob Du für den Schaden verantwortlich bist und zahlt dann ggls. Kann Dir kein Verschulden nachgewiesen werden, wehrt die Gesellschaft für Dich den Schaden ab, zur Not auf dem Gerichtsweg und durch alle Instanzen. Man sollte nicht nur aus Eigennutz eine Private Haftpflicht haben, sondern sich auch klar machen, daß es sehr traurig und unfair ist, wenn man einen Schaden anrichtet und das "Opfer" keinen finanziellen Ausgleich bekommt, nur weil man selbst keine PH hat, oder bei einem nichts zu holen ist. Eine PH muss jeder haben und sie sollte genauso zur Pflicht werden, wie die KFZ-Haftpflicht.
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