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21.12.2011, 10:30 Uhr

Handwerk nach Liste

Wenn Hagel-, Sturm- oder Wasserschäden repariert werden müssen, bieten immer mehr Wohngebäudeversicherer betroffenen Eigenheimbesitzern Listen ausgesuchter Handwerksbetriebe an. Das wirkt wie ein besonderer Kundenservice, ist aber das tatsächlich das Resultat handfester wirtschaftlicher Überlegungen: Um ihre Kosten zu senken, empfehlen die Assekuranzen nur Firmen, mit denen sie Preisabkommen getroffen haben. Durch die Preisabkommen versuchen die Versicherungsgesellschaften, sich im harten Wettbewerb in dem gewinnarmen Geschäft zu behaupten.

Versicherungen versuchen Ausgaben zu begrenzen

In den vergangenen Jahren hatten die Assekuranzen bei der Wohngebäudeversicherung unterm Strich mehr Ausgaben als Einnahmen. Trotz dieser negativen Ertragssituation sei es für die Assekuranzen schwierig, die Beiträge zu erhöhen. Die Versicherungen fürchten, dass Kunden zu Mitbewerbern abwandern, wenn die Kosten für die Wohngebäudepolice angehoben wird. Um dennoch solide zu wirtschaften, versuchen sie daher, die Ausgaben zu begrenzen. Zu diesem Zweck schließen die Assekuranzen so genannte Höchstpreisabkommen mit jenen Handwerksbetrieben, die dann auf die Empfehlungslisten gelangen.

Ältere und Singles wollen nicht nach Firmen suchen

In einem Pilotprojekt des Verbands öffentlicher Versicherer gehen die VGH, die Sparkassen-Versicherung Stuttgart und die Versicherungskammer Bayern noch einen Schritt weiter: Den Versicherten wird im Schadensfall angeboten, alle Arbeiten für sie durch Handwerksbetriebe erledigen zu lassen. Vor allem ältere Menschen und berufstätige Singles sind froh, wenn sie nicht selbst erst lange nach Firmen suchen müssen.

Der Versicherer regelt alles

Durch die Höchstpreisabkommen könnten die Assekuranzen ihre Kosten im Zaum halten. Aber auch die Handwerksbetriebe profitieren. Sie erhalten Aufträge und kommen schnell an ihr Geld. Die ÖRAG, der Servicepartner der öffentlichen Versicherer, hat ein elektronisches System zur raschen Abwicklung der Rechnungen eingerichtet.

Liste von Handwerksbetrieben

Andere Assekuranzen bieten ihren Kunden im Schadensfall Listen von Handwerksbetrieben an, mit denen entsprechende Übereinkünfte getroffen wurden. "Die Grundeigentümer sind aber nicht verpflichtet, mit diesen Firmen zusammenzuarbeiten", betont eine Sprecherin der Gothaer Versicherung: "Wir geben unseren Kunden eine Empfehlung, sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, die Arbeiten von einem Handwerksbetrieb ihrer Wahl erledigen zu lassen", erklärt ein Axa-Sprecher.

Kein Rabatt wie in der Kfz-Versicherung

Bei der Kfz-Versicherung bieten viele Assekuranzen ihren Kunden einen Rabatt, wenn sie sich verpflichten, Schäden nur von Partnerbetrieben der Versicherungsgesellschaften reparieren zu lassen. Diese Sparmöglichkeit gibt es bei Wohngebäudepolicen nicht. Eine solche Regelung sei kaum umzusetzen, da Sturm- und Überschwemmungsschäden immer regional gehäuft auftreten, heißt es bei den Versicherungen. Die Partnerbetriebe allein seien dann überfordert, alle Schäden in kurzer Zeit zu beheben.

Bei Pfusch drohen Folgeschäden

Versicherungsexperten beurteilen den Handwerkerservice der Assekuranzen skeptisch: Durch die Höchstpreisabkommen bestehe die Gefahr, dass die Firmen die Reparaturarbeiten möglichst billig ausführen, um selber Kosten zu sparen. Dies könne Folgeschäden nach sich ziehen. Wenn ein Haus etwa nach einem Wasserschaden unzureichend entfeuchtet wurde und sich nach einem halben Jahr Schimmel bildet, wird es dem Eigentümer kaum möglich sein, nachzuweisen, dass bei der Reparatur gepfuscht wurde.

Unabhängige Gutachter kontrollieren

Für Singles und ältere Hausbesitzer könne der Handwerker-Service der Versicherungen aber tatsächlich Vorteile bieten, sagen Verbraucherschützer. Viele dieser Versicherten seien dankbar, wenn die Assekuranzen ihnen geeignete Reparaturbetriebe aussuchen. Allerdings sollten die Versicherungen in diesen Fällen die Arbeiten von einem unabhängigen Gutachter kontrollieren lassen. Damit hätten auch die Versicherungen Gewissheit, dass die Reparaturen wirklich korrekt erledigt werden.

© Axel Springer AG

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