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23.12.2011, 12:18 Uhr

Aufpassen beim Hausbau

Wer neu baut, muss sein Geld zusammenhalten. Das Letzte, was er braucht, sind Bußgeldbescheide - die aber drohen jedem, der bei Neubau oder Sanierung die Normen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) nicht einhält. Im schlimmsten Fall kann ein Bußgeld von 50 000 Euro verhängt werden.

Viele Details gesetzlich vorgeschrieben

So sehen es die EnEV 2009 und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vor. In beiden hat der Gesetzgeber viele Details vorgeschrieben, die bei Neubau oder Altbausanierung beachtet werden müssen. Das reicht von der Konstruktion und Bauweise von Fassaden und Dach über die Auswahl der Heiztechnik bis hin zur Inspektion und Wartung der Anlagen oder dem Aushang eines Energieausweises. Diese Dinge sind in Gesetz und Verordnung detailliert geregelt.

Wichtig: Inspektionsintervalle einhalten

Bußgelder drohen bei vielen Kleinigkeiten, etwa wenn die Inspektionsintervalle für Gebäudeklimaanlagen nicht eingehalten oder ein Heizkessel ohne CE-Prüfzeichen installiert wurde. Auch wer als Vermieter versäumt, potenziellen Mietern auf Wunsch den Energieausweis vorzulegen, muss mit bis zu 15 000 Euro Bußgeld rechnen.

Baubehörden prüfen

Damit die Vorgaben der EnEV auch umgesetzt werden, beschränkt sich der Staat nicht nur auf Bußgeldandrohungen, sondern lässt die Umsetzung der EnEV auch prüfen. Zuständig dafür sind die Baubehörden. Und die halten sich immer an die Bauherren, denn die sind letzten Endes verantwortlich für die Umsetzung aller Vorgaben.

Bauherren sind in der Pflicht

Zwar müssen auch die beauftragten Bauplaner und Handwerksfirmen ordentliche Arbeit leisten, aber die Bauherren müssen die Leistungen der Fachleute prüfen. Weil sie das als Laien meist gar nicht beurteilen können, müssen sie sich von den Firmen so genannte Unternehmerbescheinigungen geben lassen. Die bestätigen: Dieser Bau oder Umbau entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Bescheinigungen sorgfältig aufbewahren

Der Bauherr, so rät der Verband, sollte diese Bescheinigungen sorgfältig aufbewahren, damit er den Behörden gegenüber den entsprechenden Nachweis führen kann. Aber auch für die Dokumentation in der Haus-Akte sollten die Papiere sorgfältig verwahrt werden.

© Axel Springer AG

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