Arbeitslose dürfen unzumutbare Verträge ablehnen
Arbeitslose dürfen Arbeitsverträge ablehnen, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Aktenzeichen: S 22 AS 869/09). Die Sozialleistungen dürfen deshalb nicht gekürzt werden. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem Fall hatte ein 45-jähriger arbeitsloser Mann vom Jobcenter ein Jobangebot als Kraftfahrer bekommen. Er weigerte sich jedoch, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben, da der Vertrag gegen das Arbeitsrecht verstieß. So war etwa eine pauschale Vergütung von Überstunden vorgesehen. Das Jobcenter kürzte daraufhin die Hartz IV-Leistungen um 30 Prozent.
Die Klage des Mannes hatte Erfolg. Auch die Richter waren der Meinung, dass das Arbeitsangebot unzumutbar sei. Aus dem Vertrag sei nicht hervorgegangen, in welchem Fall Überstunden anfallen sollen. Für den Mann sei daher nicht ersichtlich gewesen, welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss. Außerdem sei die Regelung zu einer möglichen Haftung des Arbeitnehmers im Schadensfalle nicht klar formuliert gewesen.
42 Meinungen zu "Dürfen Arbeitslose Nein sagen?"
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Hongo
Dienstag, 14.02.2012, 09:17 Uhr Hatte auch mal ein Erlebnis mit dem Jobcenter: Bin Forstingenieur (FH). Nach dem Studium war ich 2 oder 3 Monate nicht in Brot und Lohn. Da hat das JC plötzlich Aktivitäten gezeigt und mir Stellenanzeigen zugesandt mit dem Text, dass ich zur Bewerbubng muss und ggf. die Stelle annehmen muss. Dumm nur, dass es Stellen der Waldarbeit im Bereich Forstwirtschaftsmeister, bzw. Berufsjäger waren..... Also hab ich abgelehnt. Was das für ein Geschrei gab. Da ich eh nix vom JC bekommen habe (Geld), wars mir Wurscht. Irgendwann hab ich der netten Sachbearbeiterin dann erklärt was das mit Forstwirt, Forstwirtschaftsmeister, Forsttechniker, Forstingenieur (FH) und Forstwissenschaftler so auf sich hat...... Eigentlich kann man es im Netz nachlesen..... Zur Frage: Ja, Arbeitslose dürfen / müssen sogar Nein sagen! -
Facharbeiter
Montag, 13.02.2012, 17:59 Uhr Das was man mit Arbeitslosen macht ist eine Frechheit, weil ganz bewußt darauf gebaut wird. Arbeitslose, oder Hartz4ler haben keine Pocken, sind auch nicht doof oder faul, sondern sind die armen Schweine die es erwischt hat, bei den sogenannten Betriebs-bedingten Kündigungen! Zu jeder Zeit gab es und gibt es Menschen die nicht arbeiten wollen, aber das ist eine Minderheit! -
cell5000
Montag, 13.02.2012, 17:03 Uhr Dürfen Arbeitslose Nein sagen? ------------------------------------------------------------------ Natürlich MÜSSEN sie das Recht haben, ein Jobangebot auch ablehen zu KÖNNEN. Alles andere wäre Sklaverei. Bin selber H4-Empfänger und würde gerne arbeiten, aber leider habe ich schwere gesundheitliche Probleme (u.a. die Lunge und die Augen), daher kann ich zum Beispiel nicht auf den Bau, oder als LKW-Fahrer arbeiten. Wie sähe das denn aus, wenn ich gezwungen wäre, für ALDI als Lieferant zu arbeiten? Geht doch gar nicht. Daher muss mir das Recht zustehen, ein solches Jobangebot abzulehnen. Wobei man sowas nicht übertreiben sollte. In puncto Unhöflichkeit, oder Häufigkeit. -
LordRanek
Montag, 13.02.2012, 17:00 Uhr Naja den wirklich Krisensicheren Job/Arbeitsplatz gibt es nirgends. Aber generell sollte es möglich sein mit jedem Beruf den etwas anderes zumachen wenn man flexibel genug ist, ggf. auch bereit ist Abstriche hinzunehmen. Damit sollte es über kurz oder lang möglich sein wieder in die Richtung zu kommen in die man wollte. -
Scottie85
Montag, 13.02.2012, 16:53 Uhr Also was da auf dem Arbeitsmarkt gerade im Niedriglohnsektor rumfliegt, ich glaube da ist kaum ein richtiges Angebot dabei. Habe selbst über viele Jahre ohne bezahlten Urlaub (frei, aber dann halt auch kein Geld) arbeiten dürfen. Mit dem Studienende war das dann zum Glück Geschichte. Aber auch der ist keine Garantie für den Job. Im Osten des Landes war vor der Wende ein Textilingenieur gefragt. Das galt als gut krisensicher. Nach der Wende hat man dann 5 Jahre studiert, um heute einen Rasenmäher schieben zu dürfen. Frust beim Arbeitslosen ist da durchaus angesagt. -
LordRanek
Montag, 13.02.2012, 16:35 Uhr Es steht ausser Frage rechtlich unsaubere oder gar Stellen die gegen geltendes Recht verstossen abzulehnen. Hier wird auch eine Agentur wenn man es belegen kann keine Sanktionen verhängen. Alelrdings jeder Arbeitslose/Arbeitssuchende ist in der Pflicht den Nachweis (Bringschuld) zu bringen. Wer sich die Belehrungen die jeder Arbeitssuchende/Arbeitslose erhält einmal durchliest findet dort auch seine Rechte un Pflichten. Ich geben zu diese Belehrungstexte sind gespickt mit Paragraphen und Amtsdeutsch, im Zweifel nachfragen das hilft die meisten Probleme zu beseitigen ;). Ging mir ja auch schon so, wenn auch nie für lange. Was bei der im Artikel erwähnten Pauschale für die Überstunden rechtswiedrig sein soll kann ich nicht so ganz nachvollziehen, denn es ist durchaus üblich das eine gewisse Stundenanzahl mittels Pauschale abgegolten wird oder gar in das Gehalt inkludirert sind. Wenn man nicht mit einer Klausel des möglichen Arbeitsvertrags einverstanden ist hilft es oft darüber zu sprechen und ggf. diese Passage zu ändern. Sich sofort auf die Schiene "unzumutbar/rechtswiedrig" zu stellen halte ich für sehr gewagt.
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