Urteil: Asta-Mitglied darf länger auf Diplom studieren
Wer aktiv in Hochschulgremien mitarbeitet, darf länger studieren. Das gelte auch für einen Diplom-Abschluss, der wegen der Bachelor-Reform eigentlich längst abgeschafft sei, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in einem veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 14 B 1344/11). Die Hochschule muss den Kläger vorläufig zur Diplomarbeit zulassen. Die rechtskräftige Entscheidung soll in einem Hauptsacheverfahren fallen.
Ein Student der Fachhochschule Münster hatte geklagt, als die FH ihn im vergangenen Jahr nicht mehr zur Diplomarbeit in Versorgungs- und Entsorgungstechnik zuließ. Die Anmeldefrist sei wegen des Auslaufens des Diplomstudiengangs am 1. März 2011 verstrichen. Der Student hatte sich erst Ende September 2011 angemeldet und war vor Gericht gezogen.
Der Kläger bekam Recht. Zwar habe der Student seine acht Semester Regelstudienzeit ebenso überzogen wie die vier Semester Karenzzeit und habe ein zusätzliches Semester drangehängt. Dennoch: Gemäß dem Hochschulrahmengesetz "dürfen Hochschulmitglieder wegen ihrer Tätigkeit in der Selbstverwaltung nicht benachteiligt werden", wie es im Beschluss heißt. Der klagende Student hatte rund eineinhalb Jahre im AStA (Allgemeiner Studentenausschuss) als Referent für Ökologie und Verkehr gearbeitet. Später war er dann für rund ein Jahr Mitglied des Senats gewesen.
All dies, so die Richter, "rechtfertigt die Annahme, dass der Antragsteller jedenfalls ein Semester unvermeidbar in seinem Studium zurückgeworfen wurde". Dafür müsse der Student einen Ausgleich erhalten. Daher sei es "überwiegend wahrscheinlich", dass er einen Anspruch auf Zulassung zur Diplomarbeit habe, so das OVG. Nach Zählungen des Statistischen Bundesamts waren in Deutschland im Wintersemester 2010/2011 noch rund 340 000 Menschen für einen der auslaufenden Studiengänge eingeschrieben.
14 Meinungen zu "Asta-Mitglied darf länger zur Uni"
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Harka
Montag, 09.01.2012, 10:59 Uhr @superjany Vorsicht. Die Schreiberlinge hier haben vegessen zu Erwähnen, dass er nur einen vorläufigen Aufschub bekommt. Die erste Instanz lehnt dies im Hauptverfahren ab, die zweite Instanz hat im Eilverfahren dieses Urteil aufgehoben, im Hauptverfahren gibt es aber noch keine zweitinstanzliche Entscheidung. -
superjany
Montag, 09.01.2012, 10:13 Uhr Er hat doch für seine Tätigkeiten 2 Jahre angerechnet bekommen... Ich begreife nicht, wie er dann nochmal Recht bekommen kann... -
Harka
Samstag, 07.01.2012, 10:36 Uhr @pocathund Wie kommst du nur darauf, dass ein ewiger Student mehr Berufserfahrung hat? Der hat nicht mehr studiert als ein Regelstudent, nur hat er sich nicht auf sein Studium konzentriert sondern auf was anderes. Er hat also nicht konsequent an seinem zukünftigen Beruf gearbeitet. Will ich so was in meiner Firma? Einen Typen, der sich lieber politisch betätigt als seine Energie in mein Unternehmen zu stecken? Ich nicht. -
pocathund
Freitag, 06.01.2012, 12:31 Uhr @Harka Sicher werden sich viele schwache Unternehmer davon abgeschreckt fühlen. Gut für ihn, so muss er seine Fähigkeiten nicht bei unfähigen Cholerikern verschwenden. Aber ich gehe mal von aus, dass der Mann in der Politik bleiben will. Daher ist sein politisches Engagement super und wird ihm viele Türen öffnen. Aber nen Schnellschuss ohne Berufserfahrung will auch keiner. Das zeigt die lange Arbeitslosenzeit vieler Studenten nach dem Studium. Solange du jedoch nen roten Faden in deinem Lebenslauf hast, ist, sich Zeit zu lassen, die bessere Lösung. -
Harka
Freitag, 06.01.2012, 12:05 Uhr @pocathund Da liegst du komplett falsch. Der neue Arbeitgeber wird sich fragen warum das so lange gedauert hat. Der Student hat sich politisch arrangiert - das törnt jede Arbeitgeber ab. -
Harka
Freitag, 06.01.2012, 12:02 Uhr @Olga Weil ich den Fall kenne. Das Urteil der ersten Instanz wurde bereits vor Monaten veröffentlicht. -
pocathund
Freitag, 06.01.2012, 11:47 Uhr Ich finds voll in Ordnung. Immerhin hat er sich von seinen 13 Semestern 5 Semester lang politisch organisiert. Die Unis können froh sein, dass se sone Leute haben, dass die ständig überforderte, meißt unfähige Prüfungsberatung entlastet wird und es freundliche Jugendliche gibt, die Studenten durch das ganze bürokratische Wirrwarr helfen und sogar rechtlich beraten können. Der Staat kann froh sein, dass es auch noch Studenten gibt, die sich Zeit lassen und auch genug Praxiserfahrung sammeln, um im Berufsleben was bieten zu können. Dieser Student kann sich auf jeden Fall mit einem sehr interessanten Portfolio bewerben und braucht keine Angst vor jahrelanger Arbeitslosigkeit zu haben. Endlich mal nen vernünftiger Beschluss zum Studium in Deutschland.
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