Was sich auf den Straßen ändert
So wird beispielsweise der Schilderwald gelichtet. Es werden aber auch vier neue Verkehrszeichen eingeführt. Zwei davon markieren Beginn und Ende einer "Parkraumbewirtschaftungszone", in der nur mit gültigem Parkschein oder mit Parkscheibe geparkt werden darf. Ist eine Sackgasse für Fußgänger und Fahrräder durchlässig, wird dies künftig dadurch angezeigt, dass auf dem Sackgassen-Schild über dem roten Querbalken Fußgänger und Fahrrad in einem blauen Kreis abgebildet sind.
Dass Skaten auf Fahrbahnen, Seitenstreifen oder Radwegen zugelassen wird, zeigt ein neues Viereckszeichen mit der Aufschrift "frei". Ersatzlos gestrichen wird zum Beispiel der "Beschrankte Bahnübergang". Folgende Schilder sollen nur noch bei besonderen Gefahren eingesetzt werden: Steinschlag, Schnee und Eisglätte, Bewegliche Brücke, Ufer, Fußgängerüberweg und Flugbetrieb.
Außerdem sollen in Zukunft Radfahrer mehr Rechte im Straßenverkehr bekommen. Unter anderem wird das Befahren von Einbahnstraßen in beiden Richtungen erlaubt. Außerdem sind Radfahrstreifen auf den Fahrbahnen künftig den traditionellen Radweg gleichgestellt. Für Radler auf Radfahrstreifen oder Radwegen gilt ab jetzt: Sie müssen sich, sofern keine eigene Radfahrerampel vorhanden ist, nicht mehr nach den Fußgängerampeln richten, sondern nach der Grünphase der Autoampeln.
1 Meinungen zu "Was sich auf den Straßen ändert"
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hannibalWIX
Samstag, 14.11.2009, 14:57 Uhr Entgegen kommende Radfahrer in Einbahnstraßen das hat uns noch gefehlt.
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