Oft merken wir von unserer Autoversicherung nicht viel – bis es dann doch einmal zum Unfall kommt. Egal ob selbst- oder fremdverschuldet: Schnell stellt sich die Frage, wer denn nun die Reparaturkosten zahlt oder wie man an sein Geld kommt. Elke Weidenbach, Rechtsanwältin und Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen, erklärt, wie man in einem Schadensfall vorgehen sollte.

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Wie geht man generell bei einem Schadensfall vor?

Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer informiert man den gegnerischen Versicherer telefonisch und füllt dann das übersandte Schadensformular des Versicherers aus. Dabei kann der polizeiliche Unfallbericht beigefügt werden. Hat man keine Angaben zu dem gegnerischen Versicherer, kann man beim Zentralruf der deutschen Autoversicherer unter 0800 / 25 026 00 nachfragen. Vorsorglich kann man seinen eigenen Versicherer ebenfalls informieren.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall muss man die eigene Versicherung über das Unfallgeschehen informieren und ihr das Schadensformular ausgefüllt übersenden. Wichtig: Die Schadensmeldung muss innerhalb einer Woche erfolgen – bei schweren oder tödlichen Personenschäden sogar innerhalb eines Tages.

Wie komme ich an das Geld, wenn die Versicherung des Unfallverursachers zahlen muss?

Man kann die Forderung beim Versicherer geltend machen, in manchen Fällen ist auch die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll. Bei der Werkstatt kann man eine Abtretungserklärung unterschreiben – dann wickelt die Werkstatt direkt alles mit dem Versicherer ab.

Wann ist es bei Schäden günstig selbst zu zahlen, wann sollte lieber die Versicherung die Rechnungen begleichen?

Bei einer geringen Höhe eines Kfz-Schadens, den man bei einem anderen verursacht hat, lohnt es sich, den Schaden selbst zu übernehmen. Denn dann erfolgt keine Höherstufung im Versicherungsvertrag. Je nach Versicherungsbedingungen, häufig innerhalb von sechs Monaten, kann die Höherstufung gegen Zahlung der Schadenersatzleistung auch nachträglich noch vermieden werden – selbst wenn der Versicherer den Schaden bereits reguliert hat.

Sollte ich bei einem Unfall immer die Polizei hinzuziehen?

Die Polizei sollte insbesondere in folgenden Fällen gerufen werden: Bei Personenschäden, bei einem hohen Sachschaden, der vermutlich 500 Euro übersteigt, und wenn die Schuldfrage ungeklärt ist. Bei einer Kollision mit einem Wild muss man ebenfalls die Polizei oder das Forstamt informieren.

Befindet sich der Unfallgegner nicht an der Unfallstelle, muss man dort warten! Nach angemessener Wartezeit (von Gerichten werden etwa 30 Minuten als angemessen angesehen) kann man den Unfallort verlassen, wenn man dort Name und Anschrift hinterlässt und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich die Unfallbeteiligung meldet.

Wie gehe ich vor, wenn keine Polizei hinzugezogen wird?

Man sollte Fotos machen, die Personalien des Gegners und weitere Angaben festhalten. Verschiedene Automobilclubs bieten hier beispielsweise einen Unfallbericht an, den man vorsichtshalber im Auto liegen haben sollte.

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