Immer wieder kommt es in Freizeitparks weltweit zu tragischen Zwischenfällen. Jüngst hatte eine Achterbahn in Australien mitten in ihrer 85 km/h schnellen Fahrt einen Defekt. Der Vorfall ging noch verhältnismäßig glimflich aus, in anderen Fällen ist es auch schon zu Toten gekommen.. Solche Ereignisse lösen unweigerlich Debatten über die Sicherheit von Fahrgeschäften und Attraktionen aus. Wir haben nachgefragt, wie es um die Sicherheit in deutschen Vergnügungsparks steht.

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Sicherheit wird hierzulande groß geschrieben

"Das Sicherheitsniveau von Fahrgeschäften und Freizeitparks in Deutschland ist hoch. Das liegt zum einen an den gesetzlichen Vorgaben, zum anderem am Verantwortungsbewusstsein von Anlagenherstellern, Betreibern und Prüfern", sagt Dr. Thomas Oberst vom TÜV Süd im Gespräch mit unserer Redaktion. Hierbei gelten dieselben Ansprüche für Freizeitsparks wie auch für sogenannte fliegende Bauten, wie man sie auf Volksfesten findet.

Um zu gewährleisten, dass die Sicherheit von Fahrgeschäften und Achterbahnen auf Oktoberfest, Hamburger Dom & Co. derer in Vergnügungsparks entspricht, unterzieht der TÜV die Attraktionen einer Erstprüfung und schließlich regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen. In diesen werden der Erhaltungszustand und die Betriebssicherheit der Fahrgeschäfte beurteilt - und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern auch im Praxistest.

Worauf wird beim Sicherheits-Check geachtet?

Bevor ein Fahrgeschäft in Deutschland überhaupt in Betrieb genommen werden darf, muss es eine Erstprüfung durch den TÜV bestehen. Hierbei werden zunächst Konstruktionszeichnungen und statische Berechnungen überprüft, schließlich könnte bereits bei der Konzeption einer Attraktion ein Sicherheitsrisiko entstanden sein. Danach finden Kontrollen der Fertigung und gegebenenfalls Versuche an einzelnen Bauteilen statt und zuletzt ein Test der gesamten Anlage. "Insgesamt gibt es bei solchen Erstabnahmen eine Vielzahl von Funktionsprüfungen und Erprobungen, beispielsweise Tests von Bremsen und Sicherheitseinrichtungen", sagt Thomas Oberst.

Ist diese erste Hürde geschafft, kann das Fahrgeschäft seinen Betrieb aufnehmen. Wann die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen durch den TÜV stattfinden, hängt laut Oberst von der Art der Attraktion ab: "Die Prüfintervalle und Prüfinhalte sind durch die EN 13814 vorgegeben. Bei großen und komplexen Anlagen wie Loopingbahnen handelt es sich beispielsweise um jährliche Prüfungen. Bei langsam drehenden Kinderkarussellen erfolgt die Prüfung alle drei Jahre." Unabhängig davon ließen Betreiber von Vergnügungsparks alle Anlagen aber ohnehin jährlich prüfen, in der Regel vor dem Saisonstart, so Oberst.

Der TÜV ist allerdings nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Gerätschaften zuständig. Diese darf nicht mit der Wartung der Anlagen nach den Vorgaben des Herstellers verwechselt werden. Hierfür sind die Hersteller selbst oder die Betreiber der Fahrgeschäfte zuständig, die ein unabhängiges Prüfunternehmen mit der Inspektion der Anlage beauftragen müssen. Eine feste Regel, wie oft eine solche Wartung stattfindet, gibt es also nicht.

Wie gefährlich sind Prototypen?

Doch was ist mit den spektakulären Neuheiten, also den Fahrgeschäften, die ganz neu auf den Markt gekommen sind? Die Hersteller wollen die Begeisterung der Achterbahnfans mit immer schnelleren und längeren Fahrgeschäften schüren – und stellen dabei immer wieder neue Weltrekorde auf. Stellen Prototypen daher ein größeres Sicherheitsrisiko für die Fahrgäste dar?

"Wir können auf 235 Jahre Erfahrung im Bau von Fahrgeschäften zurückgreifen", beruhigt auf Nachfrage unserer Redaktion Jakob Wahl, Referent der Geschäftsführung von Deutschlands größtem Freizeitpark, dem Europa-Park in Rust. Hier werden die Attraktionen sogar täglich durch das Bedienpersonal und Fachtechniker kontrolliert. Der von der Familie Mack geführte Park fungiert quasi als Schaufenster für die Firma Mack Rides, die Freizeitparks weltweit mit Attraktionen und Fahrgeschäften beliefert. In diesen, etwa in den USA oder auch Australien, gelten dem TÜV zufolge übrigens zwar oftmals andere Normen als in Deutschland, die Vorgaben hinsichtlich Sicherheit seien deshalb aber nicht weniger streng.

Nicht selten ist der Besucher das Risiko

Die Gefahr für Unfälle, egal in welchem Ausmaß, bestehe meist nicht aufgrund von Sicherheitsmängeln bei den Fahrgeschäften selbst, sondern werde oftmals von den Parkbesuchern verursacht, sagt Jakob Wahl. Dies bestätigt auch Thomas Obersts Kollegin Heidi Atzler vom TÜV Süd gegenüber "n-tv.de": "Die meisten Unfälle passieren aus Verhaltensfehlern."

Die wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen vor einer Fahrt trifft der Besucher daher selbst: Sind bei einigen Anlagen ein Mindestalter und eine Mindest- oder Maximalgröße angeben, sollte man diese durchaus ernst nehmen. Steht an einer Attraktion ein Testsitz, können Besucher ausprobieren, ob der Sicherheitsbügel richtig schließt, Arme und Beine genug Platz haben. Ebenso finden sich in Vergnügungsparks hierzulande an allen Fahrgeschäften Hinweise, welche Personengruppen eine Attraktion auf keinen Fall nutzen dürfen. Schwangere gehören hier meist ebenso dazu wie körperlich behinderte Menschen, alkoholisierte Personen und Menschen mit Gesundheitsbeschwerden.

Wer im Wissen um ein Herzleiden oder mit Rückenbeschwerden in ein Fahrgeschäft steigt, gefährdet sich selbst und im schlimmsten Fall auch andere Insassen. Selbiges gilt, wenn Parkbesucher sich während der Fahrt fehlverhalten, etwa aufstehen, sich herauslehnen oder lose Gegenstände mit sich führen. "Von einem technischen Aspekt her gesehen, gehören Fahrgeschäfte zu den sichersten Fortbewegungsmitteln", sagt Jakob Wahl – stets vorausgesetzt, dass sich Sicherheitsbeauftragte und Parkbesucher an die entsprechenden Regeln und Vorgaben halten.

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