Der angekündigte Warnstreik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) wird voraussichtlich zu erheblichen Beeinträchtigungen im Bahnverkehr führen. Obwohl die Deutsche Bahn einen Notfahrplan für den Fernverkehr vorbereitet hat, werden aufgrund des Streiks wahrscheinlich viele Verbindungen gestrichen. Wo sich betroffene Reisende informieren können.

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Aufgrund des angekündigten Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), der von Mittwoch (15.11.), 22:00 Uhr, bis Donnerstag (16.11.), 18:00 Uhr, dauern soll, ruft die Deutsche Bahn auf, Zugreisen wenn möglich zu verschieben. Das Angebot sei im Streikzeitraum stark reduziert, eine Mitfahrt könne nicht garantiert werden.

Fahrgäste, die ihre Reise dennoch antreten wollen, haben unter der Telefonnummer (08000) 99 66 33 und auf der Internetseite der Bahn die Möglichkeit, sich aktuell zu informieren. Weitere Antworten auf wichtige Fragen.

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Was, wenn der Zug ausfällt?

Wenn der Zug nicht fährt oder wenn absehbar ist, dass er mit mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielort ankommen wird, besteht die Möglichkeit, den Preis für das Ticket zurückzufordern. Alternativ kann man auch zu einem späteren Zeitpunkt reisen und dabei eine andere, vergleichbare Verbindung zum Zielort wählen.

Es wird grundsätzlich empfohlen, dass betroffene Reisende in solchen Fällen die aktuellen Informationen des Unternehmens lesen. Zum Beispiel hatten Reisende, die am Mittwochabend reisen wollten, dieses Mal die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen und mit einem früheren Zug zu fahren. Tatsächlich handelt es sich hierbei um Kulanz seitens der Bahn und ist nicht in den gesetzlichen Fahrgastrechten festgehalten.

Dasselbe gilt für das Angebot der DB, wonach Fahrkarten für Mittwoch und Donnerstag für eine spätere Verbindung verwendet werden können. Dabei spielt keine Rolle, ob die eigene Verbindung tatsächlich vom Warnstreik betroffen ist oder nicht.

Was, wenn der Zug nicht weiterfährt?

Wenn man unterwegs strandet, hat man Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von über einer Stunde oder Zugausfällen.

Sollte die Fahrt an einem Tag gar nicht mehr fortgesetzt werden, muss das Bahnunternehmen eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer "anderweitigen Unterkunft" (gemäß EU-Regeln) und den Transfer dorthin organisieren.

Reisende, die eigenständig ein Hotelzimmer buchen möchten, sollten im Vorfeld mit der Bahn klären, dass eine Fortsetzung der Reise nicht möglich ist und sie keine Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft erhalten.

Eine umfassende Zusammenstellung der Rechte von Bahnreisenden im Nah- und Fernverkehr, einschließlich Informationen zur eigenständigen Organisation der Weiterreise in bestimmten Situationen, findet man auf der Internetseite der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr .

Wie beantrage ich bei Verspätung Entschädigung?

Entschädigungen erhält man auch bei Warnstreiks. Wenn der Zug das Ziel mit einer Verspätung von über einer Stunde erreicht, können 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangt werden. Bei einer Verspätung von über zwei Stunden gibt es 50 Prozent zurück.

Wichtig: Sollte man einen gebuchten Flug wegen eines ausgefallenen Zugs verpassen, dann haftet die Bahn nicht für eventuelle Kosten. Umgehen können dies Reisende, die sogenannte "Rail&Fly"-Tickets über die Airline gebucht haben, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aufklärt. Die Fahrt zum Flughafen sei dann Teil der Flugbuchung und die Fluggesellschaft müsse eine Ersatzbeförderung organisieren. (dpa/tar)

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