Manche Putzmittel sind sehr effizient, aber auch sehr aggressiv. Verschlucken oder Hautkontakt kann schlimme Folgen haben. Wie Sie im Giftnotfall bei Kindern und sich selbst richtig reagieren.

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Wenn Kinder Reinigungsmittel oder andere gefährliche Stoffe verschlucken, sollten Eltern zunächst Ruhe bewahren und sich an die zuständige Giftnotrufzentrale wenden. Eine Aufstellung der entsprechenden Anlaufstellen findet man online beim Bundesministerium für Verbraucherschutz. Den Notruf 112 zu wählen, falls eine lebensbedrohliche Situation schon eingetreten ist, empfiehlt der Malteser Hilfsdienst (MHD).

Eine nützliche Information findet sich auf vielen Verpackungen: der Rezepturidentifikator. Dieser besteht stets aus den Buchstaben "UFI" gefolgt von einer Kombination aus Zahlen und Buchstaben, wie das Forum Waschen erklärt. Diese Angabe sowie Gefahrenhinweise und der genaue Produktname können den Fachleuten wichtige Hinweise geben.

Keine Milch für vergiftete Kinder

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt auf kindergesundheit-info.de, dass Eltern vermeiden sollten, ihren Kindern im Ernstfall Milch zu trinken zu geben. Flüssigkeit hilft zwar häufig, um Vergiftungen zu verdünnen, aber Milch kann in vielen Fällen zur Folge haben, dass die Giftaufnahme durch den Darm sogar beschleunigt wird.

Es empfiehlt sich, dass das Kind Wasser in kleinen Schlucken trinkt. Von großer Bedeutung ist dabei, dass Eltern niemals bewusstlosen Kindern Flüssigkeit verabreichen sollten. Zusätzlich sollten Erziehungsberechtigte keinesfalls versuchen, ihr Kind dazu zu bringen, sich zu übergeben. Eine solche Handlung kann Verätzungen verursachen, da das Kind erneut mit der Substanz in Kontakt kommt.

Giftstoffe: So reagieren bei Kontakt

Nicht bloß Kinder, sondern auch Erwachsene können in Berührung mit toxischen Substanzen kommen. Falls es sich um eine Berührung mit der Haut oder den Augen handelt, ist es von Bedeutung, das Gift durch Zugabe von Wasser zu verdünnen.

Egal, ob es sich um die Haut oder die Augen handelt, der MHD rät, die betroffene Stelle gründlich unter fließendem Wasser zu spülen – für mindestens zehn bis 15 Minuten. Sollte die Kleidung ebenfalls in Kontakt mit der Substanz gekommen sein, empfiehlt es sich, diese unverzüglich auszuziehen. Dabei sollte man Handschuhe tragen. Falls die Augen betroffen sind, rät die BZgA dazu, nach dem Ausspülen umgehend einen Augenarzt aufzusuchen.

Wenn jemand mit einem schädlichen Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel in Kontakt gekommen ist, empfehlen die Malteser, auf einen Rettungsdienst zu warten, sofern keine weiteren Anweisungen von der Giftrufzentrale vorliegen. Es besteht nämlich das Risiko, sich selbst in Gefahr zu bringen, wenn man versucht, den Betroffenen zu beatmen.

Wenn jemand schädliche Dämpfe eingeatmet hat, empfiehlt die BZgA unverzüglich für frische Luft zu sorgen. Das bedeutet, dass Fenster und Türen geöffnet werden sollten und betroffene Personen, wenn möglich, ins Freie gebracht werden sollten.

Putzmittel sicher aufbewahren

Grundsätzlich gehören Putzmittel weggesperrt, damit sie nicht in falsche Hände geraten. Das ist gerade dann wichtig, wenn Kinder oder Personen mit Demenz im Haushalt leben. Laut der Berliner Charité besteht bei Kleinkindern ein erhöhtes Risiko einer Vergiftung, da sie ihre Umgebung zeitweise über den Mund erkunden.

Das Forum Waschen gibt zu bedenken, dass es unbedingt vermieden werden sollte, Reinigungsmittel oder andere chemische Substanzen in Trinkflaschen oder andere nicht gekennzeichnete Behälter umzufüllen. Dies kann zu Verwechslungen und dadurch zu Vergiftungen führen. (dpa/mak)

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