• Im März ist der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner gestiegen.
  • In einem Jahr können so Mehrkosten von bis zu 150 Euro auftreten.
  • Betroffene können jedoch mehr als die Hälfte sparen - wir erklären, wie.

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Für viele gesetzlich Krankenversicherte hat sich zum 1. Januar 2023 der Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse geändert. Er liegt zwischen 0,90 und 1,80 Prozent. Seit März bis einschließlich Februar 2024 gelten die neuen Sätze nun auch für Rentnerinnen und Rentner.

Über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags werden Betroffene laut Deutscher Rentenversicherung mit dem Kontoauszug ihrer Bank informiert.

In den alten Bundesländern müssen Ruheständler mit einer Standardrente (1.620,90 Euro) innerhalb eines Jahres mit bis zu 49 Euro höheren Abzügen für die Krankenversicherung rechnen, in den neuen Bundesländern mit einer Standardrente von 1.598,40 Euro sind es bis zu 48 Euro.

Hinzu kommt, dass auch Bezüge wie Witwen- oder Betriebsrente für den Krankenkassenbeitrag herangezogen werden. Des Weiteren ist zum Jahreswechsel die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.987,50 Euro gestiegen. Auf Rentner, deren anrechenbare Bezüge auf dieser Grenze oder darüber liegen, können in den kommenden zwölf Monaten bis zu 150 Euro mehr an Krankenkassenbeitrag zukommen.

Mögliche Einsparungen durch Wechsel der Krankenversicherung

Laut dem Vergleichsportal Verivox ist die Beitragserhöhung ein guter Zeitpunkt, sich die Kosten für die Krankenversicherung genauer anzusehen, erklärt Geschäftsführer Wolfgang Schütz. Nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags hätten Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht. "Auch wer seit mindestens zwölf Monaten beim aktuellen Anbieter ist, kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln."

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Laut Verivox können Seniorinnen und Senioren mit einer Eckrente bis zu 88 Euro (in Westdeutschland) und 86 Euro (in Ostdeutschland) sparen, falls sie von einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,80 Prozent zu einer mit 0,90 Prozent Zusatzbeitragssatz wechseln. Nachteile bei wichtigen Leistungen haben Versicherte durch den Wechsel nicht zu befürchten. 95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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