Das Dickicht an Bankgebühren wird immer unübersichtlicher. Und selbst bei Kontomodellen, die als "kostenlos" angepriesen werden, können Kunden von unerwarteten Gebühren überrascht werden. Wie gewinnt man einen Überblick und welche Kosten sind überhaupt zulässig?

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Dass ein Girokonto nichts kostet, ist schon länger eher die Ausnahme als die Regel. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase ist es für Banken schwieriger, Geld zu verdienen. Das gleichen sie damit aus, dass sie ihre Kunden bei immer mehr Einzelleistungen zur Kasse bitten. Doch nicht alle Gebühren sind erlaubt.

Entgelte für die Bareinzahlung auf ein Konto, Gebühren für einzelne Transaktionen, Kosten für die Benutzung des Kontoauszugsdruckers: Die Kreditinstitute denken sich immer mehr Möglichkeiten aus, um an Girokonten Geld zu verdienen. Auch wenn die einzelnen Positionen nicht wehtun, können sie sich übers Jahr gesehen zu einem größeren Betrag summieren.

Keine einheitliche Regelung

Problematisch für Verbraucher ist es, dass es kein einheitliches Gesetz gibt, das regelt, wie Banken unterschiedliche Leistungen mit Gebühren belegen dürfen. Jeder Kunde ist deshalb darauf angewiesen, sich von seinem Geldinstitut genau erklären zu lassen, welche Kosten mit welchem Kontomodell verbunden sind.

Bei der Auswahl eines Kontos können auch Empfehlungen unabhängiger Stellen wie Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentralen eine Orientierungshilfe sein. Da die Bedürfnisse von Kunden unterschiedlich sind, gibt es jedoch nicht pauschal das ideale Konto für jeden.

Darum sollten Sie sich bewusst machen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind: Legen Sie Wert darauf, eine Filiale in der Nähe aufsuchen zu können oder nutzen Sie das Konto sowieso nur per Online Banking? Sind Sie häufig im Ausland unterwegs und möchten dort preiswert Geld abheben und per Karte bezahlen können? Je nachdem, wie Ihre Gewohnheiten sind, kann ein anderes Modell für Sie sinnvoll sein.

Wofür Banken Gebühren erheben dürfen

Inzwischen ist es schon der Standard, dass Kreditinstitute auch für Girokonten Kontoführungsgebühren erheben. Doch manche Banken haben noch Preismodelle, bei denen diese Grundgebühr wegfällt.

Hier lohnt es sich jedoch, die jeweiligen Bedingungen genau anzusehen: Bei manchen Instituten ist die Kontoführung beispielsweise nur so lange unentgeltlich, wie ein Mindestbetrag regelmäßig auf dem Konto eingeht.

Wenn ein Konto als "kostenlos" beworben wird, ist damit meist gemeint, dass keine Kontoführungsgebühr erhoben wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass andere Leistungen ebenfalls unentgeltlich sind. Beim Vergleich unterschiedlicher Modelle lohnt es sich, auszurechnen, welches Konto aufs Jahr gesehen in Summe am günstigsten ist.

Ein häufiger Kostenfaktor sind die Girocard und die Kreditkarte. Während die damals noch "EC-Karte" genannte Girocard noch vor einigen Jahren in der Regel kostenlos zu jedem Girokonto dazugehörte, erheben Banken immer häufiger Jahresgebühren dafür.

Eine Kreditkarte erhalten Kunden noch seltener gebührenfrei. Die Jahresgebühr dafür kann bis zu 600 Euro betragen. Kunden sollten sich hier bei ihrer Bank genau informieren. Die Gebühren legt nämlich das eigene Kreditinstitut fest und nicht etwa die Kreditkartengesellschaft wie Visa, Mastercard oder American Express.

Überweisungsgebühren sind ebenfalls keine Seltenheit mehr. Wer Überweisungen per Papierbeleg vornimmt, muss teilweise ziemlich tief in die Tasche greifen. 2,50 Euro kann der Vorgang oft kosten. Bei vier Überweisungen im Monat käme man somit schon auf 10 Euro. Es kommt zwar seltener vor, aber bei manchen Instituten kostet selbst die Überweisung per Online Banking jedes Mal Geld.

Das Geldabheben ist in vielen Fällen ebenfalls mit Kosten verbunden. Dass für die Nutzung eines institutsfremden Geldautomaten Gebühren anfallen, ist den meisten bekannt. Einige Banken verlangen jedoch sogar Entgelte von ihren eigenen Kunden für die Nutzung ihrer Geldautomaten. In manchen Kontomodellen ist nur eine bestimmte Anzahl an Abhebevorgängen pro Monat kostenlos.

Jüngst hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Schaltergebühren für Aufsehen gesorgt. Demnach ist es Banken grundsätzlich gestattet, Entgelte dafür zu erheben, wenn Kunden am Schalter Geld abheben oder einzahlen.

Verbraucherschützer sehen das Urteil kritisch. Gerade ältere Menschen kommen mit Geldautomaten nicht immer zurecht. Zumindest eine gewisse Anzahl an Vorgängen pro Monat sollte kostenfrei bleiben, betont beispielsweise die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Was ist unzulässig?

Unabhängig von eventuellen Überweisungsgebühren haben in der Vergangenheit viele Banken auch zusätzliche Entgelte für den Versand von SMS-TANs erhoben. Der Bundesgerichtshof hat dem jedoch mit einem Urteil im Jahr 2017 einen Riegel vorgeschoben. Banken dürfen demnach nicht für jede einzelne SMS eine Gebühr verlangen.

Eine Kartensperrung bei Verlust oder Missbrauch muss immer kostenlos erfolgen. Auch für die Ersatzkarte darf die Bank nach einer Sperrung keine Gebühren verlangen.

Für eine Kontokündigung darf der Kunde nicht zur Kasse gebeten werden. Die Bearbeitung muss das Kreditinstitut kostenfrei durchführen. Die Übertragung eines Restguthabens auf ein neues Konto darf ebenfalls keine Kosten für den Kunden verursachen.

Für Benachrichtigungen bei mangelnder Deckung dürfen Banken und Sparkassen nicht mehr verlangen, als die tatsächlichen Kosten, die dem Institut entstanden sind. Der Bundesgerichtshof urteilte im Jahr 2017, dass eine pauschale Gebühr von 5 Euro pro Mitteilung über abgelehnte Lastschriften, Überweisungen oder Einzugsermächtigungen zu hoch ist.

Bei einer Kontoüberziehung dürfen Kreditinstitute lediglich den vereinbarten Zins verlangen, nicht jedoch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr. Strafgebühren für Überweisungen von einem bereits überzogenen Konto sind ebenfalls unzulässig.

Verwendete Quellen:

  • www.verbraucherzentrale.de: "Verbraucherzentrale Bundesverband: Nicht alle Gebühren beim Girokonto sind zulässig"
  • www.test.de: "Stiftung Warentest: Wo das Girokonto günstig ist - und sicher"
  • www.verbraucherzentrale.nrw: "Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Stichprobe bei 15 Geldinstituten: Berappen trotz Gratis-Girokonto"
  • www.bmjv.de: "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Basiskonto"
  • "Bundesfinanzministerum: Fragen und Antworten zum Zahlungskontengesetz/Basiskonto"
  • www.finanztip.de: "Finanztip Verbraucherinformation: Nicht jede Gebühr beim Girokonto ist erlaubt"
  • www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de "Verbraucherzentrale Niedersachsen: Bankentgelte beim Girokonto"
  • www.verbraucherzentrale-bayern.de: "Verbraucherzentrale Bayern: Was kostet mein Girokonto eigentlich genau?"
  • www.verbraucherzentrale-brandenburg.de: "Verbraucherzentrale Brandenburg: Bargeld am Schalter abheben darf extra kosten"
  • www.verbraucherzentrale.de: "Verbraucherzentrale Bundesverband: Was tun, wenn das Konto teurer wird?"
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