Wer mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, der sollte prüfen, ob das Rad auch verkehrstauglich ist. Denn sollte es bei einer Kontrolle Mängel aufweisen, drohen Bußgelder oder sogar ein Punkt in Flensburg. Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Kosten anfallen, wenn Ihr Fahrrad nicht die Vorschriften erfüllt.

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Es wird wieder wärmer und statt Auto, U-Bahn oder Bus, schwingt man sich auf das Fahrrad, um von A nach B zu kommen. Doch ist der Drahtesel überhaupt ordnungsgemäß ausgestattet?

Wenn Sie kontrolliert werden und Ihr Fahrrad die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, nicht erfüllt, können Ihnen unterschiedlich hohe Bußgelder drohen. Alle Strafen sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Handelt es sich um einen einfachen Verstoß, werden Sie mit einem Bußgeld zwischen 15 und 20 Euro belastet. Dieses wird höher, wenn Sie andere Menschen mit den Mängeln an Ihrem Rad gefährdet haben.

Noch tiefer müssen Sie in die Tasche greifen, wenn ein Unfall folgt oder eine Sachbeschädigung passiert. Die höchste Strafe für ein nicht ordnungsgemäß ausgestattetes Fahrrad ist ein Punkt in Flensburg. Erfahren Sie im Folgenden genau, worauf Sie achten müssen und wie hoch die Bußgelder bei den jeweiligen Mängeln sind.

Fahrrad verkehrstauglich? Bremsen und Klingel sind nicht optional

Ihr Fahrrad muss über "zwei voneinander unabhängige Bremsen" verfügen, legt das StVZO fest, davon befindet sich eine am Hinter- und eine am Vorderrad. Selbstverständlich müssen beide Bremsen auch intakt und einsatzbereit sein. Sogenannte Fixie-Räder, die über eine feste Nabe und daher meist nicht über eine Bremse verfügen, sind im Verkehr nicht zulässig.

Auch die Klingel ist keineswegs ein reines Accessoire am Lenker, sondern gehört zur notwendigen Ausstattung des Fahrrades. Doch damit noch nicht genug: Es muss sich um eine helltönende Klingel handeln. Wenn die Bremsen oder die Klingel defekt oder gar nicht vorhanden sind, dann fällt bei einer Kontrolle ein einfaches Bußgeld von 15 Euro an.

Die richtige Beleuchtung am Rad

Komplizierter wird es bei der Beleuchtung, denn mit zwei Lampen ist es noch nicht getan. Auch zahlreiche Reflektoren sind Pflicht.

Ein weißes Licht strahlt nach vorne, ein rotes Rücklicht müssen Sie hinten an Ihrem Fahrrad installieren. Seit 2013 besteht keine Dynamopflicht mehr, Sie können daher auch eine Batterie- oder Akkubetriebene Lampe zur Beleuchtung Ihres Rades nutzen. Aber aufgepasst: Diese muss mindestens drei Watt und eine Nennspannung von sechs Volt haben.

Die Leuchtmittel dürfen zwar abnehmbar sein, müssen aber bei Dämmerung, schlechten Sichtverhältnissen oder Dunkelheit unbedingt montiert und eingeschaltet werden. Auch verrutschen dürfen Sie nicht, achten Sie also auf eine ordnungsgemäße Montage. Blinkende Scheinwerfer sind weder hinten noch vorne erlaubt.

Welche Reflektoren braucht das Fahrrad?

Ein Bußgeld droht auch, wenn Ihr Fahrrad nicht die ordnungsgemäßen Reflektoren aufweist. An den beiden Rädern müssen jeweils zwei "Katzenaugen" an den Speichen montiert sein oder aber der Reifen muss einen durchgehenden Reflexstreifen besitzen.

Ein weißer Reflektor muss vorne angebracht sein oder er ist im Vorderlicht integriert. Genauso verhält es sich hinten mit einem roten Reflektor, mit einem Z gekennzeichneten Reflektor: Auch dieser darf in das rote Rücklicht eingebaut sein. Ein weiterer roter Rückstrahler war lange Pflicht, ist aber laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club "adfc" nur noch optional.

Welches Bußgeld droht, wenn die Beleuchtung fehlt?

Fahren Sie auf einem Fahrrad, bei dem die Lichter und Reflektoren fehlen oder defekt sind, müssen Sie bei einer Kontrolle 20 Euro zahlen. Gefährden Sie durch eine nicht funktionstüchtige oder fehlende Beleuchtung den Straßenverkehr oder andere Teilnehmer sind Sie sogar um 25 Euro ärmer. Sollte aufgrund der Mängel auch noch ein Unfall passieren oder eine Sachbeschädigung vorfallen, kostet Sie das schon 35 Euro.

Die gleichen Strafen gelten übrigens, wenn Sie zwar ordnungsgemäß die Beleuchtung an Ihrem Fahrrad installiert haben, diese aber nicht benutzt wird oder aufgrund von Verschmutzung nicht richtig sichtbar ist.

Wann bekommt man einen Punkt in Flensburg?

Für Beleuchtung, Bremsen und Klingel zahlt man unterschiedlich hohe Strafen, doch es kann auch vorkommen, dass Sie bis zu 80 Euro zahlen müssen und sogar einen Punkt in Flensburg bekommen. Das ist der Fall, sollte Ihr Fahrrad nicht vorschriftsgemäß ausgestattet sein und zwar in dem Maße, dass es die Verkehrssicherheit maßgeblich beeinträchtigt. Weißt Ihr Fahrrad also nicht nur die vorher genannten Mängel auf, sondern die Lenkung funktioniert beispielsweise nicht richtig oder die Pedale sind locker, kann das teuer werden.

Wie vermeide ich Mängel am Rad?

Mängel lassen sich am besten vermeiden, indem Sie Ihr Fahrrad regelmäßig selbst kontrollieren. Dabei hilft Ihnen diese Checkliste:

  • weißes Vorderlicht
  • weißer Rückstrahler vorne
  • rotes Rücklicht
  • roter Rückstrahler hinten
  • Reflektoren an beiden Rädern
  • Reflektoren an den Pedalen, die nach vorne und nach hinten strahlen
  • zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
  • eine helltönende Klingel

Prüfen Sie vor allem immer wieder, ob Ihre Lichter noch vorschriftsgemäß funktionieren, sodass Sie bei einer möglichen Kontrolle keine böse Überraschung erleben.

Verwendete Quellen:

  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (adfc.de): Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung
  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (adfc.de): Bußgeldkatalog für Radfahrende
  • Kraftfahrt-Bundesamt: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
  • Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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