Intelligentes Spielzeug für Kinder kann diese ausspionieren. Deshalb warnt die Bundesnetzagentur Verbraucher vor dem Kauf solcher Produkte.

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Die Bundesnetzagentur warnt in der Weihnachtszeit vor intelligentem Spielzeug wie sprechenden Puppen oder vernetzten Kuscheltieren. Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet ist, könne zum Spionagegerät werden, erklärte Behördenchef Jochen Homann am Freitag.

Dritte könnten Gespräche des Kindes mithören oder es heimlich beobachten. Solche Gegenstände seien in Deutschland verboten.

Heimlicher Zugriff durch Dritte verboten

Auch Kinderuhren mit Abhörfunktion sind demnach verboten: Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden kann - und über eine Abhörfunktion, wie die Netzagentur warnte.

Sie ließen sich dadurch unbemerkt vom Träger und dessen Gesprächspartnern mit einem Handy verbinden und ermöglichten somit ein Mithören.

Die Behörde warnte allgemein vor vernetzten Alltagsgegenständen, die die Privatsphäre verletzen können - wie Staubsaugerroboter mit Kamera oder intelligente Lautsprecher.

Verbraucher sollten beim Kauf darauf achten, ob das Produkt eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon hat oder ob Bild- oder Audiodateien kabellos an den Hersteller übertragen werden können.

Sollten Dritte heimlich von extern auf ein Gerät zugreifen können, sei das Gerät verboten. (afp/thp)

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