• Wer Kindergeld beantragt, sollte unbedingt darauf achten, das ausschließlich bei offiziellen Stellen zu tun.
  • Immer mehr Betrüger zocken Eltern ab, indem sie vorgeben, sich als Dienstleister um alle Antrags-Formalitäten zu kümmern.

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Katja F. ärgert sich. Nicht zuletzt über sich selbst. Die junge Mutter, die mit ihrem Mann und zwei kleinen Kindern in Bayern lebt, ist einem Betrüger auf den Leim gegangen. Ein Unternehmen hatte online dafür geworben, für Familien sämtliche Formalitäten rund um die Beantragung von Kindergeld zu übernehmen. Gegen ein Entgelt. Katja F. ließ sich locken.

Ein formwirksamer Antrag auf Kindergeld in ihrem Namen ist bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (FamKa BA) aber nie eingegangen. Und trotzdem ist sie knapp 30 Euro los. Was ist passiert?

Dienstleister verspricht, sich um den Papierkram zu kümmern

"Nach der Geburt meines zweiten Kindes war das Thema Kindergeld bei uns zunächst irgendwie untergegangen", erzählt sie. Sechs Monate ab dem Tag der Geburt des Kindes ist fürs Antragstellen Zeit. Kurz vor Ablauf der Frist fiel Katja F. siedend heiß ein, dass sie die Sache in Angriff nehmen sollte. Sie setzte sich an den PC, gab im Netz die Suchbegriffe "Kindergeld beantragen" ein – und stieß auf besagten Anbieter.

"Ich wollte, dass es schnell geht, weil ich so knapp mit der Zeit war und vertraute daher dem Anbieter, der versprach, alles zügig für mich zu regeln". Sie gab ihre Daten weiter, überwies das geforderte Entgelt. Die Website des Anbieters machte einen guten Eindruck.

Einfaches Formular statt kompliziertem Antrag

"Kein Behördendeutsch, kein Papierkram", wird dort sinngemäß geworben. Stattdessen sollen Kindergeld-Berechtigte ein "einfaches Formular" online ausfüllen – den eigentlichen Antrag erstelle dann der Anbieter "mit allem, was dazu gehört".

Der Anbieter weist auch darauf hin, dass man bei der BA selbst einen Gratis-Antrag stellen kann, dies aber Zeit und Nerven kostet. "Hier wird bewusst mit der Unsicherheit von Leuten gespielt", sagt Marco Lemme, Fachbereichsleiter Kindergeld bei der Familienkasse in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg.

Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein

Katja F. bearbeitete den "einfachen Antrag" des kommerziellen Anbieters und unterschrieb mit der Computermaus. Schon da war der Antrag ungültig. Denn rechtlich ist das nicht erlaubt. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden.

Der Antrag kann online ausgefüllt, muss aber dann ausgedruckt, mit einem Stift unterschrieben und per Post an die Familienkasse der BA geschickt werden. "Ohne eine eigenhändige Unterschrift der Mutter, des Vaters beziehungsweise von beiden Elternteilen ist der Antrag auf Kindergeld per se formunwirksam", stellt FamKa-Experte Lemme klar.

Antrag auf Kindergeld direkt bei Familienkasse beantragen

Katja F. beschlich unmittelbar, nachdem sie den Antrag an den Anbieter abgeschickt hatte, ein seltsames Gefühl. Kurzerhand reichte sie einen zweiten Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Als sie dann direkt bei der Familienkasse anrief, um sich zu erkundigen, ob alles angekommen sei, bestätigte sich das, was sie schon ahnte: Der Antrag, den der Anbieter für sie ausfüllen wollte, lag nicht vor.

Ein Einzelfall ist das nicht, was der jungen Frau widerfuhr. Die FamKa geht davon aus, dass es vier kommerzielle Internetanbieter gibt, die Kindergeldberechtigten gegen ein Entgelt die Abwicklung ihres Kindergeldantrags anbieten. Zehntausende Mütter oder Väter gehen nach Schätzungen der Familienkasse der BA darauf ein. In vielen, aber nicht in allen, Fällen landeten die von den Anbietern erstellten Anträge auch bei der FamKa. Aber sie können oft nicht bewilligt werden.

Anbieter leiten oftmals die falschen Infos weiter

Das liegt nicht nur daran, dass unter dem eigentlichen Antrag die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin fehlt. "Oft entsprechen die von den Anbietern benutzten Formulare auch nicht mehr dem aktuellen Stand oder sie leiten veraltete Infos weiter", erklärt Lemme.

Ein weiteres Problem: Wer das Angebot eines Anbieters in Anspruch nimmt, gibt ihnen unbekannterweise sehr persönliche Daten weiter. Nicht ausgeschlossen, dass die Anbieter diese Daten irgendwann missbräuchlich nutzen.

Zwar wird auf den jeweiligen Webseiten zumeist darauf hingewiesen, dass die Daten nicht gespeichert, sondern gelöscht würden. "Aber garantiert ist das nicht", so Lemme.

Kostenlose Service-Hotline der Familienkasse nutzen

Was also tun? "Unbedingt wachsam sein, sich vergewissern, dass man tatsächlich auf der richtigen Website ist, wenn man online einen Kindergeldantrag stellen will", so Lemme. Die richtigen Websites sind: www.familienkasse.de, www.arbeitsagentur.de. Denn einige Anbieter hätten sich bei dem Muster auf ihrer Website an dem der Agentur für Arbeit orientiert. Womit sie potenzielle Kunden bewusst in die Irre führen.

Den Kindergeldantrag können Berechtigte auch als Formular herunterladen, sich zuschicken lassen oder bei der Familienkasse vor Ort abholen. Für alle, die mit dem Antrag nicht zurechtkommen oder Fragen haben gibt es eine kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr angerufen werden kann.

Verbraucherschützer kritisieren kommerzielle Anbieter

Das Vorgehen der kommerziellen Anbieter stößt auch bei Verbraucherschützern auf Kritik. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, sagt, ihr sei "diese Abzock-Masche durch Warnungen der Familienkasse bekannt, tatsächlich wenden sich deshalb aber bisher kaum Verbraucher an uns".

Oelmann betont: "Wir gehen davon aus, dass sich Betroffene direkt bei der Familienkasse melden und danach selbst versuchen, ihr Geld zurückzubekommen – in der Regel leider erfolglos."

Nach Betrug: Niemand mehr erreichbar

Katja F. wollte sich bei dem kommerziellen Anbieter, dem sie aufgesessen ist, beschweren. Viermal hat sie versucht, den Kundenservice des Hauses zu erreichen. Telefonisch, per Mail – nie ist sie durchgekommen beziehungsweise hat eine Antwort erhalten.

"Mir ist es ein Anliegen, andere zu schützen, sie sollen nicht den gleichen Fehler machen wie ich." Denn gerade bei Familien mit kleinen Kindern sei oft das Geld knapp, da könne man einen Betrag von knapp 30 Euro gut anderweitig gebrauchen.

Ihr Tipp: Sich von vornherein an die Agentur für Arbeit wenden, da gebe es schnelle und kompetente Hilfe. "Der Service der Familienkasse ist einfach toll", sagt sie.  © dpa

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