2019 kommen viele Änderungen auf Verbraucher zu: Es wird mehr Pfandflaschen geben, Telefonate aus der Heimat ins EU-Ausland werden günstiger und Sie werden mehr Zeit für die Steuererklärung haben. Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.

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Das neue Jahr bringt wieder einige Neuerungen für Verbraucher mit sich. Das sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

Das neue Verpackungsgesetz

Am 1. Januar tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Verbraucher müssen dann im Supermarkt oder am Kiosk auf noch mehr Getränke Pfand bezahlen.

Für Frucht- und Gemüse-Schorlen mit Kohlensäure wird bald ein Pfand fällig, genau wie für Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent.

Auch für Vanillemilch und einige Energydrinks gelte ab Januar ein Pfand, fasste die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Auswirkungen zusammen.

Einzelhändler müssen außerdem mit deutlich sichtbaren Hinweisschildern darüber informieren, ob die angebotenen Getränke in Einweg- oder Mehrwegverpackungen abgefüllt sind.

Telefonate ins EU-Ausland werden günstiger

Telefonate aus dem heimischen Netz ins EU-Ausland sollen 2019 günstiger werden. Gespräche dürfen dann nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten - egal, ob sie vom Handy oder Festnetz-Telefon aus geführt werden.

Die Kosten pro SMS werden bei höchstens sechs Cent gedeckelt. Formal muss zwar noch der Rat der EU zustimmen, doch dies gilt als Formsache. Die neuen Preisobergrenzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Arbeitnehmer haben künftig zwei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung. Wer eine Erklärung abgeben muss und diese für das Jahr 2018 selbst macht, kann sich bis zum 31. Juli Zeit lassen. Bisher war der Stichtag Ende Mai.

Stellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein alles für das Finanzamt zusammen, müssen die Unterlagen sogar erst bis zum 29. Februar 2020 eingereicht werden.

Aus von I-Tan-Listen für Online-Banking

I-Tan-Listen für das Online-Banking erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Zweiten Europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie nicht mehr. Die per Post verschickten Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen deswegen ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Autorisierung von Überweisungsaufträgen oder anderen Bankgeschäften verwendet werden.

Neue Geldscheine

Ab dem 28. Mai gibt die Europäische Zentralbank (EZB) die neuen 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Diese sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung erschweren sollen. Die alten 100er und 200er Scheine bleiben aber gültig.

Mehr Diesel-Fahrverbote

2019 drohen in zahlreichen Städten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Betroffen sein dürften nach einer Auflistung des ADAC unter anderem Berlin, Bonn, Essen, Köln und Stuttgart. (ff/dpa)

Im Jahr 2019 wird sich auch in finanzieller Hinsicht einiges für die Bundesbürger ändern. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick:

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