• Ab September greift eine weitere Maßnahme, um Bürgerinnen und Bürger von den steigenden Energie- und Spritpreisen zu entlasten.
  • Die Energiepreispauschale mit 300 Euro pro Kopf soll für einen Ausgleich sorgen.
  • Doch nicht bei allen kommt gleich viel davon an – und manche gehen gar leer aus.
  • Fragen und Antworten rund um die Energiepreispauschale.

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Um Bürgerinnen und Bürger angesichts der stark gestiegenen Energie- und Spritpreise zu entlasten, hat die Ampel-Koalition ein Entlastungspaket beschlossen. Dazu zählt etwa das 9-Euro-Ticket, das von Juni bis August angeboten wurde. Im September gibt es nun eine weitere Entlastung: Die Energiepreispauschale wird ausgezahlt.

Was ist die Energiepreispauschale?

Mit der Energiepreispauschale (EPP) möchte die Ampel-Koalition "diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind", heißt es seitens des Bundesfinanzamts. Der Anspruch darauf besteht ab 1. September 2022.

Wer erhält die Energiepreispauschale?

Alle Personen, die während des Jahres 2022 oder einen Teil des Jahres in Deutschland wohnen, dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und ein Einkommen haben, können sich über die EPP freuen. Das bedeutet: Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige der Steuerklassen 1 bis 5 erhalten den Zuschlag, Nichterwerbstätige wie Rentner nicht. Die 300-Euro-Pauschale erhalten also:

  • Arbeiter
  • Angestellte
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Minijobber und Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
  • Freiwillige und Ehrenamtliche mit Aufwandsentschädigung
  • im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Grenzpendler und Grenzgänger
  • Werkstudenten und Studenten im entgeltlichen Praktikum
  • Personen, die derzeit Kranken- oder Elterngeld erhalten oder 2022 irgendwann gearbeitet haben und nun arbeitslos sind
  • Rentner mit Nebenverdienst oder in einem Angestelltenverhältnis mit einem Angehörigen
  • Selbstständige und Freiberufler
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei der Aufzählung auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.)

Wie erhält man die Energiepreispauschale?

Das Geld zahlt der Arbeitgeber mit dem Gehalt aus. Angestellte müssen also nichts beantragen, sondern erhalten die Pauschale in der Regel Ende September mit ihrem Lohn. Bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.

Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BLV) erklärt außerdem: "Arbeitnehmer, die die Energiepreispauschale nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, weil sie beispielsweise im September 2022 nicht mehr beschäftigt sind, sollten sich den Anspruch auf die 300 Euro nicht entgehen lassen." Arbeitnehmer könnten in diesem Fall die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Das Finanzamt prüfe dann anhand der Angaben in der Steuererklärung, ob der Arbeitnehmer anspruchsberechtigt ist und setze die Pauschale mit dem Steuerbescheid fest.

Minijobber erhalten die EPP mit ihrem Lohn dann, wenn sie nachweisen, dass es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt. So soll vermieden werden, dass Minijobber die Pauschale womöglich mehr als einmal ausgezahlt bekommen. Ein Dokument dafür hat der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. auf seiner Website zur Verfügung gestellt.

Wann muss der Arbeitgeber die Energiepreispauschale auszahlen?

In der Regel müssen Arbeitgeber die Pauschale im September 2022 auszahlen. "Gibt der Arbeitgeber die Lohnsteuer-Anmeldung vierteljährlich ab, kann die EPP an den Arbeitnehmer davon abweichend im Oktober 2022 ausgezahlt werden", informiert das Bundesfinanzministerium. Ganz auf eine Auszahlung verzichten kann der Arbeitgeber, wenn er die Lohnsteuer-Anmeldung jährlich abgibt. In diesem Fall können die Arbeitnehmer die Pauschale über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 erhalten.

Wie viel bleibt am Ende übrig?

Die EPP ist einkommens- und lohnsteuerpflichtig. Sprich: Von den 300 Euro brutto kommt nochmal je nach Gehaltsstufe etwas weg. Laut Bundesfinanzministerium werden im Durchschnitt 193 Euro bei den Beschäftigten übrigbleiben, wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten. Insgesamt liegt die Spanne der Abzüge je nach Gehalt zwischen null und 142,42 Euro.

Auf seiner Website zeigt das Bundesfinanzministerium anhand von Beispielen auf, wer mit welcher Entlastung rechnen kann. Eine Studentin, die BAföG enthält und einen 450-Euro-Job hat, kann etwa mit den vollen 300 Euro rechnen. Ein Paar, von dem jeder im Schnitt 35.000 Euro pro Jahr verdient, wird zusammen noch etwa 430 netto (von 600 Euro brutto) von der Pauschale erhalten bleiben.

Genügt das Geld, um den Preisanstieg auszugleichen?

Nein, das ist inzwischen klar. Denn Gas-, Strom- und Spritpreis sind in den vergangenen Monaten explodiert. Das Vergleichsportal Verivox zählte allein beim Strom für August, September und Oktober 123 Preissteigerungen von Grundversorgern, die für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt jährliche Mehrkosten von mehr als 300 Euro bedeuten. Beim Gas fallen die Erhöhungen sogar noch höher aus, dazu kommt die staatliche Gasumlage.

Müssen alle, die eine Energiepreispauschale bekommen haben, eine Einkommensteuererklärung für 2022 abgeben?

"In der Regel nein. Arbeitnehmer, an die die EPP über den Arbeitgeber ausgezahlt wird, sind allein deshalb nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben", heißt es seitens des Bundesfinanzamts.

Wie viel kostet die EPP den Bund?

Die Ausschüttung der Energiepreispauschale umfasst nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 13,8 Milliarden Euro. Weil sie allerdings steuerpflichtig ist, nimmt der Staat dadurch auch wieder Geld ein: geschätzte 3,4 Milliarden Euro. Das heißt, die Ausgabekosten liegen dann bei rund 10,4 Milliarden Euro.

Ist eine weitere Energiepauschale vorgesehen?

Bislang ist die EPP eine einmalige Sache. Weitere mögliche Maßnahmen, wie Bürgerinnen und Bürger entlastet werden können, stehen immer wieder zur Debatte. Die Bundesregierung arbeitet laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) an einem weiteren Entlastungspaket, von dem laut Bundeskanzler Olaf Scholz auch Rentnerinnen und Rentner profitieren sollen. In Regierungskreisen erwartet man jedoch, dass dieses Bündel nicht ganz so üppig ausfällt wie das letzte mit Einmalzahlungen, 9-Euro-Ticket und Steuersenkungen. Voraussichtlich sollen dann gezielt Bevölkerungsgruppen entlastet werden, die wenig Geld haben.

Für das kommende Jahr plant Finanzminister Christian Lindner dann eine Steuerreform, von der alle Steuerzahler profitieren sollen.

Entlastungspaket: Wer Anspruch auf die Energiepreispauschale hat

Als Ausgleich für gestiegene Energiepreise und berufliche Fahrtkosten gibt es eine einmalige Pauschale von 300 Euro für Berufstätige. Wer genau sie bekommt - und was Sie dazu sonst wissen müssen.

Weshalb steht die Energiepreispauschale auch in der Kritik?

Kritiker setzen an der EPP aus, dass Bürgerinnen und Bürger ohne Einkommen wie Studierende ohne Job oder Rentnerinnen und Rentner von der Pauschale ausgeschlossen sind. "Diese Menschen haben das Gefühl, dass die Regierung sie vergisst", sagte Verena Bentele, Verbandspräsidentin des Sozialverbands VdK in Bezug auf Rentnerinnen und Rentner, wie die dpa berichtet.

Ein weiterer Punkt: Auch Menschen, die viel verdienen, werden durch die Pauschale entlastet. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte dazu dem "Tagesspiegel" (kostenpflichtig): "Wir sollten nicht wieder mit der Gießkanne über die ganze Gesellschaft gehen." Diejenigen, die jetzt am meisten durch die hohen Energiepreise gebeutelt seien, die also prozentual den höchsten Nettoverlust hätten, bräuchten viel mehr Hilfe, kritisierte er.

Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
  • Dpa-Meldung "Sozialverband fordert Energiepreispauschale auch für Rentner" (23. August 2022)
  • Tagesspiegel.de: "Bodo Ramelow im Interview: "Die Linke ist mitten in den Flegeljahren" (04. Juni 2022, kostenpflichtiger Inhalt)
  • bvl-verband.de: "Wer bekommt die Energiepreispauschale?" (20. Juli 2022)
  • bundesfinanzministerium.de: "FAQs "Energiepreispauschale (EPP)" (Stand 20. Juli 2022) und "Entlastungspaket I + II, ein Plus für alle" (1. Juni 2022)
  • dpa-Meldung "300 Euro brutto für alle Beschäftigten: Pauschale kommt im September" (30. August 2022)
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