Telefonieren, rauchen, Sex? Viele Autofahrer sind sich unschlüssig, was am Steuer alles erlaubt ist. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen.

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Ab wann handelt ein Autofahrer grob fahrlässig? Das haben sich schon viele Fahrer gefragt, denn: Stellt die Versicherung im Schadensfall grobe Fahrlässigkeit des Fahrers fest, muss sie nicht für den Schaden aufkommen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es dazu kurz und bündig: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."

Ein Klassiker: Barfuß am Steuer?

Trotz aller Regeln sind sich viele Autofahrer in gewissen Situationen jedoch immer noch unsicher. Ein Klassiker ist zum Beispiel folgende Frage: Darf ich barfuß oder mit Flip-Flops fahren? Antwort: Verboten ist es nicht. Es könnte aber durchaus passieren, dass der Flip-Flop- oder Barfuß-Fahrer vor allem bei schweren Unfällen als mitschuldig erklärt wird.

Handys am Steuer sind dagegen strikt verboten. Deutsche Autofahrer dürfen nicht einmal zur Uhrzeit-Prüfung auf ihr Mobiltelefon schauen, von Kurznachrichten und Ähnlichem ganz zu schweigen. Selbst die Navigations-App dürfen Sie als Fahrer nicht bedienen. Wer gar am Steuer telefoniert, muss 70 Euro ans zuständige Polizeirevier überweisen und erhält außerdem einen Punkt in Flensburg.

Freihändiges Fahren nicht empfehlenswert

Weiterhin erlaubt ist dagegen das Rauchen am Steuer. Gemäß der StVO-Regel sollten Sie aber auch hier jederzeit die volle Kontrolle über Ihren Wagen bewahren können. Im hektischen Stadtverkehr also zur Zigarette zu greifen, ist nicht unbedingt die beste Idee. Zum einen besteht die Gefahr, dass die glühende Zigarette auf den Boden fällt, zum anderen sollten Sie ohnehin immer beide Hände am Lenkrad haben. Das bedeutet allerdings nicht, dass einhändiges Fahren verboten wäre: Beim Schalten etwa müssen Sie ja zwingend eine Hand vom Steuer nehmen.

Sex am Steuer

Für Essen am Steuer gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für das Rauchen: Wenn Sie vorsichtig sind und den Verkehr ständig im Auge haben, spricht nichts dagegen, zwischendurch einen Schluck zu trinken oder einen Schokoriegel zu essen. Haben Sie einen Beifahrer, lassen Sie sich von ihm oder ihr Speis und Trank reichen. Sind Sie alleine unterwegs, halten Sie das Essen besser stets griffbereit.

Sex am Steuer ist nicht explizit verboten, ist aber mit der Forderung der StVO nach ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht nur schwer vereinbar. Beim Sex am Steuer ist die Aufmerksamkeit des Fahrers ohne Zweifel anderswo, die Strafe kann daher bei bis zu 1.000 Euro liegen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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