Sollten Sie Ihren Fahrzeugbrief nicht mehr auffinden können, kommen Sie so aus dem Schlamassel.

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Der Fahrzeugbrief ist der offizielle Nachweis dafür, dass ein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat. Seit 2005 wird die amtliche Urkunde auch als Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt, ohne die Sie Ihr Fahrzeug weder ummelden, noch verkaufen oder abmelden können. Entsprechend sollten Sie penibel darauf achten, den Fahrzeugbrief nicht zu verlieren. Falls es dennoch dazu kommen sollte, können Sie wie folgt verfahren.

So kommen Sie aus dem Schlamassel

Zunächst sollten Sie den Verlust rasch an der zuständigen Zulassungsstelle melden. Vor Ort müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass Sie den alten Brief verloren haben und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen möchten. Sie können auch bei einem Notar eine Erklärung abgeben und mit dem Schriftstück zum Amt fahren.

Zudem müssen Sie den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und ein Ausweisdokument des Halters vorlegen. Wer die Dokumente eines Firmenwagens verloren hat, bringt zusätzlich den entsprechenden Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung mit. Sofern verfügbar, reichen Sie darüber hinaus auch die Diebstahl-Bestätigung der Polizei ein. Während Minderjährige die schriftliche Einverständniserklärung und die Personalausweise der Eltern oder des Vormundes mitbringen müssen, ist bei Erwachsenen eine Vertretung per Vollmacht nicht möglich.

Die anfallenden Gebühren liegen je nach Bearbeitungsaufwand bei rund 60 bis 120 Euro. In der Regel dauert es ungefähr drei Wochen, bis ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt wird.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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